Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsgesetz stellt das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund.
Wer wird betreut? Betreut werden Menschen, die
- psychisch krank
- geistig behindert
- körperlich behindert
- suchtkrank
- altersverwirrt sind
Für sie kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen ein Betreuer bestellt werden.
Wer kann Betreuer/in werden?
Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Betreuung übernehmen. Wenn weder Angehörige noch ehrenamtliche Betreuer_innen zur Verfügung stehen, führen berufliche Fachkräfte Betreuungen.
Welche Aufgaben hat der Betreuungsverein?
Er gewinnt, berät und schult ehrenamtliche Mitarbeiter_innen und betreuende Angehörige
Er beschäftigt Fachkräfte, die gesetzliche Betreuungen als Vereinsbetreuer führen
Er sorgt für Vertretung, fachlichen Austausch, Fortbildung und Supervision der ehrenamtlich - und hauptamtlich tätigen Betreuer
Der Verein bietet Informationen
- zur gesetzlichen Betreuung
- zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- zu Haftungsfragen