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Armutsprävention
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundestag und Bundesrat haben inzwischen das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende angenommen. Hier zwei Übersichten über die wesentlichen Änderungen des Gesetzes: Hartz IV: Beschlossene Änderungen im Fortentwicklungsgesetz zum SGB II  Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Gegenüber dem Gesetzentwurf haben sich noch folgende weitere Änderungen ergeben:
- Leistungsausschluss für Personen, die sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten.
- Verschärfung der Sanktionsregelung: Insbesondere entfällt künftig das Arbeitslosengeld II nach der dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren sind im Fall einer wiederholten Pflichtverletzung auch die Kosten der Unterkunft und Heizung von der Sanktion betroffen.
- Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern wird es ermöglicht, die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen.
- Der Bewilligungszeitraum für Arbeitslosengeld II kann in den Fällen, in denen eine Veränderung der Verhältnisse nicht zu erwarten ist, auf bis zu zwölf Monate verlängert werden.
- Präzisierung der Regelungen zur Rehabilitation im SGB II: Künftig muss jeder betroffene Behinderte über den festgestellten Rehabilitationsbedarf einschließlich Eingliederungsvorschlag schriftlich unterrichtet werden. Der Träger der Grundsicherung ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen über die zu erbringenden beruflichen Teilhabeleistungen zu entscheiden.
Im Rahmen der öffentlichen Diskussion um die Zukunft des SGB II spielte die Wahrnehmung einer "Kostenexplosion" für die Unterstützung von langzeitarbeitslosen Menschen eine große Rolle. Die Bundesregierung hat auf Bitte des Ausschusses für Arbeit und Soziales eine differenzierte Finanzaufstellung über tatsächliche und prognostizierte Kosten (Ausschussdrucksache 16(11)197) vorgelegt. Darin beziffert sie z. B. die Geldleistungen vor Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2004 auf ca. 30 Mrd. Euro und die in den Jahren 2005 und 2006 auf ca. 37 Mrd. Euro. Allerdings hätten die Ausgaben auf der Grundlage des alten Rechts im Jahr 2005 auch etwa 35 Mrd. Euro betragen. Ausschussdrucksache 16(11)197) 
Unbedingt empfehlenswert zu diesem Thema ist das Thesenpapier des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung 
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