Fachpolitische Vernetzung und Lobbyarbeit
Gemeinsam bilden die Mitglieder der Frauenhauskoordinierung e. V. eine starke bundespolitische Lobby gegenüber Politik, Gesetzgebung und Forschung zu Gewalt gegen Frauen. Das Engagement zielt auf die Bewusstseinsbildung für geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung in der Gesellschaft, den Ausbau bedarfsgerechter Hilfen für Frauen und deren Kinder, eine verlässliche Finanzierung des Unterstützungssystems sowie bundesrechtliche Rahmenbedingungen für Schutz und Beratung. Ziel der Kooperation ist zudem die fachliche Weiterentwicklung des Hilfe- und Unterstützungssystems für Frauen und Kinder bei geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die Finanzierung des Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen stellt seit Jahrzehnten ein großes Problem dar. Zwar fördern Länder und Kommunen die Arbeit der Träger von Frauenhäusern und Beratungsstellen im Rahmen freiwilliger Leistungen, aber es fehlt eine verbindliche bundesgesetzliche Rechtsgrundlage, die Strukturförderung weiterentwickelt. Der SkF setzt sich daher mit Frauenhauskoordinierung für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ein. Nur eine bundesgesetzliche Regelung schafft Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Zugang aller Frauen zum Hilfesystem und kann die länderübergreifende Aufnahme in Frauenhäusern sowie und den bedarfsgerechten Ausbau von Beratungsangeboten fördern. In diesem Kontext stellt die von der Bundesrepublik ratifizierte Istanbul-Konvention einen wichtigen Handlungsauftrag dar.