Spenden und Helfen

Verzeichnis der Mutter-Kind-Einrichtungen BRD

Verzeichnis der Mutter-Kind-Einrichtungen

Land:
Diözese:

Name / Anschrift:







Art der Einrichtung:




Träger:


Platzkapazität:






Aufnahmezeit:


Finanzierung:


Besondere Bemerkungen:

 

Schleswig-Holstein
Hamburg

St. Antoniushaus
Rüsterstr. 30
24146 Kiel (Elmschenhagen)
Tel. 0431/66 85-0
Fax 0431/66 85-106
E-Mail mutter-kind@skfkiel.de
Internet www.st-antoniushaus-kiel.de

Mutter-Kind-Einrichtung
Kinderhäuser
Heim für Kinder mit Behinderungen,
Kindergarten

Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Muhliusstr. 67, 24103 Kiel

Schwangere / Mütter: 10 Plätze,
deren Kinder: 10 Plätze
Sonstige:
Kinderhäuser: 40 Plätze
schwerstbehinderte Kinder: 48 Plätze
Kindergarten: 22 Plätze

Werdende Mütter ab Beginn der Schwangerschaft; für Mütter mit Kindern erfolgt individuelle Regelung

Entgeltsätze, die nach Alter gestaffelt sind und vom Jugendamt oder Sozialamt getragen werden

Das St. Antoniushaus liegt am südlichen Stadtrand von Kiel. Es ist mit dem Bus leicht zu erreichen. Zu Schulen, Ausbildungs- und Arbeitsstätten bestehen gute Verkehrsverbindungen.

Der Mutter-Kind-Bereich umfasst eine Wohngruppe mit 6 Einzelzimmern für je eine Mutter mit Kind sowie 4 Appartements im Haus.

Es werden minderjährige und erwachsene Schwangere und Mütter mit Kindern aufgenommen, die aufgrund von sozialen Schwierigkeiten nicht mehr in ihrem bisherigen Umfeld bleiben können oder mit der Betreuung ihrer Kinder überfordert sind.

In der Regel ziehen die Frauen zunächst in die Wohngruppe, um sich einzuleben und Kontakte zu anderen Müttern und den Betreuerinnen zu knüpfen. Sie erhalten Unterstützung im lebenspraktischen Bereich, bei der Säuglingspflege und Kindererziehung. Der Arbeitseinsatz ist an die individuellen Stärken und Möglichkeiten der Schwangeren/Mütter mit Kindern geknüpft. Durch die Rund-um-die-Uhr-Betreuung steht auch in Krisensituationen immer eine Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Freizeitaktivitäten werden sowohl im Haus angeboten als auch außerhalb angeregt. Die Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses, z. B. das Schwimmbad, können genutzt werden.

Bei Bedarf kann sich nach dem Aufenthalt in der Wohngruppe eine Verselbstständigungsphase im Appartement und/oder die Nachbetreuung in der eigenen Wohnung anschließen.