Kinder- und Jugendhilfe
So soll sie insbesondere
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern
- Eltern - und andere Erziehungsberechtigte - bei der Erziehung beraten und unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber verschiedenen Politikbereichen vertreten und sich für die Verbesserung ihrer Lebens- und Sozialisationsbedingungen einsetzen.
Die Spannbreite der Kinder- und Jugendhilfe bildet sich auch im SkF ab: von den insgesamt 143 Ortsvereinen sind etwa 75 Prozent in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe tätig.
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet ein breites Spektrum an Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in unterschiedlichen Belastungs- und Krisensituationen. Durch die Vielfalt (Pluralität) ihrer Träger kann die Kinder- und Jugendhilfe den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen von Eltern, Kindern, Jugendlichen gerecht werden. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert, wobei sich diese an den unterschiedlichen Lebens- und Erziehungssituationen orientieren (präventive Leistungen, individuelle Erziehungshilfen).
In der Bundesgeschäftsstelle werden insbesondere folgende Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe fachlich bearbeitet. Dazu gehört auch die fachpolitische Vertretung in bundesweiten Gremien oder die Stellungnahme in parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.