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Auslandsadoptionsvermittlung
Litauen
Adoption eines litauischen Kindes
In der Republik Litauen ist eine interstaatliche Adoption möglich, die im Familien- und Ehegesetzbuch geregelt ist. Seit 1. August 2000 ist die Adoptionszentrale des Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit in Vilnius für die Vermittlung einer Adoption zuständig.
Die Bundeszentrale des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat sich auf Anfrage der Deutschen Zweigstelle des Internationalen Sozialdienstes (ISD), welches in Absprache mit der zentralen Behörde für Auslandsadoption in Vilnius geschah, bereit erklärt, die Kooperation mit Litauen zu übernehmen.
Seit 17. Juli 2000 ist die SkF- Zentrale auf deutscher Seite für die Koordination und Beratung hinsichtlich der Vermittlung eines litauischen Adoptivkindes zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen SkF - Zentrale und litauischer Adoptionszentrale geschieht unter Einhaltung der litauischen und deutschen Gesetze. Des Weiteren sind die Bestimmungen des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption zu berücksichtigen.
Es dürfen nur Kinder zur Adoption ins Ausland vermittelt werden, für die im Inland keine Adoptiveltern gefunden werden. Vorrangig werden zukünftige Adoptiveltern gesucht, die geeignet sind, ein Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Geschwisterkinder oder Kinder im Vorschul- und Schulalter aufzunehmen.
Nach Ausspruch der litauischen Adoption sind im Rahmen der postadoptiven Phase in den ersten zwei Jahren halbjährlich und in den darauf folgenden Jahren jährlich Berichte über die Entwicklung und Integration des Adoptivkindes in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Adoptionsdienst zur Verfügung zu stellen.
Adoptionsinteressenten können sich direkt an die Bundeszentrale des SkF wenden. Ebenfalls besteht dort die Möglichkeit, an einer Informationsveranstaltung für Adoptionsbewerber teilzunehmen.
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