"Die Pläne treffen Alleinerziehende sowie Familien mit geringerem und mittlerem Einkommen besonders hart und erschweren die Entscheidung für Kinder zusätzlich", warnt Yvonne Fritz, SkF Vorständin, "schon heute erhöhen Kinder das Armutsrisiko für Eltern. Die geplanten Kürzungen verschlechtern die Teilhabechancen von Kindern aus Familien mit mittlerem und geringem Einkommen und schwächen damit langfristig auch unsere Gesellschaft und Wirtschaft." Da rund 85 Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind, würden die geplanten Kürzungen vor allem sie treffen. Statt die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken und Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, verschärfen die Maßnahmen die finanzielle Belastung von (alleinerziehenden) Müttern und ihren Kindern.
Das Elterngeld ermöglicht Eltern, sich in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes Zeit für Bindung, Fürsorge und Betreuung zu nehmen, ohne unmittelbar in finanzielle Not zu geraten. Ursprünglich sollte es dazu beitragen, dass beide Elternteile nach dieser Phase wieder in den Beruf zurückkehren können - unterstützt durch den gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr.
Die aktuellen Vorschläge sehen jedoch eine Begrenzung der Bezugsdauer auf zwölf Monate vor, von denen drei Monate verpflichtend durch den zweiten Elternteil genommen werden müssen. Damit hätte ein Elternteil - in der Praxis häufig die Mutter - nur noch Anspruch auf maximal neun Monate Elterngeld.
Dabei wird außer Acht gelassen, dass der Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige und verlässliche Kinderbetreuung bereits heute vielerorts nicht ausreichend erfüllt wird. Für Kinder unter einem Jahr fehlt ein entsprechendes Angebot häufig vollständig. Zudem stellen die angekündigten Anpassungen beim Elterngeld keinen angemessenen Ausgleich für die Inflation dar. Die Leistungen wurden seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht erhöht und haben dadurch real erheblich an Wert verloren.
Auch die vorgesehenen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss sind aus Sicht des SkF nicht hinnehmbar. Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Kinder von Alleinerziehenden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Er dient dem Schutz der Kinder vor den Folgen finanzieller Ausfälle - nicht der finanziellen Entlastung der Eltern.
Eine Rücknahme der Reform von 2017, mit der der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit ausgeweitet wurde, hätte gravierende Folgen. Viele Kinder und Jugendliche würden gerade in einer Lebensphase, in der wichtige Weichen für Schulabschluss, Ausbildung und Beruf gestellt werden, unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
"Familienleistungen sind keine Luxusausgaben, sondern Investitionen in Chancengleichheit und die Zukunft unserer Gesellschaft", betont Fritz: "Deshalb braucht es endlich ein klares politisches Bekenntnis zu mehr Gleichstellung und Partnerschaftlichkeit sowie verlässliche Rahmenbedingungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit gleichberechtigt zu vereinbaren. Dazu gehört auch ein existenzsichernder Unterhalt für alle Kinder, damit sie die gleichen Chancen auf Teilhabe, Bildung und Ausbildung erhalten."
Wer im Koalitionsvertrag mehr Partnerschaftlichkeit, die Stärkung des Unterhaltsrechts, eine Erhöhung des Elterngeldes und mehr Gleichstellung verspricht, darf Frauen, Kinder und Familien nicht durch Kürzungen beim Elterngeld und Unterhaltsvorschuss schlechter stellen. Die aktuellen Pläne stehen in deutlichem Widerspruch zu diesen politischen Zusagen.