Rechtliche Betreuung - Individuelle Unterstützung und Selbstbestimmung
Das seit dem 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht stellt die Wünsche der betreuten Person in den Mittelpunkt. Rechtliche Betreuer:innen haben die Aufgabe, die Angelegenheiten der betreuten Person so zu gestalten, dass diese ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann.
Auf eigenen Antrag oder von Amts wegen kann ein:e rechtliche Betreuer:in vom Betreuungsgericht bestellt werden.
Eine Rechtliche Betreuung darf nur eingerichtet werden, wenn dies erforderlich ist. Finden sich sogenannte "andere Hilfen" so haben diese Vorrang.
Die Pflicht zur Wunschbefolgung gilt auch bei der Entscheidung, wer zum rechtlichen Betreuer:in bestellt wird.
Dabei unterstützt die Betreuer:in die betreute Person dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, und trifft Entscheidungen nur, wenn dies erforderlich ist.
Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein:e rechtliche:r Betreuer:in nicht bestellt werden.
Wer kann rechtliche:r Betreuer:in werden?
Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Rechtliche Betreuung übernehmen, wenn sie in der Lage ist im Rahmen des gerichtlich angeordneten Aufgabenkreises die Angelegenheiten zu besorgen.
Die Betreuungsbehörde prüft die persönliche Eignung und führt ein persönliches Gespräch. Weiterhin ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis vorzulegen.
Wenn keine ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Verfügung stehen, führen berufliche Fachkräfte die Rechtliche Betreuung. Bei der Auswahl der:s rechtlichen Betreuer:in ist dem Wunsch des Volljährigen zu entsprechen.
Betreuungsvereine - Unterstützung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte
Betreuungsvereine gewinnen und beraten ehrenamtliche Betreuer:innen für diejenigen Menschen, die aufgrund von Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können.
Ehrenamtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte können sich an die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas vor Ort wenden. Dort erhalten Sie individuelle Beratung, Schulungen zu betreuungsrechtsrelevanten Themen und fachliche Unterstützung bei der Ausübung Ihres Amtes.
Betreuungsvereine übernehmen wichtige Aufgaben im Betreuungswesen.
Die Mitarbeiter:innen der Betreuungsvereine sind verlässliche Ansprechpartner:innen für ehrenamtlich rechtliche Betreuer:innen, Bevollmächtigte und ratsuchende Angehörige. Außerdem sorgen Sie für einen fachlichen Austausch zwischen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer:innen.
Darüber hinaus bieten Sie die Übernahme einer Verhinderungsbetreuung an.
Information und Beratung zu den individuellen Vorsorgemöglichkeiten
Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Sie beraten auch im Einzelfall und sind bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung behilflich.