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Publikationen im SkF
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Leistungsbeschreibung der Frauen- und Kinderschutzhäuser in katholischer Trägerschaft
- Arbeitshilfe -
Vorwort
- Frauen- und Kinderschutzhäuser in katholischer Trägerschaft
1.1. Zum Selbstverständnis der Frauen- und Kinderschutzhäuser 1.2. Bezeichnung der Hilfeform 1.3. Bedarf der Hilfeform 1.4. Personenkreis 1.5. Ziele 1.6. Beschreibung der Hilfeform 1.7. Gesetzliche Grundlagen und Landesbestimmungen
- Strukturqualität
2.1. Standort 2.2. Größe der Einrichtung / Aufnahmekapazität 2.3. Räumliche Ausstattung 2.4. Sachliche Ausstattung 2.5. Personalstand 2.6. Personalentwicklung 2.7. Konzeption des Frauen- und Kinderschutzhauses 2.8. Organisation, Verwaltung / Finanzen 2.9. Darstellung der Qualitätsentwicklungsmaßnahmen
- Prozeßqualität
3.1. Arbeit mit den Frauen 3.2. Arbeit mit den Kindern 3.3. Hausorganisation 3.4. Verwaltung 3.5. Ambulante Beratung 3.6. Nachgehende Beratung 3.7. Kooperation und Vernetzung 3.8. Öffentlichkeitsarbeit
- Ergebnisqualität
4.1. Erfassung der Zielerreichung 4.2. Dokumentationsverfahren
X. Telefon- und Faxverzeichnis der Frauenhäuser / Notrufnummern
Vorwort
Die Zentrale Fachstelle für Frauenhäuser in katholischer Trägerschaft ist beim Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. angesiedelt und u. a. für die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Frauen- und Kinderschutzhäuser zuständig.
Mit der Änderung des § 93 BSHG zum 01. Januar 1999 sind die Träger von Einrichtungen aufgefordert, Leistungsbeschreibungen zu erstellen. Diese sind Voraussetzung für den Abschluß von Leistungsverein.- barungen zwischen den Frauen- und Kinderschutzhäusern und den Sozialhilfeträgern.
Da alle Frauen- und Kinderschutzhäuser in katholischer Trägerschaft auf der Grundlage einer gemeinsamen Rahmenkonzeption arbeiten, sind die Ziele und Leistungen vergleichbar.
Im November 1998 gründete sich eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die Leistungsmerkmale exemplarisch zu beschreiben. Das Ergebnis ist die vorliegende Arbeitshilfe, die den Frauen- und Kinderschutzhäusern als Grundlage für ihre eigenen Leistungsbeschreibungen zur Verfügung gestellt wird.
An dieser Stelle danke ich den Frauenhausmitarbeiterinnen, deren fachliche Kompetenz und Erfahrung in dieser Arbeitshilfe zum Ausdruck kommen.
Für die fachliche Unterstützung danke ich Gitte Landgrebe (Organisationsberaterin, Trier), die uns konstruktiv und kritisch begleitet hat.
Gabriele Glorius (Referentin für Frauenhäuser in katholischer Trägerschaft)
Dortmund im Januar 2000
1. Frauen- und Kinderschutzhäuser in katholischerTrägerschaft
Zum Selbstverständnis der Frauen- und Kinderschutzhäuser "Die Arbeit in Frauenhäusern in katholischer Trägerschaft orientiert sich am christlichen Menschenbild und erfüllt damit den Auftrag des Grundgesetzes. Artikel 1 Grundgesetz besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Durch Gewalt wird diese Würde des Menschen und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.1 und Art.2 GG) mißachtet. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist im Grundgesetz Art. 3 verankert. Die gesamtgesellschaftliche Wirklichkeit ist jedoch nach wie vor geprägt von vielfältigen Formen der Ungleichbehandlung, die sich in geringerer sozialer Anerkennung und ökonomischer Absicherung sowie mangelndem rechtlichen Schutz von Frauen äußert. Die katholischen Träger sehen sich in der Verpflichtung, sich mit gesellschaftlichen Strukturen, die Gewalt begünstigen, auseinanderzusetzen" und erforderliche Veränderungen zu initiiren.
Bezeichnung der Hilfeform Frauen- und Kinderschutzhaus
Bedarf der Hilfeform Die gesellschaftliche Wirklichkeit in Deutschland ist geprägt von vielfältigen Formen der Benachteiligung von Frauen und Kindern. Gewalt von Männern gegen Frauen und Kinder in Form von körperlicher und seelischer Mißhandlung ist extremer Ausdruck dieser Machtverhältnisse.
Personenkreis Jede bedrohte und körperlich / seelisch mißhandelte Frau mit ihren Kindern, die Schutz vor weiterer Bedrohung und Mißhandlung benötigt, findet Aufnahme im Frauen- und Kinderschutzhaus unabhängig von ihrer Konfession, Staatsangehörigkeit und regionalen Herkunft.
Ziele
- Schutz der Frau und ihrer Kinder vor Gewalt und vor der weiteren Verfolgung und Bedrohung durch den Mißhandler
Bearbeitung der Gewalterfahrungen der Frauen und Kinder
- Stärkung des Selbstwertgefühls der Frauen
- Führung eines gewaltfreien und selbstbestimmten Lebens der Frauen und Kinder
- Stärkung des Selbstvertrauens der Kinder
- Aufdeckung struktureller Gewalt gegenüber Frauen und Kindern in Gesellschaft und Kirche
- Initiierung von Veränderungsprozessen und gesellschaftliche Verurteilung von Gewalt in der Familie durch frauenpolitischen Einsatz
Beschreibung der Hilfeform Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten mißhandelten und bedrohten Frauen und ihren Kindern auf Wunsch zu jeder Tages- und Nachtzeit Beratung, Unterkunft und Schutz vor Gewalt.
Die Eigenverantwortlichkeit der Frauen für sich und ihre Kinder ist grundlegendes Prinzip. Die Frauen erhalten durch die Mitarbeiterinnen Beratung und Begleitung. Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Frauen bei der Bewältigung ihrer aktuellen Lebenssituation, bei der Bearbeitung ihrer Gewalterfahrungen und der Entwicklung und Umsetzung neuer Lebensperspektiven.
Kinder in Frauen- und Kinderschutzhäusern sind mißhandelte Kinder. Sie haben körperliche und seelische Gewalt selbst erfahren oder die Mißhandlungen ihrer Mütter hilflos mit ansehen müssen. Das pädagogische Angebot hilft ihnen, Gewalterfahrungen zu bearbeiten und fördert positive Entwicklungsprozesse.
Ambulante Beratung umfaßt ein spezielles Beratungsangebot der Frauen- und Kinderschutzhäuser und wendet sich an mißhandelte und bedrohte Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung lösen wollen.
Nachgehende Beratung wird Frauen und Kindern angeboten, die die Frauen und Kinderschutzhäuser verlassen haben und noch Begleitung und Unterstützung erhalten wollen.
Vernetzung mit den zuständigen Fach- und Beratungsstellen sowie den kommunalen und kirchlichen Institutionen dient einer möglichst situativen, präventiven und effektiven Gewaltverhinderung.
Öffentlichkeitsarbeit weist auf die Ursachen und Formen struktureller Gewalt gegenüber Frauen in der Gesellschaft hin und zeigt das Frauen- und Kinderschutzhaus als Chance, sich aus Mißhandlungsbeziehungen zu lösen.
Gesetzliche Grundlagen und Landesbestimmungen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 insbesondere Artikel 1, 2 und 3
Bundessozialhilfegesetz in der Fassung vom 01.01.1999 insbesondere § 11 und ff. Hilfe zum Lebensunterhalt § 93 und ff. Hilfe in Einrichtungen
Richtlinien der Bundesländer
2. Strukturqualität
Benennt die Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen erbringen zu können.
Standort
- Örtliche Lage
- Verkehrsanbindung
Größe der Einrichtung / Aufnahmekapazität
- Angabe der qm
- Zimmeranzahl
- Platzangebot
Räumliche Ausstattung
- Persönlicher Wohn- / Schlafbereich für die einzelne Frau und ihre Kinder
- Gemeinschaftsräume
- Sanitär- und Waschbereich
- Küchenbereich
- Wohnzimmer / Eßzimmer
- Raum für Gruppenangebote
- Wasch- und Trockenraum
- Separater Kinderbereich
- Spielfläche / Spielecke - Toberaum / Turnraum - Ruheraum etc. - ..........................
- Büroräume
- Beratungs- / Besprechungszimmer
- Sanitäre Anlagen
- Personalraum
- Teeküche
- Lagerräume
- Aufbewahrung von Sachspenden
- Vorratsraum
- Aktenablage
- Wäschevorrat
- ............................
- Außenbereich:
- Garten - Spielfläche
Sächliche Ausstattung
- Einrichtung:
- Mobiliar - Gardinen - Teppiche - Beleuchtung - ..........................
- Hausrat und Hauswäsche
- Elektrische Haushaltsgeräte
- Spiel- und Bastelmaterial
- Spieltherapeutische Materialien
- Spielgeräte für den Außenbereich
- Telefonanlage / Fax
- Fernsprechapparat
- Cityruf / Handy
- Computer
- Kopierer
- Flip-Chart
- TV / Video-Recorder
- Radio / Cassettenrecorder
- Dienstwaage
Personalstand
- Stellenschlüssel / Stundenanzahl
- Berufsbezeichnung
- Arbeitsbereiche
- beschäftigt seit: ....................
- zusätzliche Angaben
- Zusatzqualifikation - ..........................
- in Ausbildung / Praktikantin
- ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
- Sonstige ...............................
Personalentwicklung
- Erstellung und Fortschreibung von Arbeitsplatzbeschreibungen
- Fort- und Weiterbildung intern / extern
- Auswahl und Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen
- Anleitung und Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
- Anleitung und Einsatz von Praktikantinnen
- kontinuierliche Teamarbeit / kollegiale Beratung
- kollegiale Absprachen über pädagogische Grundhaltungen
- Fachberatung
- Supervision
Konzeption des Frauen- und Kinderschutzhauses
- Das Frauen- und Kinderschutzhaus
.................................. arbeitet auf der Grundlage
- der Rahmenkonzeption für Frauen- und Kinderschutzhäuser in katholischer Trägerschaft
- der Konzeption des Frauen- und Kinderschutzhauses
- ............................
Organisation, Verwaltung / Finanzen
- Festgelegte Arbeitsstrukturen
- Festgelegte Arbeitsstandards
- Festgelegter Haushaltsetat
Darstellung der Qualitätsentwicklungsmaßnahmen
- Selbstevaluation
- EFQM
- ISO
- ............................
3. Prozeßqualität
Beschreibt das Verfahren der Planung, Strukturierung und den Ablauf der Leistungserbringung sowie deren Dokumentation. Sie bezieht sich auf das konkrete Handeln der Mitarbeiterinnen. Art und Weise der Leist- ungserbringung ergeben sich aus den Leistungszielen. Gesichert wird die Prozeßqualität durch Fachberatung, Fallsupervision und Konzeptfortschreibung.
Arbeit mit Frauen - Aufnahme
- Rufbereitschaft
- Organisation des telefonischen Bereitschaftsdienstes - 24stündige Erreichbarkeit
- Aufnahmebereitschaft
- Allgemeine telefonische und/oder persönliche Beratung - Klärung der Aufnahme
- Aufnahme
- Frau und Kind(er) am vereinbarten Treffpunkt abholen - Klärung der akuten Mißhandlungssituation der Frau - Krisenintervention - Aufnahmegespräch - Erste Auftrags- und Zielformulierung - Erledigung der notwendigen hausinternen Formalitäten(Aufnahmebogen, Karteikarte, Hausordnung etc.) - Sicherung der Grundversorgung - Einzugsbegleitung
- Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhaltes
Arbeit mit Frauen - Aufenthalt - Orientierungsphase
- Beziehungsaufbau zwischen Beraterin und Bewohnerin
- Kommunikationsförderung zwischen den Bewohnerinnen
- Vereinbarung von Beratungsgesprächen
- Konkretisierung des Hilfebedarfs
- Erstellen eines individuellen Hilfeplans
- Beratung und Vermittlung von Beratung bzgl. medizinischer, rechtlicher, sozialer und psychischer Fragestellungen
Arbeit mit Frauen - Aufenthalt - Stabilisierungsphase
- Unterstützung bei der Sicherung finanzieller Ansprüche
- Sozialhilfe - Asylbewerberleistungsgesetz - Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe - Ehegattenunterhalt - Krankengeld - Krankenversicherung - Kindergeld - Erziehungsgeld - Unterhalt / Unterhaltvorschuß
- Psychosoziale Beratung
- Bearbeitung der Gewalterfahrung - Unterstützung bei Entscheidungsprozessen - Trennung oder Fortführung der Partnerschaft - Rückkehr in die Wohnung oder Bezug einer eigenen Wohnung - Vermittlung in betreute Wohnformen oder stationäre Einrichtungen - Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts - Entwicklung von Zukunftsperspektiven - Entwicklung realitätsgerechter Selbsteinschätzung - Stärkung und Aufbau des Selbstwertgefühls - Rollenklärung als Frau, Mutter, Partnerin - Thematisierung von Konflikten - Stärkung der Konfliktfähigkeit - Bewältigung von Alltagssituationen - Pädagogische Arbeit mit Mutter und Kind - Förderung der Reflexionsfähigkeit - Beratungsgespräche zur Mutter-Kind-Beziehung - Klärung der Bedürfnisse der Mutter und des Kindes - Unterstützung der Mutter im spielerischen Umgang mit dem Kind - Förderung eines positiven Erziehungsverhaltens - Anleitung einer altersgemäßen Förderung des Kindes durch die Mutter - Informationsvermittlung über adäquate Hilfeangebote außerhalb des Frauen- und Kinderschutzhauses - Gesundheitsberatung
- Wiedereingliederungshilfe in Ausbildung oder Arbeit
- Motivation zu Ausbildungsabschlüssen - Arbeitsplatzsuche und -aufnahme
- Alltagsstrukturierung
- Anleitung in lebenspraktischen Bereichen (Alltagsorganisation, Haushaltsführung, Einkauf etc.)
- Fest- und Freizeitgestaltung
- Motivation zur Gestaltung der Freizeit - Konkrete Angebote - Beratung und Anleitung - ................................
Arbeit mit Frauen - Aufenthalt - Auszug
- Unterstützung / ggf. Begleitung
- bei Behördenangelegenheiten - bei der Wohnungssuche - beim Sichern / Durchsetzen finanzieller Ansprüche, Hilfen, Vergünstigungen - bei der Renovierung - bei der konkreten Planung des Umzugs - bei der Möbelbeschaffung - beim Umzug - bei der Suche nach Kinderbetreuungsangeboten - bei der Vorbereitung auf die neue Lebenssituation - bei der Arbeitssuche - Angebot der Nachgehenden Beratung
Arbeit mit Kindern - Aufnahme
- Klärung der akuten Mißhandlungssituation des Kindes
- Krisenintervention
- Sicherung der Grundversorgung
- Einzugsbegleitung
- Führung eines Erstgesprächs
Arbeit mit Kindern - Aufenthalt
- Beziehungsarbeit
- Schaffung einer Vertrauensbasis - Schaffung einer gewaltfreien Atmosphäre - Kennenlernen der individuellen Persönlichkeit
- Erfassen der physischen und psychischen Befindlichkeit
- Feststellung des Entwicklungsstandes - Feststellung des Sozialverhaltens - Feststellung der Mutter-Kind-Beziehung - Feststellung der Vater-Kind-Beziehung - Feststellung der Beziehung unter den Geschwistern
- Angebote zur Trauma-BearbeitungFreizeitaktivitäten
- Abbau von Spannungen - Förderung der Kreativität - Förderung eines positiven Sozialverhaltens - Förderung der individuellen Kompetenz - Möglichkeiten zum Ausleben kindlicher Bedürfnisse schaffen - Einüben lebenspraktischer Fertigkeiten
- Erziehungsberatung Präventionsarbeit
- Sensibilisierung für drohende Gewaltsituationen - Aufzeigen von Handlungs- und Hilfemöglichkeiten zur Verhinderung weiterer Traumatisierung - Förderung sozialer Kompetenzen - Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstbehauptung - Hausaufgabenhilfe
Arbeit mit Kindern - Auszug
- Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche
- Vermittlung in Fremdunterbringung
- Vorbereitung auf die neue Lebenssituation
- Gestaltung des Abschieds
- Hilfestellung zum Aufbau neuer sozialer Kontakte
Hausorganisation
- Pflege der Immobilie, der Einrichtung und des Hausrates
- Pflege und Ausgabe der Wäsche
- Einsatz von Hausmeister, Zivildienstleistendem, Reinigungskraft und Handwerkern
- Einkauf und Bevorratung von Reinigungsmitteln, medizinischem Bedarf und Büromaterial
- Blumen- und Gartenpflege
- Vorbereitung von Arbeitskreisen, Festen und Treffen, Organisation und Verteilung von Sachspenden
Verwaltung
- Erhebung statistischer Daten
- Bearbeitung des Posteingangs
- Kassen- und Kontenführung
- Rechnungen erstellen und überprüfen
- allgemeiner Schriftverkehr
- Spendenaquisation und zweckgebundene Verwendung
- Beschaffung von Büromaterialien
- Wartung und Pflege der Büroausstattung und der technischen Geräte
- Führen der Personalunterlagen
- Erstellung von Protokollen, Berichten und Öffentlichkeitsmaterialien
- Vorarbeiten für die Geschäftsführung
- Kalkulation und Überprüfung des Budgets - Vorlage für die Erstellung des Wirtschaftsplans
Ambulante Beratung
- Telefonische und persönliche Soforthilfe
- Erfassen der Problemsituation - Adäquate Hilfestellung durch konkrete Angaben von entsprechenden Hilfemaßnahmen
- Längerfristige telefonische und persönliche Beratung
- Pro-aktive Beratung
Nachgehende Beratung - Einstiegsphase
a. Krisenintervention b. Persönliche und / oder telefonische Beratung c. Hausbesuche d. Gruppenangebote e. Klärung des Hilfebedarfs f. Erstellung eines individuellen Hilfeplans
Nachgehende Beratung - Beratungsphase
- Beratungsgespräche / Hilfe / Unterstützung
- Zur Bewältigung der neuen Lebenssituation - zum Aufbau neuer sozialer Kontakte - zum Leben als Alleinerziehende - zur Partnerbeziehung - zum Umgang mit dem Kind - zu Betreuungsmöglichkeiten für das Kind - zur finanziellen Situation - zur Haushaltsführung - zum Umgang mit Behörden - zur Ausbildung und Berufstätigkeit - bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
- Beratungsangebote / Hilfe / Unterstützung für das Kind
- Zum Aufbau neuer sozialer Kontaktei im Umgang mit Mutter und Vater - bei Vernachlässigung / Mißbrauch - bei Schulschwierigkeiten
Bildungs- und Freizeitangebote
Ehemaligentreffen
Ferienmaßnahmen
Vermittlung von Hilfen anderer Dienste
Nachgehende Beratung - Abschlußphase
- Offenlegung und Überprüfung der formulierten Ziele
- Weitervermittlung an andere Fachstellen
Kooperation und Vernetzung - interne Kooperation
- Inanspruchnahme des Hilfesystems im eigenen Verband
- Fachdienste - Einrichtungen - Geschäftsstelle / Verwaltung
Kooperation und Vernetzung - externe Kooperation
- Aufbau und Intensivierung der Zusammenarbeit mit
- anderen Einrichtungen und Fachdiensten - kommunalen und kirchlichen Behörden / Landesbehörden - Polizei / Justiz - Familiengericht - Schulen / Kindergärten - politischen Institutionen - Verbänden / Vereinen
- Initiierung von und Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen
- Teilnahme an Fachgesprächen und Helferkonferenzen
Öffentlichkeitsarbeit
- Fachvorträge ausarbeiten und halten
- Öffentlichkeitsmaterialien erstellen und präsentieren
- Informationsveranstaltungen planen und durchführen
- Interviews geben
- Pressemitteilungen erstellen
- Homepage einrichten
4. Ergebnisqualität
Ist als Zielerreichungsgrad der Leistungserbringung zu verstehen.
Erfassung der Zielerreichung Bei der Bestimmung des Zielerreichungsgrades ist die Klientinnenzufriedenheit eine maßgebliche Größe. Dabei ist das angestrebte Ziel mit dem tatsächlich erreichten Zustand zu vergleichen.
- Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt durch die Erfassung der:
- Klientinnenzufriedenheit
- Zufriedenheit des Leistungsträgers
- Trägerzufriedenheit
- Mitarbeiterinnenzufriedenheit
- Wirtschaftlichkeit
- Auslastung
Dokumentationsverfahren
- Personenbezogene Datenerfassung
- Beratungsvermerke
- Aktenführung
- Belegungsliste
- Übergabebuch
- Statistik
- Kassenbuch
- Jahresbericht
- Protokolle
- Trägerinterne Berichterstattung
- Zeiterfassung
- Jahresabschluß / Verwendungsnachweis
- Pressemappe
Telefon- und Faxverzeichnis der Frauenhäuser / Notrufnummern
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