Trennungs-/Scheidungsberatung
Die Eltern sollen im Rahmen der Beratung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt werden. Eltern und Kinder werden auch im Hinblick auf die Ausübung des Umgangsrechts beraten und einige SkF Ortsvereine bieten Begleiteten Umgang an. Beratende in vielen Ortsvereinen verfügen über eine Zusatzqualifikation als Mediator_in. Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem Klient_innen mit Hilfe einer Mediatorin oder eines Mediators außergerichtlich versuchen, einvernehmliche Lösungen für ihre Konflikte zu erarbeiten.
Ein Elternteil oder beide Eltern gemeinsam können sich bereits in der Vorscheidungsphase (Ambivalenzphase) an die Beratungsdienste wenden, Beratung und Unterstützung in der akuten Trennungsphase nachfragen oder auch Beratung und Unterstützung nach Trennung/Scheidung in Anspruch nehmen. Die Trennungs- und Scheidungsberatung des SkF ist eingebunden in ein Beratungs- und Hilfesystem, das Möglichkeiten zur Bewältigung von Partnerschafts-/Ehekrisen ebenso anbieten will wie die bedarfsgerechte Unterstützung allein Erziehender nach der Trennung bzw. Scheidung und bei Wiederverheiratung.
Aktuell werden verschiedene Betreuungsmodelle nach der Trennung/Scheidung (Residenzmodell, erweiterte Umgangsmodelle, paritätisches Wechselmodell, Nestmodell) intensiv diskutiert. Eine Aktualisierung des Kindschaftsrechts wird vom Bundesjustizministerium vorbereitet und 2020 soll ein Gesetzentwurf folgen.