SkF Gesamtverein e. V., Agnes-Neuhaus-Straße 5, 44135 Dortmund. Gründungsjahr: 1899 / 1900
Transparenz- und Complianceerklärung
Der Sozialdienst katholischer Frauen ist ein Frauenverband und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland, der sich der Hilfe für Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien in besonderen Lebenslagen widmet. Der Verein beruht auf den Prinzipien der Ehrenamtlichkeit und des Zusammenwirkens von ehrenamtlich und beruflich für den Verein Tätigen. Der Verein erfüllt seine laienapostolische Aufgabe in Kirche, Staat und Gesellschaft im Sinne christlicher Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche.
Die aktuelle Satzung wurde am 01.12.2021 kirchenbehördlich genehmigt durch die Deutsche Bischofskonferenzund ist im Vereinsregister VR 1740 eingetragen.
Der SkF Gesamtverein e.V. ist wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Dortmund-West, StNr. 314/5702/0089, vom 20.05.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des SkF Gesamtvereines. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Ortsvereine. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes, die Entscheidung über Satzungsfragen und die Festlegung grundsätzlicher verbandlicher Ziele und verbandlicher Aufgaben.
Der Bundesvorstand leitet und verantwortet das operative Geschäft des SkF Gesamtvereines. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der Vereinsaufgaben auf der Grundlage der Satzung und des Leitbildes des SkF Gesamtverein e.V.
Bundesvorstand
Renate Jachmann-Willmer
Ute Pällmann
Der Vorstand ist im Vereinsregister VR 1740 eingetragen.
SkF-Rat
Hildegard Eckert, Vorsitzende; Mainz
Doris Hallermayer, Augsburg
Dr. Dagmar Löttgen, Berlin
Dr. Ursula Pantenburg, Gütersoh
Elisabeth Pürzer, München
Weihbischof Ansgar Puff, Erzbistum Köln (Amt ruht derzeit)
Martina Wilke; Lüdinghausen
Im beiliegenden Jahresbericht 2020 des SkF Gesamtvereins e.V. werden die Aktivitäten und wichtigen Ereignisse beschrieben.
In SkF Gesamtverein e.V. sind 758 Mitarbeitende (davon 19 Mitarbeiterinnen in der Bundesgeschäftsstelle) beschäftigt. Weitere 52 Mitarbeitende sind geringfügig beschäftigt. 381 Menschen engagieren sich ehrenamtlich.
Eine Übersicht über die Mittelherkunft ist anhand der Bilanz des Jahres 2020 gegeben.
Eine Übersicht über die Mittelverwendung wird anhand der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2020 gegeben.
Der SkF Gesamtverein hält 100 Prozent Anteile an folgenden Gesellschaften:
Haus Conradshöhe gGmbH, Ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung / Behindertenhilfe, Eichelhäherstr. 19, 13505 Berlin
Hotel NeuHaus gem.GmbH, Tagungshotel, Agnes-Neuhaus-Straße 5, 44135 Dortmund
Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Wird gerade akualisiert.
Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Die Strukturen und Prozesse sind in der Satzung und Geschäftsordnungen der jeweiligen Gremien geregelt.
Geschäftsordnung Delegiertenversammlung SkF Gesamtverein e.V.
Geschäftsordnung Bundesvorstand SkF Gesamtverein e.V.
Geschäftsordnung SkF-Rat
Das Aufsichtsorgan ist die Delegiertenversammlung, die die wirtschaftliche Aufsicht an den SkF-Rat delegiert hat.
Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Neben der Jahresabschlussprüfung prüft die Wirtschaftsprüfgesellschaft jährlich die "Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung". Darüber hinaus legt die Geschäftsführung / Vorstand dem Wirtschaftsbeirat regelmäßige Berichte vor.
Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.
Das Besserstellungsverbot wird beachtet. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) liegen den geförderten Stellen zugrunde.