Schwangerschaftsberatung
Die Katholische Schwangerschaftsberatung von SkF und Caritas bietet bundesweit in 262 Beratungsstellen sowie in der Onlineberatung umfassende Information, individuelle Beratung und konkrete Hilfe vor - während - nach einer Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes an. Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Erwachsene als auch an Jugendliche unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Kultur, Religion und Weltanschauung. Die Beratung ist für Ratsuchende kostenlos und auf Wunsch anonym.
Seit Juli 2021 hat der Deutsche Caritasverband dem SkF Gesamtverein im Rahmen einer "Zentralen Fachstelle Schwangerschaftsberatung" die spitzenverbandlichen Aufgaben für den Fachbereich auf Bundesebene übertragen und mit der Interessenvertretung aller anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in katholischer Trägerschaft auf Bundesebene betraut.
Die Schwangerschaftsberatung informiert, berät und unterstützt Ratsuchende in Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit
- in einer Not- und Konfliktlage während der Schwangerschaft, im existentiellen Schwangerschaftskonflikt und nach der Geburt des Kindes
- im Rahmen von Vertraulicher Geburt
- bei Adoption
- bei Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft unter Berücksichtigung von besonderen Lebenssituationen (z.B. alleinerziehend, bei Partnerschaftskonflikten, Erkrankung der Schwangeren, Gewalterfahrungen, Frühgeburt)
- bei der Vorbereitung auf die neue Lebenssituation mit dem Kind
- vor, während und nach Inanspruchnahme von pränataler Diagnostik
- bei einem auffälligen Befund, einer möglichen oder festgestellten Behinderung des Kindes
- bei Verlust durch Fehl- oder Totgeburt, nach frühem Kindstod
- nach einem Schwangerschaftsabbruch
- zu Fruchtbarkeit, Sexualität, Familienplanung und Empfängnisregelung
- bei Kinderwunsch
- über gesetzliche Ansprüche (z. B. familienfördernde Leistungen einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben)
- nach der Geburt des Kindes
- durch sexualpädagogische Arbeit
- über Angebote für Alleinerziehende, Familien, Kinder
- bei der Erschließung finanzieller Unterstützung
- bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt
- im Umgang mit Behörden und bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen
- im Rahmen Früher Hilfen
Gesetzliche, kirchliche und verbandliche Grundlagen sind:
- Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) - ohne § 7 Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
- Bischöfliche Richtlinien für die Katholische Schwangerschaftsberatung (2000)
- Rahmenkonzeption für die Arbeit katholischer Schwangerschaftsberatungsstellen (2000)
- Lebensschutzkonzept der Katholischen Schwangerschaftsberatung (2017)
- Konzeptionen und Handreichungen, Orientierungspapiere zu Teilbereichen der Schwangerschaftsberatung,
z. B. Pränataldiagnostik, Frühe Hilfen, Sexualpädagogik, Beratung von Ratsuchenden mit Migrations-/Fluchthintergrund, Onlineberatung.