Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung unterstützt die volljährige Person dabei ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Hierzu hat die Rechtliche Betreuung sich an den Wünschen der volljährigen Person zu orientieren.
Wer kann eine Rechtliche Betreuung erhalten?
Betreut werden Menschen mit
- psychisch Erkrankungen
- kognitiven Einschränkungen
- körperlichen Einschränkungen
- Suchterkrankungen
- Altersbedingten Einschränkungen
Für sie kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen ein:e rechtliche Betreuer:in bestellt werden. Eine Rechtliche Betreuung darf nur eingerichtet werden, wenn dies erforderlich ist. Finden sich, sogenannte "andere Hilfen" so haben diese Vorrang. Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein:e rechtliche:r Betreuer:in nicht bestellt werden.
Wer kann rechtliche_r Betreuer_in werden?
Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Rechtliche Betreuung übernehmen, wenn sie in der Lage ist im Rahmen des gerichtlich angeordneten Aufgabenkreises die Angelegenheiten zu besorgen. Die Betreuungsbehörde prüft die persönliche Eignung und führt ein persönliches Gespräch. Weiterhin ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Wenn keine ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Verfügung stehen, führen berufliche Fachkräfte die Rechtliche Betreuung. Bei der Auswahl der:s rechtlichen Betreuer:in ist dem Wunsch des Volljährigen zu entsprechen.
Welche Aufgaben hat der Betreuungsverein?
Er gewinnt, berät und schult ehrenamtlich rechtliche Mitarbeiter:innen und betreuende Angehörige
Er schließt Unterstützungsvereinbarungen ab und vertritt ehrenamtlich rechtliche Betreuer:innen bei deren Abwesenheit.
Er beschäftigt Fachkräfte, die rechtliche Betreuungen als Vereinsbetreuer:innen führen
Er sorgt für Vertretung, fachlichen Austausch, Fortbildung und Supervision der ehrenamtlich- und hauptamtlich tätigen rechtlichen Betreuer:innen.
Der Betreuungsverein informiert planmäßig
- über betreuungsrechtliche Fragen
- über vorsorgende Regelungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)
- zu Haftungsfragen