Rechtliche Betreuung - Unterstützung mit Blick auf Ihre Wünsche
Sie hilft, die eigenen Rechte wahrzunehmen und Entscheidungen so zu treffen, dass das Leben nach den persönlichen Vorstellungen gestaltet werden kann.Seit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 stehen die Wünsche der betreuten Person im Mittelpunkt. Rechtliche Betreuer:innen begleiten, unterstützen und handeln nur dort stellvertretend, wo es wirklich nötig ist.
Eine Betreuung kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen durch das Betreuungsgericht eingerichtet werden - aber nur, wenn es keine anderen Hilfen gibt, die ausreichen würden.
Auch bei der Auswahl der Person, die die Rechtliche Betreuung übernimmt, gilt: Der Wunsch der betreuten Person hat Vorrang.
Gut zu wissen: Gegen den freien Willen eines Erwachsenen darf keine rechtliche Betreuung angeordnet werden.
Wer kann rechtliche:r Betreuer:in werden?
Grundsätzlich kann jede volljährige und geschäftsfähige Person eine Betreuung übernehmen - sei es für Angehörige oder für jemanden, den sie nicht persönlich kennt.
Voraussetzung ist, dass sie im festgelegten Aufgabenbereich zuverlässig und verantwortungsbewusst handeln kann.
Vor der Bestellung prüft die Betreuungsbehörde die persönliche Eignung in einem Gespräch. Zusätzlich werden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis benötigt.
Stehen keine ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Verfügung, übernehmen berufliche Fachkräfte die Rechtliche Betreuung. Auch hier gilt: Der Wunsch der betreuten Person ist maßgeblich.
Betreuungsvereine - Unterstützung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte
Betreuungsvereine gewinnen und beraten ehrenamtliche Betreuer:innen für diejenigen Menschen, die aufgrund von Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können.
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte können sich jederzeit an die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas vor Ort wenden.
Dort erhalten sie:
- Individuelle Beratung
- Schulungen zu allen wichtigen Fragen des Betreuungsrechts
- Fachliche Unterstützung im Alltag ihrer Tätigkeit
Betreuungsvereine übernehmen wichtige Aufgaben im Betreuungswesen.
Die Mitarbeiter:innen der Betreuungsvereine sind verlässliche Ansprechpartner:innen für ehrenamtlich rechtliche Betreuer:innen, Bevollmächtigte und ratsuchende An- und Zugehörige.
Betreuungsvereine leisten außerdem wichtige Koordinationsarbeit: Sie fördern den Austausch zwischen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer:innen und können bei Bedarf eine Verhinderungsbetreuung übernehmen.
Vorsorge - selbstbestimmt für die Zukunft planen
Neben der Betreuung informieren Betreuungsvereine in Veranstaltungen und Sprechstunden auch über Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Sie beraten individuell und unterstützen bei der Erstellung dieser Dokumente, damit Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden - auch dann, wenn Sie selbst einmal nicht mehr handeln können.
Bei Fragen wenden Sie sich gern vertrauensvoll an einen unserer Betreuungsvereine vor Ort.