Vertrauliche Geburt
Voraussetzung dafür ist, dass sie sich von einer eigens geschulten Schwangerschaftsberaterin beraten lassen und in einem geregelten Verfahren zur Sicherung des Rechtes des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft ihren Namen, Geburtstag und Anschrift in einem verschlossenen Umschlag hinterlegen. Das Kind kann mit 16 Jahren Einsicht in diesen Herkunftsnachweis, der zentral beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln verwahrt wird, nehmen - es sei denn die Mutter kann auch nach 15 Jahren noch gravierende schutzwürdige Belange zu ihrer Person vorbringen. Die Kosten für Geburt, Vor- und Nachsorge übernimmt der Bund.
Nähere Informationen:
- Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 40 40 020 (in verschiedenen Sprachen rund um die Uhr erreichbar)