Ich will ... dass Leben geschützt ist
Ich will … dass Leben geschützt bleibt
Hintergrund: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin
Die sich rasant entwickelnden medizinischen und technischen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin greifen tief in das gesellschaftliche und individuelle Verständnis und Wertgefüge von Fortpflanzung ein. Sie wirken sich nicht nur auf regionaler oder nationaler Ebene, sondern weltweit auf Forschung und die Schaffung eines spezifischen Marktes aus. Entsprechend schwierig gestalten sich korrigierende Maßnahmen der Politik und einzelner Fachdisziplinen sowie ein übergreifender gesellschaftlicher Diskurs. Zu den reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten und Methoden zählen beispielsweise die heterologe oder donogene Insemination (Samenspende), Methoden künstlicher Befruchtung wie IVF (Invitrofertilisation) und ICSI (intracytoplasmatische Spermieninjektion), Social freezing, Eizellspende, Leihmutterschaft oder Embryonen"spende". Letztere ist in Deutschland bislang nicht geregelt. Eizellspende und Leihmutterschaft sind in Deutschland ausdrücklich verboten, in anderen Ländern aber möglich. Für Frauen und Paare, die ungewollt kinderlos sind, stellen sie durchaus eine Option dar, so dass das sog. "reproduktive Reisen" bereits zu einer gesellschaftlichen Realität geworden ist.
Diese Entwicklungen machen eine Anpassung des aktuell geltenden Embryonenschutzgesetzes notwendig. Der Schutz des ungeborenen Lebens und auch von Frauen, die sich aus wirtschaftlicher Not als Eizellspenderinnen und Leihmütter zur Verfügung stellen, steht hier den Wünschen von Eltern nach der Erfüllung von Kinderwünschen gegenüber und bedarf einer deutlichen Stärkung. Die Auseinandersetzung mit individuellen Fragestellungen und Entscheidungen ist für den SkF nicht zu trennen von grundsätzlichen gesellschaftlichen Debatten zu den ethischen und sozialen Rahmenbedingungen. Der SkF hält einen grundsätzlichen Diskurs über die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollen und wie die Menschenwürde von Beginn des Lebens an und im gesamten Lebensverlauf geachtet und geschützt werden kann, für notwendig.
Lebensformen und Lebensentwürfe, die dem SkF in der Beratungsarbeit begegnen, sind vielfältig und zeigen unterschiedliche Herausforderungen. Paare, ältere Paare, alleinlebende Männer und Frauen sowie gleichgeschlechtliche Paare suchen Möglichkeiten der assistierten Reproduktion. In Deutschland wachsen daher immer mehr Kinder mit multipler Elternschaft auf. Ihr Grundrecht auf Kenntnis ihrer Herkunft ist oft nicht gesichert.
Problemanzeige: Embryonenschutz (ESchG)
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 bietet in Deutschland den gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit reproduktionsmedizinischen Methoden. Es stellt den Schutz des ungeborenen Lebens in den Mittelpunkt und formuliert Abwehrrechte des ungeborenen Kindes. Bewusst sind im ESchG enge Schranken beim Umgang mit Embryonen und der Anwendung von Fortpflanzungstechniken gesetzt worden. Seither sind weitere technische Möglichkeiten entstanden, die im ESchG nicht abgebildet sind. Daher ist eine entsprechende Weiterentwicklung des ESchG, das nach wie vor die Abwehrrechte des Ungeborenen stärkt, erforderlich. In der politischen Diskussion steht ein Reproduktionsmedizingesetz, das sich den modernen Entwicklungen anpassen soll. Dieses würde eher die Anspruchsrechte zur Verwirklichung von medizinischen und technischen Möglichkeiten zur Erfüllung des Wunsches nach einem gesunden Kind in den Fokus rücken und Eizellenspenden, Embryonenspenden oder Leihmutterschaft möglicherweise legalisieren. Diesen Paradigmenwechsel lehnt der SkF ab.
Erfahrungen des SkF
In den Fachbereichen (z.B. Adoptions- und Pflegekinderdienste, Schwangerschaftsberatung) spiegeln sich die Themen der Reproduktion und die damit verbundenen Fragestellungen und Krisen zunehmend wider. Psychosoziale Beratung ermöglicht es, individuelle Fragen und Probleme aufzugreifen und diese unterstützend gemeinsam zu bearbeiten.
Deshalb fordert der SkF eine Weiterentwicklung des Embryonenschutzgesetzes. Dabei muss der Schutz des ungeborenen Lebens weiterhin im Mittelpunkt stehen; die Verbote von Leihmutterschaft und Eizellspende in Deutschland müssen bestehen bleiben.
Problemanzeige: Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Erfahrungen des SkF
Der SkF nimmt Frauen und Paare in ihrer Sehnsucht nach einem leiblichen, gesunden Kind ernst. Wie auch immer sich Eltern entschieden haben, ihren Wunsch nach einem Kind zu erfüllen, es muss sichergestellt sein, dass sie mit ihrem Kind jede Unterstützung erfahren, die das Aufwachsen des Kindes benötigt. Dazu gehört die Gewährleistung seiner rechtlichen Stellung und seiner Rechte, z.B. auf Kenntnis der eigenen Herkunft. Es ist wichtig, die Ansprüche des (ungeborenen) Kindes zu verdeutlichen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Besonders aus der Beratungsarbeit der Adoptions- und Pflegekinderdienste weiß der SkF, dass die Themen Elternkompetenz, multiple Elternschaft, Patchwork-Systeme oder "Wurzelsuche" in Familien sehr großen Raum einnehmen und der guten Begleitung und Beratung bedürfen.
Deshalb fordert der SkF: Das Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und Herkunft muss für jedes Kind gelten - unabhängig davon, wo es auf die Welt gekommen ist.
Ansprechpartnerinnen:
SkF Gesamtverein e. V., Agnes-Neuhaus-Str.5, 44135 Dortmund
Regine Hölscher-Mulzer
Dr. Heike Berger