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Ulrike Herpich-Behrens, Leiterin des Landesjugendamtes Berlin
Vortrag auf der Sitzung des Zentralrates des Sozialdienst Katholischer Frauen am 30. März 2004 in Freiburg
Sehr geehrte Damen, liebe Kolleginnen,
ich bedanke mich für Ihre Einladung und die Gelegenheit über unsere Erfahrungen in Berlin mit den Angeboten Babyklappe und anonyme Geburt aus der Sicht der Jugendhilfe zu berichten. Seit nunmehr drei Jahren sammeln wir in Berlin Erfahrungen mit anonymer Geburt und den mittlerweile fünf Babyklappen. Um den Hintergrund meiner Ausführungen zu skizzieren, einige Fakten vorweg:
Die erste Babyklappe wurde im September 2000 eröffnet, die letzte im Januar 2003. Insgesamt gibt es in Berlin 5 Babyklappen. Die Anbieter sind ausschließlich Krankenhäuser, vier davon in konfessioneller Trägerschaft. Die anonyme Geburt auf Wunsch der Mutter wird unseres Wissens nach in drei Berliner Krankenhäusern praktiziert.
Caritas und Diakonie Berlin unterstützen in einem “Verbundprojekt Babyklappe“ die konfessionellen Krankenhäuser durch Beratung und bis vor kurzem auch durch Öffentlichkeitsarbeit. Darunter befand sich eine sehr umstrittene Plakatwerbung, die im Sommer letzten Jahres nach massiver Kritik - auch aus Kirchenkreisen - zurückgenommen werden musste. Auf dem Plakat war der hoch schwangere Bauch einer offensichtlich jungen Frau zu sehen. Darunter das Angebot: „Wir nehmen Dein Kind, wenn Keiner es will - ohne Namen, ohne Fragen, ohne Strafe“
In der Trägerschaft von Caritas und Diakonie arbeitet eine Adoptionsvermittlungsstelle in Berlin. Diese hat bis Ende 2002 die anonym geborenen oder in Babyklappen abgelegten Kinder des Verbundprojektes in Adoptionsfamilien vermittelt. Seit dem 1.1.2003 ist dies durch eine entsprechende Einschränkung der Anerkennung nicht mehr möglich. Die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle des Landes Berlin übernimmt seit diesem Zeitpunkt ausschließlich die Vermittlung der betroffenen Kinder. Gegen diese Einschränkung haben Caritas und Diakonie Klage eingereicht. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Ich werde in meinem Beitrag nicht auf die rechtlichen Aspekte eingehen. Das Landesjugendamt Berlin hat Ende 2002 eine rechtliche Bewertung dieser Angebote durch Herrn Professor Dr. Wolf von der Humboldt Universität Berlin vornehmen lassen. Er kommt - wie mittlerweile einige namhafte Jurist/-innen in unserem Land - zu der Auffassung, dass „Babyklappen“ und anonyme Geburt gegen geltendes Recht verstoßen und dass der Versuch einer Legalisierung die verfassungsrechtlichen Hürden nicht überwinden wird. Das Gutachten von Professor Dr. Wolf ist Ihnen sicher bekannt, Sie können es bei Interesse von uns anfordern.
Wie an vielen anderen Orten in der Bundesrepublik gingen auch in Berlin die Betreiber der Babyklappen und die öffentliche Meinung davon aus, dass diese Angebote ohne jeden Zweifel einem dringenden Notstand abhelfen würden. Als ich im April 2001 die Leitung des Landesjugendamtes übernahm war meine Haltung in dieser Frage pragmatisch.
Gleichzeitig wusste ich, dass die Hauptstadt Berlin in ihrem Wandel und ihrer geographischen Lage sich möglicherweise auch in diesem Bereich besonderen Herausforderungen und Verwerfungen stellen muss. Wir haben uns daher frühzeitig entschlossen die Nutzung dieser Angebote und die Auswirkungen auf das Hilfesystem konsequent zu beobachten, auszuwerten und zu dokumentieren. Vor allem aber war und ist es unsere Aufgabe für ein einheitliches und rechtskonformes Handeln der bezirklichen Jugendämter zu sorgen. Deshalb haben wir als einziges Bundesland einen aktuellen Überblick über alle in diesem Zeitraum anonym abgegebenen oder geborene Kinder und konnten bei einem Drittel der Fälle die Umstände für die Weggabe aufklären. Vor diesem Hintergrund möchte ich anhand von Beispielen eine fachliche Bewertung vornehmen
Auch wenn wir erst einen kurzen Zeitraum überblicken, so zeichnet sich doch ab, dass die Zielgruppe „Frauen in größter Notlage“ nicht erreicht wird. Die Zahlen und die Analyse der aufgeklärten Fälle lassen erkennen, dass diese Angebote von Frauen genutzt werden, die ihr Kind auch “regulär” zur Adoption oder in Pflege geben würden. Dies hat Folgen für das ganze Hilfesystem.
Babyklappe und anonyme Geburt wollen Kindestötungen verhindern. Da die Zahl der Kindestötungen seit Einrichtung der anonymen Angebote nicht zurückgegangen ist wird diese Zielsetzung offenbar nicht erreicht, In Berlin werden - so das Landeskriminalamt - seit vielen Jahren gleich bleibend 1 bis 4 Neugeborene pro Jahr getötet. Im Jahr 2001 wurden 4 Neugeborene, im Jahr 2002 wurden 2 Neugeborene und im Jahr 2003 wurden - trotz fünf Babyklappen - 3 Neugeborene getötet. In den Jahren von 2001 bis 2003 wurden demnach wie in den Jahren zuvor 2 bis 4 Neugeborene pro Jahr getötet.
Dieser unverändert hohen Anzahl von Kindestötungen steht seit der Existenz von Babyklappen und anonymer Geburt eine enorm angestiegene Anzahl von anonym geborenen oder abgegebenen Kindern gegenüber. Wurden in den Jahren davor 0 bis 2 Kinder anonym abgegeben, so sind es im Jahr 2001 bereits 10 Kinder, im Jahr 2002 12 Kinder (davon 1 Kind ermordet) und im Jahr 2003 8 Kinder. Seit September 2001, dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung der anonymen Angebote, bis Ende 2003 (also innerhalb von 2,5 Jahren) wurden in Berlin insgesamt 30 Kinder anonym abgegeben oder geboren gegenüber maximal 5 Fällen im vergleichbaren Zeitraum davor.
Von den 30 Kindern wurden 15 in eine Babyklappe gelegt und 15 Kinder anonym übergeben oder geboren oder unter falschem Namen im Krankenhaus zurückgelassen.
Von den 30 Kindern wurden 23 Kinder in Adoption vermittelt, davon 19 ohne Angaben zu Herkunft. 6 Kinder wurden auf Wunsch wieder an die Mütter (Eltern) zurückgegeben (1 Kind war tot).
Wenn also die Anzahl der getöteten Neugeborenen nicht zurückgegangen ist, aber Kinder in Babyklappen abgelegt werden oder anonym geboren werden, gibt es offenkundig andere Frauen oder sonstige Beteiligte, die dieses Angebot wahrnehmen.
Ein Beispiel: Eine Mutter von 2 Kindern wird von der Geburt ihres 3. Kind überrascht und bringt es zu Hause auf die Welt. Die herbeigerufene Feuerwehr bringt Mutter und Kind ins Krankenhaus. Nach der ersten Versorgung verlässt die Mutter auf eigenen Wunsch mit dem Kind die Klinik. Auf dem Weg nach Hause geht sie an der Babyklappe vorbei, die sich auf dem Klinikgelände befindet, und legt dort ihr Kind ab. Da das Neugeborene noch die Klinikkleidung trägt, kann die Identität sofort festgestellt werden. Unter einem Vorwand wird die Mutter ins Krankenhaus bestellt. Sie kommt nach mehreren Stunden, begibt sich sofort auf die Kinderstation und verlangt ihr Kind zurück. Sie habe in einer Kurzschlussreaktion gehandelt. Es stellt sich heraus, dass sich die Frau in einer schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Situation befindet. Sie erhält nach wenigen Tagen ihr Kind zurück und wird unterstützend vom Sozialdienst begleitet.
Die Babyklappe - das haben wir inzwischen erfahren - verführt zu schnellen Entscheidungen, Sie unterstützt Kurzschlussreaktionen. Davor müssen gerade Frauen nach der Geburt bewahrt werden.
Ein weiteres Beispiel: Ein Neugeborenes wird in Berlin in einer Babyklappe abgelegt. Es ist nicht professionell entbunden. Ein halbes Jahr später werden die Eltern ausfindig gemacht. Es handelt sich um ein Ehepaar aus dem Umland das bereits kleine Kinder hat. Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation, der Vater ist arbeitslos, es bestehen große finanzielle Schwierigkeiten. Da wegen Mietrückständen die Zwangsräumung drohte, wurde das Jugendamt eingeschaltet. Im Verlaufe dieser Hilfe für die Familie fiel auf, dass nach der Schwangerschaft das Kind fehlte. Die Mutter berichtet, dass sie das Kind mit Zustimmung ihres Mannes in die Babyklappe gelegt habe. Sie habe es einen Tag zuvor allein zur Welt gebracht. Ihr Mann habe während der Geburt mit den Kindern die Wohnung verlassen. Eine Freundin habe ihr den Tipp mit der Babyklappe gegeben. Für sie und ihren Mann habe festgestanden, dass sie sich ein weiteres Kind nicht leisten könnten. Außerdem wolle sie wieder arbeiten gehen. In einem Krankenhaus habe sie nicht entbinden wollen, weil sie befürchtete, dass man ihr dort gleich nach der Geburt das Kind wegen ihrer finanziellen Probleme wegnehmen würde. Sie habe aber diesen einen Tag zur Verabschiedung von ihrem Kind gebraucht. Mit der Babyklappe hoffte sie, alle weiteren Probleme im Zusammenhang mit der Weggabe des Kindes aus der Welt geschafft zu haben
Das reguläre Adoptionsverfahren wird eingeleitet. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten gewinnt die Vormünderin den Eindruck, dass die Eltern insbesondere die Mutter mit der aktuellen Entwicklung zufrieden und erleichtert ist. Die Sozialarbeiterin stellt klar, dass die Familie dem Jugendamt nicht wegen Vernachlässigung der Kinder, sondern wegen der Geldprobleme bekannt geworden sei. Das Neugeborene sei mit Sicherheit nicht in seinem Leben bedroht gewesen.
An diesen Beispielen wird deutlich, wie dieses Angebot Mütter (Eltern), die sich in einer schwierigen Situation befinden, zu der Vorstellung verführen kann, Lebensprobleme seinen mit der Babyklappe „aus der Welt zu schaffen“. Diese Mütter / Eltern brauchen keine Anonymität sondern Beratung, Aufklärung und Orientierung und sie brauchen Schutz vor unbedachten Entscheidungen.
Die Babyklappe wurde benutzt weil sie da war!
Auch die anonyme Übergabe eines Kindes „von Hand zu Hand“ verhindert nicht die missbräuchliche Nutzung dieses Angebotes.
Ein Beispiel: Auf dem Gelände eines Krankenhauses, fällt ein Paar mit einem Kinderwagen auf. Es sucht die Babyklappe. Krankenhauspersonal eilt herbei. Ein Kind wird übergeben, mit Kinderwagen und einem Rucksack voll Wechselwäsche - wie für eine Reise. Alles sauber und schön verpackt, das Kind gepflegt, in gutem Zustand. Es ist - nach Aussagen der Überbringer - kein neugeborenes Kind sondern zwei Monate alt. Das Personal nimmt das Kind entgegen. Es findet kein Gespräch statt. Das Krankenhaus informiert nicht die Polizei! Wochen später findet der Vormund des Kindes die Mutter. Sie ist eine junge Erwachsene, nicht deutscher Herkunft, hat einen guten Schulabschluss und lebt noch bei ihren Eltern. Im Gespräch berichtet sie, dass sie eigentlich gemeinsam mit dem Vater das Kind großziehen wollte. Aber noch vor der Geburt brach die Beziehung auseinander. Die Entbindung habe ganz normal in einem Krankenhaus stattgefunden. Die junge Mutter fühlte sich dann überfordert. Sie hatte offensichtlich eine Beziehung zu ihrem Kind. Während des Gespräches weint sie und macht den Eindruck, dass sie nicht zu der Entscheidung steht, das Kind weggegeben zu haben. Sie äußert den Wunsch ihr Kind noch einmal zu sehen. Nach diesem ersten Gespräch bricht der Kontakt zu ihr ab. Alle Bemühungen von Seiten des Jugendamtes die Mutter in das Adoptionsverfahren einzubeziehen, scheitern. Im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens wird der Mutter das Sorgerecht entzogen.
Dieser Fall zeigt, dass auch die persönliche Übergabe eines Kindes und die damit verbundene Möglichkeit der Kontaktaufnahme wie sie das „Moses-Projekt“ ermöglicht, nicht ausschließen kann, dass dieses Angebot missbräuchlich und damit zum Schaden von Mutter und Kind genutzt wird. Die öffentlich gemachte Anonymitätszusage der Anbieter dieser Angebote und die Zusicherung, die Entscheidung der Mutter ungeprüft zu akzeptieren, verpflichtet die Beteiligten jedoch ihr Versprechen einzuhalten
Aktuelle Entwicklung: 2. Kind im Januar 2004. Knappe 2 Jahre später Adoptionsverfahren eingeleitet.
Nach unseren Erfahrungen wird sich durch die anonyme oder die sog. „vertrauliche“ Geburt die Babyklappe nicht „überflüssig machen“, sondern es ist zu befürchten, dass sie genutzt wird, solange es sie gibt.
Auch hierfür zwei Beispiele: Ein Kind wird in einem Krankenhaus geboren. Die Mutter bringt es noch am gleichen Tag in eine Babyklappe am anderen Ende der Stadt. Das Fehlen des Kindes wird vom Jugendamt bemerkt, Ermittlungen eingeleitet und der Fall aufgeklärt. Über die Motive der Mutter wird bekannt, dass sie mit einem dritten Kind überfordert gewesen sei, eine Lebensgefahr für das Neugeborene habe mit Sicherheit nicht bestanden.
Ein weiteres Beispiel: Ein Kind wird in einer Babyklappe abgelegt. Ein Brief liegt dabei - eine nüchterne Mitteilung über Vorname, Geburtsdatum und die medizinisch detaillierte und korrekte Angabe von zwei Impfungen. Das Kind ist professionell entbunden.
Von den bisher in Babyklappen abgelegten und anonym übergebenen Kindern waren 6 Kinder professionell entbunden. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Babyklappe nicht der letzte Ausweg in hilfloser Notlage war, sondern das Ergebnis einer lösungsorientierten und zielgerichteten Vorgehensweise. In dem letzten Fallbeispiel war das Kind offenbar wegen besonderer Indikation von einem Arzt medizinisch behandelt worden, denn diese Impfungen konnten nur durch einen Arzt verordnet werden.
Diese Fälle zeigen, dass Mütter, die ihre Kinder in der Babyklappe ablegen, nicht zwangsläufig allein und unter gesundheitsschädigenden Bedingungen entbinden. Damit wird auch die Erwartung, durch die Regelung der anonymen oder „vertraulichen“ Geburt die Babyklappe quasi überflüssig zu machen, in Frage gestellt und die Befürchtung bestätigt, dass solange es Babyklappen gibt dort auch Kinder abgelegt werden.
Babyklappe und anonyme Geburt lösen keine Probleme, sie schaffen neue.
Von 30 anonym weggegebenen Kindern, konnten bei einem Drittel die Hintergründe aufgeklärt werden, die zur Abgabe führten. Bei keinem dieser Fälle, lag eine akute Lebensbedrohung des Säuglings vor und auch keine „aussichtslose Notlage“. Die Probleme, die wir bei unseren Analysen vorgefunden haben, sind alle innerhalb des regulären Hilfesystems lösbar. Alles deutet eher darauf hin, dass die Anonymität genutzt wird, um Problemen aus dem Weg zu gehen oder sie „aus der Welt zu schaffen“.
Die anonymen Angebote sprechen demnach nicht nur eine kleine Minderheit von Frauen an die sich in einer von ihnen als katastrophal und aussichtslos wahrgenommenen Notlage befinden, sondern alle Frauen, die ungewollt schwanger sind und ihr Kind nicht behalten wollen. Damit wirken sie auf das gesamte Hilfesystem für diesen Personenkreis und entwerten die Beratungsangebote.
Wir erleben in der Praxis welchen problematischen Einfluss Werbung und insbesondere die sehr verbreitete unkritische Berichterstattung in den Medien hat, die entweder die regulären Alternativen nicht erwähnt, oder sachlich unrichtig darstellt. Die möglichen Folgen für Mutter und Kind werden nicht thematisiert, das reguläre Adoptionsverfahren wird regelmäßig in unzulässiger Weise als zu kompliziert und abschreckend d.h. verbunden mit umfangreichem „Papierkrieg“ und zahllosen Behördengängen beschrieben. Anstatt Hinweise über Beratungsangebote zu geben werden die Adressen der Babyklappen veröffentlicht.
Auswirkungen auf die heranwachsende Generation bleiben nicht aus. Ein Träger, der Projekte in Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen zur Vorbeugung von Teenagerschwangerschaften anbietet, berichtet: Auf die Frage was die Schülerinnen tun würden, wenn sie schwanger wären und das Kind nicht behalten wollten, nennen die befragten Schülerinnen mit großer Selbstverständlichkeit die Babyklappe als ein Mittel der Wahl. Die Babyklappe sei für die Schülerinnen ein Hilfeangebot wie jedes andere, auf das man in einer Notlage zurückgreifen könne. Bedenken oder Zweifel seien nicht vorhanden
Auch in der Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes registrieren wir die ersten Veränderungen im System. So berichten die Kolleg/-innen, dass zunehmend abgebende Mütter in der Beratung die anonymen Angebote in Erwägung ziehen und sie als „reguläre“ Alternative zur Adoption betrachten. Die anonyme Weggabe eines ungewollten Kindes etabliert sich als legitimes Mittel der Wahl auch im gesellschaftlichen Bewusstsein.
In der Beratungsarbeit hat sich gezeigt, dass in den meisten Fällen die Frauen ihrem Kind gegenüber nicht anonym bleiben wollen, sondern gegenüber ihrem sozialen Umfeld. In der Diskussion um vertretbare Alternativen zur Anonymität ist das Konzept der sog. „vertraulichen Geburt“ entwickelt worden. Ich halte auch diese Lösung für entbehrlich.
Wenn eine Frau Schwangerschaft, Geburt und Adoption ihres Kindes vor ihrem sozialen Umfeld geheim halten muss, kann ihr der bestehende Datenschutz eventuell nicht ausreichen. Sie befürchtet, dass Mitarbeiter von Krankenhäusern, Krankenkassen oder Jugendämtern Teil ihres sozialen Umfeldes sind oder sein könnten und Informationen über ihre Situation in ihrem Umfeld bekannt werden. Um dies zu verhindern gab und gibt es bereits jetzt auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zugeschnittene Lösungen im Rahmen der bestehenden Gesetze. Auch Schutzmaßnahmen in extremen Notsituationen sind heute schon möglich und werden auch praktiziert.
Eine ungewollt schwangere Frau, die ihre Schwangerschaft vor ihrem sozialen Umfeld geheim halten will, braucht Beratung und Unterstützung und manchmal einen Ort, an dem sie für einige Zeit unterkommen kann. Das vorhandene Hilfesystem bietet alle diese Hilfen. Die verschiedenen Einrichtungen kennen sich nur häufig nicht, sind oft nicht ausreichend vernetzt oder nicht auf ungewöhnliche Fälle vorbereitet. Hier sehe ich tatsächlich Qualifizierungs- und Handlungsbedarf!
Das Wissen über die Aufgaben und Pflichten der Jugendhilfe und die Kenntnis der „legalen“ Angebote sind oft ungenügend bzw. nur rudimentär vorhanden. Selbst die Betreiber der Berliner Babyklappen wussten anfangs nicht, dass in Berlin rund 430 Plätze in sog. Mutter-Kind-Heimen zur Verfügung stehen.
Wir müssen daher annehmen, dass die Unkenntnis über die Angebotsstruktur und die tatsächlichen Angebote der Jugendhilfe im Gesundheitsbereich und leider auch im Jugendhilfebereich weit verbreitet ist. Um so größer wird die Unkenntnis unter den Hilfesuchenden sein!!!
Die Lücke im System besteht nicht in den gesetzlichen Grundlagen sondern in erster Linie in einem Mangel an Information und Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Bereichen Gesundheit und Jugendhilfe - diese Lücke gilt es zu schließen!
Wie geht es weiter?
Gestatten Sie mir zum Abschluss einige persönliche Bemerkungen.
Im September letzten Jahres war ich eingeladen zu einer Expertenanhörung der Fraktion der CDU/CSU im Bundestag. Im Rahmen dieser Anhörung erläuterte die Justizministerin von Baden-Württemberg, Frau Corinna Werwigk-Hertneck eine neue Initiative zur gesetzlichen Regelung eines „modernen Angebotes für eine anonyme Geburt“. Die Problematik der nicht ausreichend sicheren Datenlage, auf die sich ein entsprechendes Gesetz gründen müsste, soll dadurch gelöst werden, dass die neue Regelung eine fünfjährige Befristung vorsieht.
In dieser Zeit soll eine wissenschaftliche Begleitung Daten erheben und Ergebnisse sichern und erst am Ende soll abschließend entschieden werden. Herr Prof. Dr. Ernst Benda, der ebenfalls als Experte geladen war, nannte dieses Vorhaben „bei allem Respekt für seine Vorrednerin“ ein Humanexperiment, dem er vor dem Verfassungsgericht keine Chance einräumte.
Wie soll es auch gehen? Wie kann eine solide Datenerhebung, eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung auf der Grundlage einer Anonymitätszusage erfolgen? Wie relevant sind unter diesen Bedingungen die Ergebnisse? Was geschieht, wenn sich abschließend bestätigt, dass anonyme Angebote nicht zur Lösung beitragen? Wird es den betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen zu erfahren, dass der Versuch zwar fehlgeschlagen doch in bester Absicht erfolgt ist?!
Ich denke der Zeitpunkt ist gekommen, an dem sich Befürworterinnen und Kritikerinnen der anonymen Angebote an einen Tisch setzen und gemeinsam beraten, was zu tun ist. Dass Sie mich zu Ihrer Sitzung eingeladen haben werte ich als Zeichen dafür, dass Sie dies möglicherweise ähnlich sehen. Da uns das Engagement für den Schutz der Kinder und ihrer Mütter bei allen Differenzen eint, sollten wir gemeinsam Bilanz ziehen:
Babyklappe und anonyme Geburt agieren nicht in einer „rechtlichen Grauzone“, sie verstoßen gegen die Rechtsordnung und das ist aus meiner Sicht auch nicht aufzulösen. Dass sie tatsächlich die Zielgruppe erreichen ist vor dem Hintergrund unserer Erfahrung nicht gesichert, im Gegenteil, sie wirken nachteilig auf das reguläre Hilfesystem.
Sie haben aus der tiefen Überzeugung, das Richtige zu tun, Angebote geschaffen. Sie sind von Stadtparlamenten, der Öffentlichkeit und Fachleuten der Sozialen Arbeit ermutigt manchmal sogar mit Ratsbeschluss aufgefordert worden dies zu tun.
Können die bestehenden Angebote umgestaltet werden? Die Beratungsangebote in Beratungsstellen und Krankenhäusern können, ja müssen meiner Meinung nach – unter Verzicht auf die Anonymitätszusage zwischen Eltern und Kind – ausgeweitet werden. Neue Medien wie das Internet müssen für die Beratungsarbeit erschlossen werden, Hotlines und Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit müssen gesichert werden.
„Wir helfen Dir - wo immer Du bist“ muss unser Angebot in Zukunft lauten!
Ein Problem bleibt: wer hat den Mut, die Babyklappen zu schließen? Wer tritt vor den Rat der Stadt, die Bezirksverordnetenversammlung, wenn er oder sie weiß, dass beim nächsten toten Säugling, der gefunden wird – und er wird gefunden - der Sturm losbricht?!
Bevor ich die Leitung des Landesjugendamtes übernommen habe, war ich Bezirksstadträtin in Berlin-Schöneberg. Ich weiß aus eigener Erfahrung wie es ist, von den Medien belagert zu werden, den Attacken aufgebrachter Eltern standhalten zu müssen und im Parlament Rede und Antwort zu stehen.
Das Krankenhaus Lichtenberg in Berlin hat auf Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung eine Babyklappe eingerichtet. Diese wäre dann die 6. in der Stadt. Nach intensiven Gesprächen mit dem lokalen Jugendamt und dem Landesjugendamt hat die Leitung des Krankenhauses nun beschlossen, die betriebsbereite Babyklappe nicht in Betrieb zu nehmen! Das lokalpolitische Nachspiel ist z. Zt. im vollen Gange.
Eine Schließung der Babyklappen kann vielleicht nur schrittweise erfolgen. Sie muss in jedem Fall begleitetet sein von einem offensiven Beratungsangebot für schwangeren Frauen und von einer breiten Information über die „Risiken und Nebenwirkungen“, die wir heute schon kennen.
Wenn wir erkennen, dass wir die Zielgruppe nicht erreichen, sind wir es den betroffenen Kindern schuldig, dass wir dieses Angebot nicht aufrechterhalten. Wir können nicht verhindern, dass Mütter in extremen Ausnahmefällen ihr Neugeborenes töten, so wie jemand sich am Ende einer Beratung doch das Leben nehmen kann oder ein Drogenabhängiger, doch wieder rückfällig wird. Soziale Arbeit konfrontiert uns auch mit ihren Grenzen, da jeder Einzelfall am Ende doch seinen eigenen Weg findet. Mit keiner gesetzlichen Regelung mit keinem Angebot können wir dies völlig ausschließen.
Für die Jugendhilfe gehören Eltern und Kind zusammen. Jede vorstellbare Hilfestellung muss den Hilfebedarf von Mutter und Kind berücksichtigen. Dabei soll es der Mutter leicht gemacht werden die Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die zentrale Frage lautet: wie leicht. Wir bestehen darauf, die Verantwortungsbereitschaft der Mutter zu stärken und nicht zu schwächen. Der Mutter muss geholfen und das Recht des Kindes muss geschützt werden. Beides gehört zusammen und darf nicht getrennt werden!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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