Ihre Möglichkeiten
Spenden
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie zeitnah aktuelle Aktivitäten der Stiftung. Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus bzw. ihre Förderprojekte können Sie sowohl durch eine Spende oder durch eine Zustiftung unterstützen. Wenn Sie Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger vermerken, erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung über Ihre Spende (Spendenquittung). Wir informieren Sie gerne über mögliche Themen und Projekte.
DKM Darlehnskasse Münster eG
Stichwort: "Spende"
BIC: GENODEM1DKM
IBAN: DE95 4006 0265 0000 7771 00
Zustiftung
Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die Arbeit der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus und ihre SkF-Förderprojekte zugunsten von hilfsbedürftigen Menschen dauerhaft und nachhaltig. Die Zustiftung fließt in das Stiftungskapital der Stiftung ein und wird sicher angelegt. Sie erhöht das Stiftungsvermögen, so dass die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus langfristig höhere Erträge erzielt. Diese Erträge werden jährlich ausgeschüttet und für die Arbeit der Stiftung verwendet. Aus einer einmaligen Zustiftung zum Stiftungskapital wird so eine fortlaufende und immerwährende Unterstützung.
Wann Sie sich für eine Zustiftung entscheiden sollten
Eine Zustiftung ist immer dann sinnvoll, wenn Ihre Unterstützung für Menschen in Not dauerhaft sein soll, Sie den Aufwand zur Gründung einer eigenen Stiftung jedoch scheuen. So werden Sie schnell und ohne bürokratischen Aufwand zum Stifter oder zur Stifterin. Dieser Schritt ist vor allem dann interessant, wenn die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus schon den Ihnen wichtigen Zweck unterstützt. Zustiften bedeutet: gemeinsam mehr erreichen für das ganz persönliche Anliegen. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter, wenn Sie eine Zustiftung an die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus in Betracht ziehen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.
Ihre Sicherheit
Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes Dortmund-West liegt vor. Sie können ihn jederzeit einsehen. Zustiftungen können daher steuermindernd geltend gemacht werden.
Steuerlich betrachtet sind Zustiftungen "Sonderausgaben". Durch das 2007 in Kraft getretene "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" können Sie innerhalb von zehn Jahren maximal eine Million Euro (als Ehepaar zwei Millionen Euro) steuerlich wirksam zustiften.
Als Privatperson können Sie für Zuwendungen an die gemeinnützige SkF-Stiftung Agnes Neuhaus jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen durch Unternehmen sind es bis zu vier Promille des Umsatzes und der im Jahr der Zuwendung aufgewendeten Löhne und Gehälter, die steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zuwendung in Form einer Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung erfolgt oder als Spende (§ 10b Abs. 1 EStG). Liegen die Zuwendungen an die Stiftung über den oben genannten Höchstbeträgen, kann der überschießende Betrag in den folgenden Veranlagungsjahren im Rahmen der geltenden Höchstbeträge als Sonderausgabe abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 Satz 4 EStG).
Darüber hinaus fällt bei gemeinnützigen Stiftungen keine Schenkungssteuer an. Auch Erbschaftsteuern entfallen, soweit eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten zum Beispiel in Form einer Zustiftung an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird. Bereits gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet. Somit fließt Ihre Zustiftung in vollem Umfang dem Stiftungskapital zu. Auch die Erträge aus diesem Stiftungskapital sind steuerbefreit. Für Ihre Zustiftung erhalten Sie von uns zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.
Stiftung gründen
Sie möchten etwas bewegen, das Ihnen am Herzen liegt - und das möglichst dauerhaft.
Eine Stiftung kann Ihr persönliches Lebenswerk oder Ihre Gabe an die Gesellschaft sein. Sie trägt Ihre Handschrift und Ihr Profil. Und sie wirkt ewig.
Engagieren Sie sich zu Lebzeiten in Ihrer Stiftung und lassen Sie Ihre Idee weiterleben.
Treuhandstiftung oder selbständige Stiftung
Wenn Sie vorhaben eine eigene Stiftung zu gründen, sollten Sie sich zunächst fragen, ob als Treuhandstiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus oder als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Eine rechtsfähige selbständige Stiftung muss bestimmten gesetzlichen Erfordernissen genügen. Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Höhe des notwendigen Grundkapitals. Eine eigene Treuhandstiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes können Sie bereits mit 50.000 Euro gründen.
Selbständige Stiftungen benötigen einen eigenen Vorstand, der die Geschäfte führt, sowie einen Beirat, der den Vorstand kontrolliert. Eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus besitzt ausschließlich einen Beirat, der die strategischen Grundsatzentscheidungen für die Treuhandstiftung trifft und beschließt, wie die Mittel der Treuhandstiftung konkret verwendet werden. Als Stifter können Sie entscheiden, ob Sie Mitglied des Beirates Ihrer Stiftung sein möchten.
Um die Verwaltung Ihrer Treuhandstiftung, von der Kontoführung über die Vorbereitung des Jahresabschlusses bis zum Kontakt zu Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfern kümmert sich die Dachstiftung. Ihr Vorteil: Schlanke Strukturen, eine kostengünstige Verwaltung und keine jährliche Prüfung durch die Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit und beim Einwerben zusätzlicher Mittel. So stellen wir sicher, dass Sie sich ausschließlich Ihrem eigentlichen Anliegen widmen können, der Zweckerfüllung Ihrer Stiftung.
Wann Sie sich für eine Treuhandstiftung entscheiden sollten
Ab einem Betrag von 50.000 Euro können Sie eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus gründen. Sie wählen für Ihre Treuhandstiftung für Sie wichtige Förderziele und einen eigenen Namen aus. Die Treuhandstiftung ist immer dann sinnvoll, wenn Ihre Unterstützung auf Dauer wirken soll und Sie sich persönlich für die Verwirklichung Ihrer Förderziele engagieren möchten.
Bei der Treuhandstiftung legen Sie in einem Vertrag und einer Satzung den Stiftungszweck fest. Als Mitglied eines Beirates haben Sie die Möglichkeit, jeweils aktuell die konkrete Verwendung der Stiftungsmittel zu bestimmen und grundsätzliche strategische Entscheidung zu treffen. Sollten Sie sich also gerne langfristig aktiv einbringen wollen, ist die Treuhandstiftung das Mittel Ihrer Wahl.
Ihre Sicherheit
Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes Dortmund-West liegt vor. Sie können ihn jederzeit einsehen. Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus beantragt als Treuhänder Ihrer Stiftung deren Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Die Gründung einer Treuhandstiftung kann steuermindernd geltend gemacht werden. Für Treuhandstiftungen gelten dieselben Steuervorteile wie für selbständige Stiftungen. Mit der Stiftungsgründung können Sie eine Million Euro als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen, bei Ehepaaren sind es je Partner eine Million Euro aus dem jeweiligen Privatvermögen. Da Sie diesen Betrag über einen Zeitraum von zehn Jahren absetzen können, können Sie nach Belieben entscheiden, ob Sie diese Beträge im Jahr der Stiftungsgründung ausschöpfen oder lieber über mehrere Jahre steuerlich verteilen. Sollten Sie Ihrer Stiftung auch später Spenden oder Zustiftungen zukommen lassen, sind diese natürlich auch im Rahmen der gültigen Höchstbeträge steuerlich absetzbar. Neben Zustiftungen, die Sie zu Lebzeiten vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Stiftung im Testament zu berücksichtigen. Sollten Sie Ihrer Stiftung einen Teil Ihres Vermögens als Vermächtnis zukommen lassen, entfällt, die Erbschaftsteuer. Das Vermächtnis kommt dem Stiftungskapital somit in voller Höhe zugute.
Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Spenden oder Zustiftungen in den Stiftungsfonds Gewaltschutz der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus kommen beispielsweise der Unterstützung von Frauen und Mädchen zugute, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden. Beim Stiftungsfonds legen Sie einmalig die Zwecke Ihres Fonds in einem Vertrag mit der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fest. Wir sorgen dann dafür, dass die Fondserträge in Ihrem Sinne Gutes bewirken. Möchten Sie beispielsweise Familien in Notsituationen besonders unterstützen? Dann werden wir mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich entsprechende Projekte fördern. Möchten Sie mit Ihrem Fonds Menschen in bestimmten Regionen z.B. in Ihrer Stadt helfen? Auch das ist möglich.
Der Stiftungsfonds trägt einen Namen Ihrer Wahl. Das kann Ihr Name sein, der Name eines geliebten Menschen oder eine Bezeichnung, die den Zweck des Stiftungsfonds deutlich macht.
Wann Sie sich für die Gründung eines Stiftungsfonds entscheiden sollten
Ein Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Mit einer allgemeinen Zustiftung unterstützen Sie alle Förderziele der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus. Sie finden diese in der Stiftungssatzung. Mit einem Stiftungsfonds wählen Sie für Sie wichtige Förderziele aus, die durch die Erträge Ihres Fonds ausschließlich unterstützt werden. Wie eine Zustiftung ist auch ein Stiftungsfonds immer dann sinnvoll, wenn Ihre Unterstützung dauerhaft wirken soll, Sie den Aufwand zur Gründung einer eigenen Stiftung scheuen oder Sie weniger Kapital als den Mindestbetrag für eine Treuhandstiftung, dieser liegt bei 50.000 Euro, einsetzen möchten. So werden Sie schnell und unbürokratisch zum Stifter oder zur Stifterin.
Die Gründung eines Stiftungsfonds ist sehr einfach und in kurzer Zeit möglich. Da ausschließlich die Erträge in die Förderung von Projekten fließen, bleibt das Stiftungskapital erhalten und wirkt somit dauerhaft.
Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch weitere Zustiftungen jederzeit aufstocken. Als Privatperson dürfen Sie für Ihren Stiftungsfonds auch um Spenden oder Zustiftungen werben und so dafür sorgen, dass das Fondsvermögen steigt. Damit steigen auch die Erträge und Sie können Ihrem Fondszweck entsprechend mehr Gutes bewirken.
Zustifter und Spender Ihres Fonds erhalten von uns zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter, wenn Sie einen Stiftungsfonds unter dem Dach der SkF-Stiftung Agnes Neuhaus gründen möchten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.
Ihre Sicherheit
Die SkF-Stiftung Agnes Neuhaus fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes Dortmund-West liegt vor. Sie können ihn jederzeit einsehen. Stiftungsfonds können daher steuermindernd geltend gemacht werden. Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln.