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Verzeichnis der Mutter-Kind-Einrichtungen BRD

Verzeichnis der Mutter-Kind-Einrichtungen

Land:
Diözese:

Name / Anschrift:







Art der Einrichtung:

Träger:


Platzkapazität:





Zielgruppe:



Finanzierung:





Besondere Bemerkungen:

 

Baden-Württemberg
Rottenburg-Stuttgart

Mutter-Kind-Einrichtung Paulusstift
Ottostr. 1
70190 Stuttgart
Tel. 0711/2 68 89-0
Fax 0711/2 68 89-66
E-Mail paulusstift.info@skf-drs.de
Internet www.skf-drs.de

Mutter-Kind-Einrichtung mit Kindertagesstätte

Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Diözese Rottenburg Stuttgart

Heimbereich: Mütter: 12 Plätze, deren Kinder: 12 Plätze
Trainingswohnen: 4 Plätze, deren Kinder: 4 Plätze
Appartementhaus: Mütter: 10 Plätze, deren Kinder: 10 Plätze
Betreutes Wohnen: Mütter: 6 Plätze
Kindertagesstätte: 58 Plätze

Heimbereich: minderjährige und volljährige Schwangere und allein Erziehende
Appartementhaus/Betreutes Wohnen: volljährige Schwangere
und allein Erziehende

Heimbereich: Entgelt
Trainingswohnen: Betreuungspauschale und Miete und HLU
Appartementhaus: Miete
Betreutes Wohnen: Tagessatz und Miete und HLU
Kindertagesstätte: Gebührenverordnung der Stadt Stuttgart

Die Bewohnerinnen leben in einer Wohn- und Haushaltsgemeinschaft, die sozialpädagogisch intensiv („rund um die Uhr“) betreut wird. Mutter und Kind wohnen in einem 1,5 Zimmerappartement mit Küchenzeile und Bad, zusätzlich stehen Gruppenräume, Wohnzimmer und ein Garten mit Spielgeräten zur Verfügung.
Die Mütter versorgen ihre Kinder (mit pädagogischer und pflegerischer Anleitung) selbst, bei Abwesenheit der Mütter werden die Kinder betreut.

Ergänzend zum Heimbereich bieten wir vier Plätze für Mutter und Kind außerhalb der Einrichtung. In Zweizimmerwohnungen (sog. Trainingswohnungen) werden die allein Erziehenden, unter Nutzung des Angebotes der Einrichtung, weiterbetreut.

Appartementhaus für Mutter und Kind:

Für Mutter und Kind stehen Appartements mit 2 Zimmern, Küche und Bad, sowie Gruppenräume zur Verfügung.
Hier werden erwachsene allein Erziehende, die weitgehend selbstständig sind und für sich und ihr Kind eine Perspektive entwickeln möchten, aufgenommen. Bei Bedarf steht für jedes Kind ein Platz in der Kindertagesstätte zur Verfügung. Pädagogisches Fachpersonal bietet in Einzel- und Gruppengesprächen Beratung und Unterstützung an.

Betreutes Wohnen nach § 72 BSHG:

Wir bieten volljährigen Schwangeren und allein Erziehenden Beratung und Unterstützung in eigenem Wohnraum. Aufgenommen werden allein Erziehende, die in der Lage sind die Grundversorgung für sich und ihr Kind zu gewährleisten. Dieses Angebot richtet sich primär an Frauen aus Stuttgart. Die Beratung durch pädagogisches Fachpersonal erfolgt vorrangig im Wohnraum der allein Erziehende, zusätzlich können auch Kontaktzeiten im Büro genutzt werden.

Kindertagesstätte:

Die Kindertagesstätte umfasst 58 Plätze für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren. Bevorzugt werden Kinder von allein Erziehenden aufgenommen.