Forderungen zur Bundestagswahl
Stärkung von Alleinerziehenden - Forderungen zur Bundestagswahl
Der Gender Pay Gap, Fehlanreize durch das Ehegattensplitting, ungleiche Verteilung von Care-Arbeit und veraltete familienpolitische Regelungen führen dazu, dass insbesondere alleinerziehende Frauen einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind.
Die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern in alleinerziehenden Familien zeigt sich in allen Bundes¬ländern in Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA) fordert konkrete Maßnahmen, um das Armutsrisiko für Alleinerziehende und Ihre Kinder langfristig zu senken, und ihre Lebenssituationen zu verbessern. Wir fordern Sie auf, sich in der kommenden Legislaturperiode für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Alleinerziehende einzusetzen:
Anrechnung des Kindergelds beim Unterhaltsvorschuss
Kindergeld wird beim Kindesunterhalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils hälftig angerechnet, beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende hingegen vollständig. Diese Ungleichbehandlung be¬nachteiligt Kinder von Alleinerziehenden und muss abgeschafft werden, um die Existenzsicherung aller Kinder gleichermaßen zu gewährleisten. Für Kinder bis 5 Jahre erhalten Alleinerziehende beim Unterhaltsvorschuss 187 €, während beim regulären Unterhalt 312 € ausgezahlt werden. Das sind 125 € weniger pro Monat, was das Armutsrisiko für Kinder erheblich erhöht.
Kinderbasisunterstützung
Wir fordern die Einführung einer grundlegenden finanziellen Unterstützungsleistung, welche die Existenzsicherung und Teilhabe von Kindern gewährleistet. Dabei sollen kindgerechte Bedarfe un-abhängig vom Einkommen der Eltern berücksichtigt und bisherige Leistungen übersichtlich sowie niedrigschwellig gebündelt werden. Dies würde den Verwaltungsaufwand verringern und sicherstel¬len, dass alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern besser gefördert werden.
Reform Sorge- und Umgangsrecht
Ein gesetzlich normiertes gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern ab Geburt eines Kindes lehnt die AGIA ab. Es ist für Mütter unzumutbar, gemeinsame Sorge mit dem biologi-schen Vater einzugehen, wenn vor der Geburt keine tragfähige Beziehung bestand oder der andere Elternteil keine freiwillige Verantwortung übernimmt. Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem Kindeswohl. Studien zeigen, dass fehlende Kooperation zwischen Elternteilen in bis zu 30 % der Fälle das Kindeswohl gefährden kann.2 Eine individuelle Prüfung der Sorgepflichten wäre hier sinnvoller.
Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht
Die Vorgaben der Istanbul Konvention müssen verpflichtend in familiengerichtliche Verfahren inte-griert werden. Partnerschaftsgewalt ist bei Umgangsregelungen zum Schutz betroffener Elternteile und Kinder zwingend zu berücksichtigen. Jeglicher Umgang und Wohlverhaltenspflichten sind im Falle häuslicher (körperlicher, psychischer, ökonomischer und digitaler) Gewalt auszusetzten.
Wahlfreiheit der Betreuungsmodelle
Wir fordern Wahlfreiheit und flexible Aushandlungsmöglichkeiten zwischen dem asymmetrischen oder paritätischen Wechselmodell und dem Residenzmodell. Eine verpflichtende Einführung des Wechselmodells gegen den Willen der Beteiligten lehnen wir ab. Konflikthafte Trennungen, belas-tende Elternbeziehungen, ökonomische Herausforderungen und der daraus resultierende Druck auf die Kinder machen dieses Modell ungeeignet für eine flächendeckende Anwendung und widerspre-chen dem Kindeswohl.
Wir bitten Sie eindringlich, unsere Forderungen bei der Gestaltung zukünftiger politischer Maß-nahmen zu berücksichtigen, um die Lebensbedingungen von Alleinerziehenden und ihren Kindern nachhaltig zu verbessern. Die AGIA steht Ihnen gerne für weiterführende Gespräche, fachlichen Austausch oder die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, unsere Perspektiven und Anregungen in den politischen Dialog einzubringen.
Dr. Katharina van Elten, SkF