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Frauenhausarbeit im Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)

304/ 24.09.04

ASF begrüßt neue Regelung für Frauen in Notsituationen

Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, MdB, erklärt zum eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II für Frauen in Notsituationen:

Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, brauchen Schutz vor ihren gewalttätigen Partnern. Solange aber die Flucht aus der häuslichen Gemeinschaft mit finanzieller Unsicherheit einhergeht, schrecken viele Frauen vor diesem wichtigen Schritt zurück.

Mit einer ministeriellen Regelung wird für die betroffenen Frauen nun Klarheit geschaffen.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Studie über häusliche Gewalt gegen Frauen, in der Deutschland mit Schweden und Finnland einen vorderen Platz belegt, ist die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sehr zu begrüßen. Die neue Regelung ermöglicht Frauen, die aus der häuslichen Gemeinschaft in ein Frauenhaus kommen bzw. deren Lebenspartner gerichtlich des Hauses verwiesen wird, einen eigenen Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Demnach erhalten Frauen, die vor ihrem gewalttätigen Partner in einem Frauenhaus Zuflucht suchen, die Möglichkeit, sich aus der Bedarfsgemeinschaft zu lösen und einen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu erhalten. Sie müssen dann nicht ausdrücklich erklären, dass sie sich dauerhaft von ihrem Mann trennen. „Dazu sind viele Frauen psychisch nicht in der Lage, wenn sie in ein Frauenhaus fliehen“, so die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF),
Elke Ferner.

Die ASF begrüßt die Klarstellung hinsichtlich der Anwendung der neuen Gesetzgebung von Hartz IV, „denn die Frauenhäuser müssen auch weiterhin von Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, in Anspruch genommen werden können“, so Elke Ferner.

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