Transparenz- und Complianceerklärung
Der SkF Gesamtverein e. V. hat sich am 21.02.2024 in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.
Der SkF Gesamtverein e. V. hat sich am 21.02.2024 in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.
SkF Gesamtverein e. V., Agnes-Neuhaus-Straße 5, 44135 Dortmund. Gründungsjahr: 1899 / 1900
Der Sozialdienst katholischer Frauen ist ein Frauenverband und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland, der sich der Hilfe für Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien in besonderen Lebenslagen widmet. Der Verein beruht auf den Prinzipien der Ehrenamtlichkeit und des Zusammenwirkens von ehrenamtlich und beruflich für den Verein Tätigen. Der Verein erfüllt seine laienapostolische Aufgabe in Kirche, Staat und Gesellschaft im Sinne christlicher Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche.
Die aktuelle Satzung wurde am 01.12.2021 kirchenbehördlich genehmigt durch die Deutsche Bischofskonferenzund ist im Vereinsregister VR 1740 eingetragen.
Der SkF Gesamtverein e.V. ist wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Dortmund-West, StNr. 314/5702/0089, vom 23.06.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des SkF Gesamtvereines. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Ortsvereine. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahl der Mitglieder des Vorstandes SkF Gesamtverein, die Entscheidung über Satzungsfragen und die Festlegung grundsätzlicher verbandlicher Ziele und verbandlicher Aufgaben.
Der Vorstand SkF Gesamtverein leitet und verantwortet das operative Geschäft des SkF Gesamtvereines. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der Vereinsaufgaben auf der Grundlage der Satzung und des Leitbildes des SkF Gesamtverein e.V.
Vorstand SkF Gesamtverein
Yvonne Fritz
Ute Pällmann
Der Vorstand ist im Vereinsregister VR 1740 eingetragen.
SkF-Rat
Dr. Ursula Pantenburg, Gütersloh
Petra F. Kaiser-Schenk, Niedererbach
Jutta Meyer, Dortmund
Claudia Salzburg, Leverkusen
Im beiliegenden Jahresbericht 2023 des SkF Gesamtvereins e.V. werden die Aktivitäten und wichtigen Ereignisse beschrieben.
Im SkF Gesamtverein e.V. sind 855 Mitarbeitende (davon 18 Mitarbeiterinnen in der Bundesgeschäftsstelle) beschäftigt. Der SkF Gesamtverein e.V. ist Träger von vier Einrichtungen.
Eine Übersicht über die Mittelherkunft ist anhand der Bilanz des Jahres 2023 gegeben.
Eine Übersicht über die Mittelverwendung wird anhand der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2023 gegeben.
Der SkF Gesamtverein hält 100 Prozent Anteile an folgenden Gesellschaften:
Haus Conradshöhe gGmbH, Ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung / Behindertenhilfe, Eichelhäherstr. 19, 13505 Berlin
Hotel NeuHaus gem.GmbH, Tagungshotel, Agnes-Neuhaus-Straße 5, 44135 Dortmund
Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Der SkF Gesamtverein e.V. erhält Mittel vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ), Mittel aus der Kirchensteuer, Spenden und Förderung aus Lotteriemitteln.
Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Die Strukturen und Prozesse sind in der Satzung und Geschäftsordnungen der jeweiligen Gremien geregelt.
Geschäftsordnung Delegiertenversammlung SkF Gesamtverein e.V.
Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Neben der Jahresabschlussprüfung prüft die Wirtschaftsprüfgesellschaft jährlich die "Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung".
Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.
Das Besserstellungsverbot wird beachtet. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) liegen den geförderten Stellen zugrunde.