Beratung im Rahmen von Pränataldiagnostik
Rechtsanspruch auf Beratung
Jede Person hat das Recht, sich in allen Fragen einer Schwangerschaft von einer hierfür vorgesehenen Schwangerschaftsberatungsstelle beraten zu lassen. Gemäß § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz informieren/beraten die Beratungsstellen des SkF unter anderem zu:
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung
- Unterstützungsmöglichkeiten vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit beeinträchtigten Kindes zur Verfügung stehen
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
Psychosoziales Beratungsangebot
Die psychosoziale Beratung und Hilfe im Kontext von Pränataldiagnostik ist ein eigenständiges und von ärztlicher Behandlung unabhängiges Beratungsangebot der Schwangerschaftsberatungsstellen, das zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft von Frauen und Paaren in Anspruch genommen werden kann. Ziel der Beratung ist es, die Frauen und Paare in ihrer Entscheidungskompetenz für oder gegen die Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik zu stärken. Sie bietet Zeit und Raum, sich mit persönlichen und ethischen Fragen, Hoffnungen, Ängsten und Konflikten in Bezug auf das Kind und die eigene Lebensplanung auseinander zu setzen. Nach einem auffälligen Befund unterstützt die psychosoziale Beratung Frauen und Paare dabei, belastende Nachrichten zu erfassen, sie zu verarbeiten und (wieder) handlungsfähig zu werden. Psychosoziale Beratung kann auch nach einem Schwangerschaftsabbruch in Anspruch genommen werden.
Die Beratung soll dazu beitragen, individuelle Ressourcen zu entdecken und einen eigenen Standpunkt zu entwickeln. Sie soll Frauen und Paare dazu befähigen, anstehende Entscheidungen auf der Basis persönlicher Verantwortung zu treffen und den Betroffenen zu helfen, Unterstützungsmöglichkeiten in ihrem Umfeld zu finden. Darüber hinaus werden Kontakte (zu Hebammen, Selbsthilfegruppen, Frühförderstellen u. a.) und materielle Hilfen (z. B. Haushaltshilfen, finanzielle Hilfen) vermittelt.