Ambulante und stationäre Kinder- und Jugendhilfe
In diesem Feld der Kinder- und Jugendhilfe geht es um die Unterstützung, (Wieder-)Herstellung elterlicher Erziehungskompetenz und kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Hilfen können in Form ambulanter, teilstationärer und stationärer Angebote erbracht werden (u. a. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand, Pflegekinderhilfe, Heimerziehung). Sie orientieren sich an den unterschiedlichen Lebens- und Erziehungssituationen (präventive Leistungen, individuelle Erziehungshilfen).
Schwerpunktmäßig arbeiten die Ortsvereine des SkF im Bereich der Erziehungshilfen. Stationäre Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Trägerschaft des SkF.
Fachpolitisch steht derzeit die Reform des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - das die gesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe umfasst - im Mittelpunkt. Hier hat sich der SkF gemeinsam mit anderen Verbänden kontinuierlich zu Wort gemeldet. Ein wichtiges Anliegen und eine langjährige Forderung ist die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe, die für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zuständig sein soll.
Ein weiteres wichtiges Themenfeld ist die bessere Ausgestaltung des Übergangsprozesses in die Volljährigkeit und die weitere Begleitung von jungen Erwachsenen, die zuvor in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe oder bei Pflegefamilien gelebt haben.