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Verzeichnis der Mutter-Kind-Einrichtungen BRD

Verzeichnis der Mutter-Kind-Einrichtungen

Land:
Diözese:

Name / Anschrift:







Art der Einrichtung:





Träger:



Platzkapazität:









Aufnahmezeit:


Finanzierung:



Besondere Bemerkungen:

 

Nordrhein-Westfalen
Köln

Haus Adelheid
Escher Str. 158
50739 Köln
Tel. 0221 173077
Fax 0221 1702161
E-Mail haus-adelheid@skf-koeln.de
E-Mail horst@skf-koeln.de

Appartementhaus für volljährige Mütter (Tel. 0221/17 30 77)
Wohngruppe für minderjährige und junge volljährige Schwangere und Mütter
(Tel. 0221/17 24 11)
Sozialpädagogisch betreutes Wohnen (SBW)
Kindertagesstätte (Tel. 0221/17 018 16)

Sozialdienst katholischer Frauen
Hansaring 20
50670 Köln

Appartementhaus: 28 Plätze, davon 15 Plätze nach § 19 SGB VIII und 13 Plätze im Verselbständigungsbereich, 2 Wohnungen stehen für 2 Frauen mit jeweils 2 Kindern zur Verfügung.

Wohngruppe: 6 Plätze nach §§ 34, 19 und 41 SGB VIII, 2 Plätze sozial- pädagogisch betreutes Wohnen (SBW)

Kindertagesstätte: 60 Plätze in 4 altersgemischten Gruppen mit Kindern im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren.

Appartementhaus: befristet bis zu 3 Jahren
Wohngruppe: abhängig vom Hilfeplan

Appartementhaus: Nutzungsgebühr für 1 Appartement: 230,08 Euro zzgl. Tagessatz für die Betreuung nach § 19 SGB VIII pro Wohneinheit
Wohngruppe: Entgelt für Mutter und Kind

Haus Adelheid liegt im Nordwesten von Köln – Stadtteil Bilderstöckchen – und ist verkehrsmäßig gut angebunden. Haus Adelheid setzt sich aus einem Netzwerk von Hilfsangeboten für minderjährige und volljährige Schwangere und Mütter sowie ihren Kindern zusammen. Alle Bewohnerinnen leben in kleinen Appartements (32 qm) mit einem Wohn-/Schlafraum, einem Kinderzimmer, einer Küche und einem Bad. Waschmaschine und Trockenräume stehen den Frauen gemeinschaftlich zur Verfügung. Am Abend und am Wochenende ist das Außengelände der Kindertagesstätte für die Bewohnerinnen als Spielplatz nutzbar. Es bestehen verschiedene Gruppenangebote. Die 6 jungen Frauen der Wohngruppe werden rund um die Uhr intensiv betreut. Innerhalb dieses Gruppenrahmens können sie ihre Selbstständigkeit und ihre Form der Mutterschaft erproben. Wenn die jungen Mütter dem Gruppenrahmen entwachsen sind, können sie in das sozialpädagogisch betreute Wohnen (SWB) innerhalb des Hauses wechseln. Die Anbindung an die Wohngruppe bleibt erhalten, wird jedoch schrittweise gelockert.
Im Appartementhaus werden 15 Frauen mit ihren Kindern nach § 19 SGB VIII aufgenommen und durch Sozialarbeiterinnen betreut. Selbstständigkeit in der Versorgung des Kindes und des Haushalts wird weitestgehend vorausgesetzt.
13 weitere Plätze im Appartementhausbereich sind für Frauen, die der Betreuung nach § 19 SGB VIII entwachsen sind. Sie nutzen die Angebote des Hauses und werden weiterhin lose vom Sozialdienst begleitet. Es besteht auch die Möglichkeit für selbstständige Mütter, direkt in die Verselbstständigungsstufe einzuziehen.
Die Kindertagesstätte nimmt vorrangig Kinder des Hauses auf. Die übrigen ca. 20 Plätze werden von Kindern aus dem Wohnumfeld belegt.
Die verschiedenen Bereiche des Netzwerkes arbeiten eng zusammen und stimmen die Hilfeplanung aufeinander ab.