Schwangerschaftsberater:innen werden mit differenzierten sozialrechtlichen Fragen konfrontiert.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht einen umfassenden Beratungsanspruch hinsichtlich
aller die Schwangerschaft betreffenden Fragen vor. Schwangere, werdende Väter, Mütter und
junge Familien haben über allgemeine Grundlagen hinaus Fragen zum Übergang in den Mutterschutz,
zur Gestaltung der Elternzeit und des Elterngeldbezuges. Die Durchsetzung der Ansprüche
auf Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss läuft nicht immer reibungslos.
Viele Fragen resultieren aus der Anwendung des SGB II. Das ohnehin von Beginn an komplizierte
Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende unterliegt ständiger Veränderung und ist ein
schwer zu übersehendes Regelwerk. Für die Betroffenen sind die Entwicklungen von besonderer
Relevanz. Eine effektive Beratung bedarf der Kenntnis neuer Weichenstellungen durch die Gerichte
und des Gesetzgebers.
Ziele des Praxisforums sind es, sozialrechtliche Kenntnisse aufzufrischen und aktuelle Fragen
aus der Beratungspraxis der Schwangerschaftsberatung zu klären. Die Veranstaltung orientiert
sich an den Themenwünschen der Teilnehmer:innen. Folgende Themen stehen zur Auswahl:
- Mutterschutz
- Auswirkungen von Schwangerschaft und Mutterschaft auf den ALG-I-Anspruch
- Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- SGB II / Menschen mit Migrationshintergrund
- SGB II / Auszubildende
- SGB II / Wer muss für wen einstehen? Bedarfs-, Haushalts- und Wohngemeinschaft
- SGB II / Einmalige Beihilfen
- SGB II / Aufrechnung
- SGB II / Kosten der Unterkunft
- SGB II / Mehrbedarfe
- SGB II / Bildungs- und Teilhabepaket
- SGB II / Einkommen und Vermögen
- SGB II / Vorläufige Entscheidung
- AsylbLG
- Krankenschutz
- Schweigepflicht
Bitte wählen Sie aus den 19 Themen drei Favoriten aus und schicken diese mit der Anmeldung
an Ramona Hartmann: fortbildung@skf-zentrale.de.
Die häufigsten Nennungen werden dann in einer der drei Online-Veranstaltungen aufgegriffen.
Darüber hinaus wird es aber auch Raum und Zeit für konkrete Einzelfragen zu aktuellen Praxisfällen
geben. Den genauen Ablauf mit den Schwerpunktsetzungen der einzelnen Tage (3 halbe Tage: 26.02.2026 | 26.03.2026 | 30.04.2026 jeweils 9:00 bis 12:00 Uhr) erfahren Sie nach Anmeldeschluss.
Maximale Zahl der Teilnehmer:innen: 23
Organisatorische Hinweise
Referentin
Dr. Birgit Große Stetzkamp, Juristische Referentin, Mediatorin, Münster
Tagungsleitung
Regine Hölscher-Mulzer, SkF Gesamtverein e. V., Dortmund
Verbindliche Anmeldung
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5 | 44135 Dortmund
Ramona Hartmann (Tel. 0231 557026-13)
fortbildung@skf-zentrale.de
Anmeldeschluss: 16. Januar 2026
Rücktrittsbedingungen
Bis zum 09.02.2026 können Sie kostenfrei stornieren, danach fallen 100% Stornokosten an.
Es werden nur schriftliche Absagen (auch per E-Mail) akzeptiert.
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie eine Bestätigung.
Den Link zur Einwahl in die Online-Veranstaltung erhalten Sie mit der Bestätigung.
Technische Voraussetzungen
PC/Laptop mit Kamera und Mikrophon/Lautsprecher (eingebaut oder extern) sowie eine stabile
Internetverbindung.
Die Online-Veranstaltung wird mit dem ToolZOOM realisiert. Unter folgendem Test-Link können
Sie vorab selbst prüfen, ob das Tool auf Ihrem Computer funktioniert: https://zoom.us/test
Kosten
Die Kosten der Veranstaltung betragen 90 €.
Eine Rechnung erhalten Sie nach der kostenfreien Stornofrist.
Veranstalter
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5
44135 Dortmund
Tel. 0231 557026-0
www.skf-zentrale.de