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Allgemeine Sozialberatung
Bei Hartz IV sollen Milliarden Euro gespart werden
Die Bundesregierung will mit strengeren Kontrollen bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Alg II) Kosten in Milliardenhöhe einsparen. Der 96seitige Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Optimierungsgesetz), Bundesdrucksache 16/1410, sieht unter anderem schärfere Vor-Ort-Prüfungen der tatsächlichen Lebensverhältnisse von Alg-II-Empfängern und einen leichteren Informationsaustausch der Behörden etwa über Konten und Depots, auch im Ausland, vor. Die Koalitionsfraktionen bringen den Gesetzentwurf am 11.05.2006 in den Bundestag ein. Im Anschluss an die erste Lesung im Plenum kommt der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Abend des 15.05.2006 zu einer Sitzung zusammen, um eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf zu beschließen.
Die Korrekturen der Hartz-IV-Reform, mit der die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt worden war, sollen am 1. August 2006 in Kraft treten und Bund und Kommunen in diesem Jahr rund 500 Millionen Euro an Einsparungen bringen. Die Regierung erhofft sich dem Entwurf zufolge für die Jahre 2007 und 2008 eine Entlastung der öffentlichen Haushalte von jeweils 1,48 Milliarden Euro und im Jahr 2009 von 1,38 Milliarden Euro. Laut Bundesregierung bezogen Ende 2005 rund 4,96 Millionen erwerbsfähige Hilfebedürftige Alg II. Insgesamt hätten 6,74 Millionen Personen in 3,73 Millionen so genannten Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2005 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose gehabt. Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass zusammen wohnende Personen künftig nachweisen müssen, dass sie nicht in einer eheähnlichen Beziehung leben, um unabhängig voneinander Leistungen zu beziehen. Ansonsten sollen sie als Bedarfsgemeinschaft behandelt werden, was zu geringeren Leistungen führen kann. Auch gleichgeschlechtliche Partner, die nicht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragen sind, werden künftig generell als Bedarfsgemeinschaften eingestuft. Wer Leistungen neu beantragt, soll durch umgehende Angebote von Arbeit oder Qualifizierung auf seine Arbeitswilligkeit hin überprüft werden. Im Entwurf werden Aussendienste der Arbeitsagenturen und Kommunen gesetzlich vorgeschrieben. Diese sollen bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch die Angaben der Hilfeempfänger überprüfen. Für Telefonbefragungen soll die datenschutzrechtliche Basis klargestellt werden. Wer innerhalb eines Jahres zwei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ausschlägt, dem soll das Alg II um bis zu 60 Prozent gekürzt werden. Zugleich ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass Langzeitarbeitslose künftig 250 statt 200 Euro pro Lebensjahr (höchstens 16.250 Euro) für die Altersvorsorge zurücklegen dürfen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Im Gegenzug wird der Freibetrag für sonstiges Vermögen wie Sparguthaben von 200 auf 150 Euro (höchstens 9.750 Euro) gekürzt. Dies gilt auch für den Vermögensfreibetrag für Kinder von Alg-II-Beziehern. BAföG-Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Geklärt wird in dem Entwurf, dass die Babyerstausstattung von Alg-II-Empfängern als einmalige Leistung übernommen werden kann, zu der auch ein Kinderwagen gehört.
(Quelle: Heute im Bundestag, Nr. 142 – Pressedienst des Deutschen Bundestages) Weitere Informationen unter http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_166/01.html
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