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Baden-Württemberg Rottenburg-Stuttgart
Mutter-Kind-Einrichtung Paulusstift Ottostr. 1 70190 Stuttgart Tel. 0711/2 68 89-0 Fax 0711/2 68 89-66 E-Mail paulusstift.info@skf-drs.de Internet www.skf-drs.de
Mutter-Kind-Einrichtung mit Kindertagesstätte
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg Stuttgart
Heimbereich: Mütter: 12 Plätze, deren Kinder: 12 Plätze Trainingswohnen: 4 Plätze, deren Kinder: 4 Plätze Appartementhaus: Mütter: 10 Plätze, deren Kinder: 10 Plätze Betreutes Wohnen: Mütter: 6 Plätze Kindertagesstätte: 58 Plätze
Heimbereich: minderjährige und volljährige Schwangere und allein Erziehende Appartementhaus/Betreutes Wohnen: volljährige Schwangere und allein Erziehende
Heimbereich: Entgelt Trainingswohnen: Betreuungspauschale und Miete und HLU Appartementhaus: Miete Betreutes Wohnen: Tagessatz und Miete und HLU Kindertagesstätte: Gebührenverordnung der Stadt Stuttgart
Die Bewohnerinnen leben in einer Wohn- und Haushaltsgemeinschaft, die sozialpädagogisch intensiv („rund um die Uhr“) betreut wird. Mutter und Kind wohnen in einem 1,5 Zimmerappartement mit Küchenzeile und Bad, zusätzlich stehen Gruppenräume, Wohnzimmer und ein Garten mit Spielgeräten zur Verfügung. Die Mütter versorgen ihre Kinder (mit pädagogischer und pflegerischer Anleitung) selbst, bei Abwesenheit der Mütter werden die Kinder betreut.
Ergänzend zum Heimbereich bieten wir vier Plätze für Mutter und Kind außerhalb der Einrichtung. In Zweizimmerwohnungen (sog. Trainingswohnungen) werden die allein Erziehenden, unter Nutzung des Angebotes der Einrichtung, weiterbetreut.
Appartementhaus für Mutter und Kind:
Für Mutter und Kind stehen Appartements mit 2 Zimmern, Küche und Bad, sowie Gruppenräume zur Verfügung. Hier werden erwachsene allein Erziehende, die weitgehend selbstständig sind und für sich und ihr Kind eine Perspektive entwickeln möchten, aufgenommen. Bei Bedarf steht für jedes Kind ein Platz in der Kindertagesstätte zur Verfügung. Pädagogisches Fachpersonal bietet in Einzel- und Gruppengesprächen Beratung und Unterstützung an.
Betreutes Wohnen nach § 72 BSHG:
Wir bieten volljährigen Schwangeren und allein Erziehenden Beratung und Unterstützung in eigenem Wohnraum. Aufgenommen werden allein Erziehende, die in der Lage sind die Grundversorgung für sich und ihr Kind zu gewährleisten. Dieses Angebot richtet sich primär an Frauen aus Stuttgart. Die Beratung durch pädagogisches Fachpersonal erfolgt vorrangig im Wohnraum der allein Erziehende, zusätzlich können auch Kontaktzeiten im Büro genutzt werden.
Kindertagesstätte:
Die Kindertagesstätte umfasst 58 Plätze für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren. Bevorzugt werden Kinder von allein Erziehenden aufgenommen.
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