Ambulante und stationäre Kinder- und Jugendhilfe
In diesem Feld der Kinder- und Jugendhilfe geht es um die Unterstützung, (Wieder-)Herstellung elterlicher Erziehungskompetenz und kindlicher Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Hilfen können in Form ambulanter, teilstationärer und stationärer Angebote erbracht werden (u. a. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand, Pflegekinderhilfe, Heimerziehung). Sie orientieren sich an den unterschiedlichen Lebens- und Erziehungssituationen (präventive Leistungen, individuelle Erziehungshilfen).
Schwerpunktmäßig arbeiten die Ortsvereine des SkF im Bereich der Erziehungshilfen. Fachpolitisch steht weiterhin die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG/SGB VIII Reform) im Mittelpunkt. Hier bringt sich der SkF gemeinsam mit anderen Verbänden kontinuierlich ein. Ein zentraler Schwerpunkt ist dabei insbesondere die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe, die für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zuständig sein soll.
Ein weiteres wichtiges Themenfeld ist die bessere Ausgestaltung des Übergangsprozesses in die Volljährigkeit und die weitere Begleitung von jungen Erwachsenen, die zuvor in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe oder bei Pflegefamilien gelebt haben.
Ein weiteres wichtiges Themenfeld ist die bessere Ausgestaltung des Übergangsprozesses in die Volljährigkeit und die weitere Begleitung von jungen Erwachsenen, die zuvor in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe oder bei Pflegefamilien gelebt haben.