Spenden und Helfen

Armutsprävention

Informationen zu Hartz IV / SGB II / 1-Euro-Jobs

  • Neue Bescheinigung Pfändungsschutzkonto
    Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1. Juli 2011 angehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf die P-Kontobescheinigung. Nach jetzigem Stand müssen die Banken den Grundfreibetrag von 1.028,99 Euro ab dem 01.07.2011 automatisch anpassen. In den Fällen, in denen eine Bescheinigung für erweiterte Beträge erstellt wurde, muss eine erneute Bescheinigung erfolgen. Die Ratsuchenden und ggfls. Banken gilt es darauf hinzuweisen. Gültige Bescheinigung
     
  • Neue Arbeitshilfe des Paritätischen: Leistungen für Bildung und Teilhabe für BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld und Asylbewerberleistungsgesetz. Unter nachfolgendem Link finden Sie die übersichtliche und gut handhabbare Arbeitshilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
     
  • Muster-Geschäftsordnung für örtliche Beiräte im SGB II
    Im Zuge der SGB-II-Organisationsreform wurde §18 d „Örtliche Beiräte“ in das SGB II aufgenommen. Er sieht die Bildung örtlicher Beiräte in jeder gemeinsamen Einrichtung und jeder Optionskommune regelhaft und verpflichtend vor. Die Beiräte haben die Aufgabe, über die Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente vor Ort zu beraten. Jeder örtliche Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. In der beigefügten Arbeitshilfe werden die Regelungen einer solchen Geschäftsordnung exemplarisch dargestellt und erläutert, um die Vertreterinnen und Vertreter bei der Arbeit im örtlichen Beirat zu unterstützen. Arbeitshilfe
     
  • Handreichung „Chancen nutzen“
    Der Paritätische Gesamtverband hat eine Handreichung zur Umsetzung des Bildungspakets im SGB II erstellt.
     
  • ALG II-Verordnung Änderung wegen Elterngeld
    Zur Problematik der Anrechnung im ALG II ab dem 1.1.2011 bei einem verlängerten Elterngeldbezug hat die  Bundesregierung nach einigem Hin und Her einer Kompromisslösung zugestimmt und in der ALG-II-Verordnung geregelt, dass die Nachzahlung des Elterngelds aufgrund des Widerrufs der Verlängerungsoption nicht auf die laufenden Leistungen angerechnet wird, sofern der Widerruf rechtzeitig bis 31.12.2010 erfolgte. Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
     
  • Anrechnung des Elterngeldes
    Das Arbeitslosenprojekt TuWas der Fachhochschule Frankfurt hat einen Musterwiderspruch und eine Musterklage gegen die Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV entwickelt. Beim Elterngeld werden Erziehende und Kinder unterschiedlich behandelt - je nach sozialem Status. Das könnte verfassungswidrig sein. Die Initiative will ausdrücklich nicht die Erwartung wecken, schnell höhere Leistungsansprüche für Betroffene erreichen zu können. Musterwiderspruch / Musterklage (Word-Dokumente)
     
  • Trainingszentren statt Ein-Euro-Jobs für Arbeitslose
     
  • Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
     
  • Kindergrundsicherung
    Erhöhter Kinderfreibetrag und mehr Kindergeld, reformierter Kinderzuschlag in der Grundsicherung, Kinderbonus, Schulbedarfspaket - die vielfältigen sozialstaatlichen Hilfen für Familien mit Kindern sind in den letzten Jahren stetig korrigiert worden. Demgegenüber stehen Befunde zur überdurchschnittlich hohen Betroffenheit von Kindern unter 15 Jahren im SGB-II-Bezug mit der Folge mangelnder Bildungs- und soziokultureller Teilhabe. Seit Oktober 2009 beschäftigt sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Regelleistung von 60 bis 80 Prozent des aktuellen Hartz IV- Regelsatzes für Kinder verfassungsgemäß und der kinderspezifische Bedarf bei der Bemessung berücksichtigt ist. Die IAB-Info Plattform des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet einen Literaturüberblick und Links zur Debatte um einen Systemwechsel im Fördersystem unter http://www.iab.de/infoplattform/kindergrundsicherung.
     
  • Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zu Zuverdienstmöglichkeiten im Bereich des SGB XII und Ergänzung der Empfehlungen zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben
    Die Arbeithilfe knüpft an die Empfehlungen zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben vom 18. März 2009 und die darin zum Zuverdienst erhobenen Forderungen an. Dort hatte der Deutsche Verein den Gesetzgeber bereits dazu aufgerufen, Zuverdienst als Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben ausdrücklich gesetzlich zu verankern. Zusätzlich hat er an die Leistungsträger appelliert, Zuverdienstprojekte übergreifend anhand der aktuell existierenden rechtlichen Gegebenheiten zu fördern. Hieran knüpft der Deutsche Verein mit der vorliegenden Arbeitshilfe an und führt dies für den Bereich der Zuverdienstmöglichkeiten auf der Grundlage des SGB XII näher aus. Mit dieser Arbeitshilfe möchte der Deutsche Verein insbesondere die Sozialhilfeträger bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen und auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage bereits jetzt vorhandene Möglichkeiten zur Förderung von Zuverdienstprojekten aufzeigen. Anschreiben Arbeitshilfe Zuverdienst / Zuverdienstmöglichkeiten SGB XII
     
  • Ratgeber Hartz IV - Tipps und Hilfen
    Ein neu überarbeiteter Ratgeber des DGB zu Hartz IV ist erschienen. Bestellungen sind über das Internet möglich. Im Juni erscheint ein weiterer Ratgeber für Menschen mit geringem Einkommen zu Wohngeld, Kinderzuschlag und ergänzenden Hartz IV. Der Ratgeber erläutert die Leistungen des Grundsicherungs-systems (Hartz IV) und beschreibt die Rechte und Pflichten der Antragsteller. Der Text wird ergänzt durch zahlreiche Tipps und Hilfen. Der Ratgeber unterstützt zudem bei der Durchsetzung der eigenen Rechte gegenüber der Behörde. Bestellung über:
    https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/auswahl.php?artikelnr=DGB21344. Für das System ist eine einmalige Anmeldung (wie bei anderen Bestellsystemen auch) erforderlich.
     
  • „Zwischen Sozialstaat und Barmherzigkeit“ - Positionspapier der Caritas NRW zu niedrigschwelligen, existenzunterstützenden Angeboten
    Aufgrund aktueller Diskussionen weisen wir nochmals auf ein Positionspapier der Caritas NRW vom Oktober 2008 hin, dass zu einer kritischen Auseinandersetzung beitragen will, mit den Soforthilfe-Aktionen aus Barmherzigkeit einerseits und der Verantwortung des Sozialstaats für die von Ausgrenzung betroffenen Menschen anderseits. Das Papier finden Sie hier
     
  • Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) im Sozialdienst katholischer Frauen 2007
    Ergebnisse der 4. Erhebung zum Stichtag 31.12.2007
     
  • Wirkungen von Ein-Euro-Jobs (IAB-Kurzbericht 2/2008)
    20 Monate nach Beginn eines Ein-Euro-Jobs zeigen sich bei einigen Teilnehmergruppen positive Eingliederungswirkungen, bei anderen dagegen nicht. Vor allem bei westdeutschen Frauen wirkt sich die Teilnahme positiv auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit aus. Allerdings trägt der Ein-Euro-Job nicht zur Beendigung der Bedürftigkeit bei. Die Wahrscheinlichkeit, den Hilfebezug zu beenden, ist sogar geringer als bei vergleichbaren Arbeitslosen ohne Ein-Euro-Job. Wer an der Maßnahme teilgenommen hat, akzeptiere eher auch schlecht bezahlte Tätigkeiten und erhalte somit häufig ergänzende Hartz-IV-Leistungen, so die Aussagen der Autoren Katrin Hohmeyer und Joachim Wolff.
    Weitere Informationen und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter:
    http://www.iab.de/de/194/section.aspx/Publikation/k080211n01
     
  • Überwindung der Hartz IV-Abhängigkeit von Kindern und deren Eltern
    Arbeitspapier zur zügig umsetzbaren Reduzierung von Hartz IV-Abhängigkeit und Kinderarmut
     
  • Aktueller Rechtsprechungsüberblick zu ausgewählten Fragen des SGB II
    Im DCV wurde ein aktueller Rechtsprechungsüberblick zu folgenden ausgewählten Fragen des
    SGB II erstellt:
    1. Anrechnung des Überbrückungsgeldes von Menschen nach der Haftentlassung
    2. Entwicklung des Einrichtungsbegriffs im SGB II und SGB XII
    3. Durchsetzung angemessenen Wohnraums
    4. Durchsetzung von Sanktionen
    5. Bewilligung von ergänzenden Leistungen nach SGB XII für SGB II-Leistungsberechtigte, insbesondere
       im Bereich Hilfen zur Arbeit.

     
  • Arbeitshilfe SGB II von A - Z
    Der DiCV Freiburg hat aktuell die
    "Arbeitshilfe SGB II von A - Z“ überarbeitet und stellt Sie für die weitere Verwendung zur Verfügung.
     
  • Neue Gesetzentwürfe zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von Jüngeren und von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen
    Die Bundesregierung hat am 13. Juni 2007 je eine Formulierungshilfen für ein
    • Gesetz zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von Jüngeren sowie für ein
    • Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen
      beschlossen.

    Dieser Weg wird häufig gewählt, wenn im Ministerium erarbeitete Grundlagen über die Koalitionsfraktionen und damit mit einem verkürzten Beratungsgang ins parlamentarische Verfahren gebracht werden. Damit werden einige der Ergebnisse aus der Koalitionsarbeitsgruppe “Arbeitsmarkt” umgesetzt, zu denen Konsens bestand. Beide Gesetze sollen bereits in den wesentlichen Teilen im Oktober 2007 in Kraft treten. Es ist daher damit zu rechnen, dass das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause beendet ist.

    (Quelle: Fachinformationsdienst des Diakonischen Werkes der EKD vom 19.06.2007 Nr. 25)

  • Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) im Sozialdienst katholischer Frauen 2006
    Ergebnisse der 3. Erhebung zum Stichtag 31.12.2006
    Die SkF Zentrale hat auch zum Stichtag 31.12.2006 eine Erhebung der Zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten nach § 16, Abs. 3 SGB II durchgeführt. Die vorläufigen Ergebnisse wurden bereits im SkF-Info April 2007 veröffentlicht. Die vollständigen Ergebnisse finden Sie hier
     
  • Bundesministerium Arbeit und Soziales: Bericht der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt
    Die "Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt" der Koalitionsfraktionen hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Zu folgenden Themenfeldern wurden Empfehlungen erarbeitet:
    • Kombination von Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II, Mini- und Midijobs
    • Kombilohn
    • Mindestlohn
    • Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen
    • Effizienz des SGB II

    Bei der Kombination von Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II, Mini- und Midijobs sowie beim Mindestlohn gab es keine Einigung zwischen CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Vorgehen. Beim Komplex Effizienz des SGB II gibt es vor allem keine einheitliche Position zwischen dem Bund und den Ländern. (Quelle: DW EKD Fach-Informationsdienst KW 24/2007)

  • Kürzung der Regelleistung auf Grund stationären Aufenthaltes ist rechtswidrig
    § 20 Abs. 2 SGB II bestimmt abschließend die Höhe der Regelleistung. Ein Abzug hiervon kann nicht mit der anderweitigen Deckung des Bedarfes (Nahrung und Getränke) gerechtfertigt werden. Die fehlende Regelung einer abweichenden Festlegung der Regelleistung ist keine unbeabsichtigte Regelungslücke, sondern der Wille des Gesetzgebers. (...) Andernfalls müsste umgekehrt auch ein erhöhter Bedarf bei stationärem Aufenthalt berücksichtigt werden (z. B. für höhere Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Besuchskosten, Kinderbetreuungskosten, gestiegene Körperpflege- und Wäschebedarf für neue Nachtwäsche ...) AZ.: S 9 AS 1557/06 (Sozialgericht Freiburg). Das vollständige Urteil finden Sie im CariNet in der AG Sozialrecht. Quelle: Newsletter Existenzsicherung 06/07, DICV Mainz
     
  • Empfehlungen zu § 22 Abs. 2a SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Personen unter
    25 Jahren)
    Der Gesetzgeber hat 2006 die Vorschriften zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für Personen unter 25 Jahren im Rechtskreis SGB II verschärft. Nach einem Umzug sollen sie nur dann Leistungen erhalten, wenn der zuständige Träger dem Umzug vorher zugestimmt hat. Die gesetzliche Vorschrift benennt die Voraussetzungen für eine Zusicherung durch die unbestimmten Begriffe „schwerwiegender sozialer Grund“ und „sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund“ nur unzureichend. Der Deutsche Verein hat zur Konkretisierung dieser Vorschrift Empfehlungen erarbeitet.
    Empfehlungen des Deutschen Vereins zu § 22 Abs. 2 a SGB II  

     
  • Positionspapier des Deutschen Vereins zur Förderung der Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in Arbeit
    Der Deutsche Verein hat am 06.12.2006 das o.g. Positionspapier verabschiedet. In diesem Papier befürwortet er Maßnahmen zur Förderung der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen und macht erste Vorschläge zur Ausgestaltung.
    Positionspapier des Deutschen Vereins
     
  • Rechnungshof stellt erhebliche Mängel bei Hartz-IV-Umsetzung fest
    Der Bundesrechnungshof hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erhebliche Mängel festgestellt. Diese hätten vor allem den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die Steuerung der Aufgabenerledigung betroffen, wie aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes für das Jahr 2006 (16/3200) hervorgeht. Weitere Informationen
     
  • „Weiterentwicklung“ des Kinderzuschlags zum 1. August 2006
    Der Kinderzuschlag wurde mit Inkrafttreten des SGB II zum 1. Januar 2005 eingeführt, um zu vermeiden, dass Eltern allein aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen ihren Kindern gegenüber auf den Bezug von SGB II-Leistungen angewiesen sind. Ab 01.08.2006 tritt mit dem Fortentwicklungsgesetz zum SGB II eine neue Regelung in Kraft. Weitere Information unter
     
  • DCV bringt gültige Fassung des SGB II auf den Markt
    Der DCV legt mit einem handlichen Band eine ab 1. August 2006 gültige Fassung des Sozialgesetzbuches II vor, der die aktuellen Änderungen durch das SGB II-Änderungsgesetz und das SGB II- Fortentwicklungsgesetz übersichtlich darstellt, weil f
    arblich hervorhebt. Dieser Text erleichtert damit den schnellen Übergang vom bisher geltenden zum neuen Recht in der täglichen Praxis. Kosten: 9,90 Euro. Das erforderliche Bestellformular und einen Werbeflyer finden Sie unter hier
     
  • Der DICV Mainz hat eine Handreichung zur Erbringung von Beratungsleistungen nach SGB II heraus-gegeben. Das vollständige Dokument im PDF-Format hier zum downloaden
     
  • Gemeinsame Stellungnahme von SkF und IN VIA:
    Umsetzung des SGB II und Auswirkungen auf junge Menschen, Frauen und Familien – IN VIA und SkF fordern Nachbesserungen

     
  • Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten im Sozialdienst katholischer Frauen 2005
    Erste Erhebungsergebnisse zum Stichtag 31.12.2005

    An der Erhebung beteiligten sich insgesamt 42 Ortsvereine. Von den 42 Ortsvereinen meldeten 17 Orts-vereine plus SkF-Zentrale die Einrichtung von 181 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten. Von den 181 Arbeitsgelegenheiten waren 136 von Frauen und 45 von Männern besetzt. Insgesamt meldeten die Ortsvereine 210 geförderte Personen im Jahre 2005 in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten. Von den 210 Personen wurden 28 Personen in Arbeit bzw. geringfügige Beschäftigungen vermittelt, in Ausbildung wurden 3 Personen vermittelt. Weitere 18 Personen nahmen anschließend an weiterführenden Maßnahmen teil, 74 Personen waren allerdings nach Abschluss der Arbeitsgelegenheiten weiter arbeitslos
    Die gesamten Ergebnisse und Auswertungen der Befragung zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten im Sozialdienst katholischer Frauen im Jahr 2005 finden Sie unter nachfolgendem Link: Ergebnisse Arbeit 2005

     
  • Änderungen im SGB II zum 01.04.2006 betreffen vor allem junge Erwachsene unter 25 Jahren
    Der Bundesrat hat den Änderungen im SGB II, die bereits am 17. Februar 2006 im Deutschen Bundestag beschlossen wurden, zugestimmt. Diese Änderungen treten zum 1. April 2006 in Kraft. ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren werden künftig in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen. Angewandt wird diese Regelung auch auf Kinder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Der Regelbedarf dieser jungen Erwachsenen wird von derzeit 100% auf 80% abgesenkt mit der Begründung, dass Personen, die im Haushalt der Eltern leben, nicht für die Gemeinkosten eines Haushaltes aufkommen müssen.
    Weitere Ausführungen
     
  • „Soziale Sicherung im Überblick“
    Eine neue Fassung der Broschüre "Soziale Sicherung im Überblick" ist verfügbar. Sie kann kostenlos unter folgenden Adressen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt werden: online
    www.bmas.bund.de / E-Mail info@bmas.bund.de
     
  • Überarbeitete Arbeitshilfe zum SGB II, die von Kolleginnen und Kollegen der Caritas Freiburg und Rottenburg-Stuttgart und der Evangelischen Landeskirche Baden und Würtemberg sowie der Kath. Fachhochschule Freiburg erstellt wurde.
     
  • Arbeitshilfe der Bundesagentur zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs). Stand: 02.09.2005
     
  • Freibetragslösung für erwerbstätige SGB II-Bezieher
     
  • Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des § 16, Absatz 3 SGB II (Zusatzjobs) im SkF
    - Ergebnisse einer Befragung von April / Mai 2005 -
     
  • Anforderungen für gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Eckpunkte des Sozialdienst katholischer Frauen
     
  • Aktuelle Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitsangelegenheiten/Zusatzjobs
    nach SGB II
     
  • Ideenbörse für Ein-Euro-Jobs der Landesregierung Schleswig-Holstein (PDF-Datei)
     
  • Stellungnahme des SkF zum Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB II, Stand: 25.07.2003)
     
  • "Hartz IV - Menschen in Arbeit bringen" heißt die sehr informative Broschüre des BMWA. Neben den vier Elementen von Hartz IV (Eigenleistung, Serviceleistung, Förderleistung, Geldleistung) finden Sie auf den Seiten 20 bis 22 auch Hinweise zur Unterstützung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, z. B. dass in kleineren und mittleren Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten, die Qualifizierung ab dem 50. Lebensjahr durch die Übernahme der Weiterbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Die Broschüre finden Sie unter www.bmwa.bund.de/Navigation/Service/bestellservice,did=56638.html Kostenlose Bestellung: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Postfach 30 02 65, 53182 Bonn, Artikelnummer: 0304, Tel. (0 18 88) 6 15 41 71, Fax (02 28)-4223462, E-Mail: info@bmwa.bund.de
     
  • Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit zum neuen SGB II finden Sie unter www.tacheles-sozialhilfe.de Diese Seite bietet insgesamt einen guten Überblick zu  aktuellen Informationen zum neuen SGB II und SGB XII. Hier wird auch das neue Buch von Prof. Dr. Albrecht Brühl und Prof. Jürgen Sauer „Mein Recht auf Sozialleistungen“ empfohlen, das für 9,50 Euro im dtv Nr. 5243 erschienen ist.
     
  • Änderung des Arbeitslosenrechts
    Durch das Erste und das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist das Arbeitslosenrecht stark verändert worden. Im Fachhochschulverlag – Der Verlag für Angewandte Wissenschaften -, Kleiststr. 31, 60318 Frankfurt wird ein überarbeiteter Leitfaden für Arbeitslose (Mai 2003) erscheinen. Dort erhältlich ist auch „Arbeitslosenrecht. Die Gesetzessammlung für Arbeitslose und ihre Berater (Stand 1.1.2003) und weitere Materialien zu diesem Themenbereich.
    Bestellen können Sie unter www.fhverlag.de oder bestellung@fhverlag.de.
     
  • Neue Grundsicherung gegen Altersarmut und für voll Erwerbsgeminderte
    Wenn die Rente unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt, machten bisher viele ältere Menschen ihre vorhandenen Ansprüche auf Sozialhilfe nicht geltend, weil Sie befürchteten, dass ihre Kinder zum Unterhalt herangezogen werden könnten. Mit dem am 1.1.2003 neu in Kraft getretenen „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ soll dieser Altersarmut entgegengewirkt werden. Die Grundsicherung ist keine Sozialhilfeleistung. Anträge können bei den Rentenversicherungsträgern oder eigens eingerichteten Grundsicherungsämtern gestellt werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe beinhaltet das Grundsicherungsgesetz wichtige Leistungsverbesserungen, wie z.B. die eingeschränkte Unterhaltspflicht von Kindern oder Eltern. Kinder oder Eltern sind erst dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn deren Gesamteinkommen jeweils jährlich über 100.000 Euro liegt.
    Auch Erwerbsgeminderte ab 18 Jahre haben Anspruch auf die Grundsicherung, wenn die volle Erwerbsminderungdauerhaft ist. Insbesondere behinderte Menschen leben, wenn sie nicht in Heimen untergebracht sind, oft bei den Eltern oder Kindern im Haushalt, so dass mit dem neuen Gesetz finanzielle Verbesserungen für diese behinderte Menschen gegeben sind. Einen „Leitfaden Grundsicherung“ können Sie ebenfalls unter bestellung@fhverlag.de oder www.fhverlag.de bestellen.

    Überarbeitete Arbeitshilfe zum SGB II, die von Kolleginnen und Kollegen der Caritas Freiburg und Rottenburg-Stuttgart und der Evangelischen Landeskirche Baden und Würtemberg sowie der Kath. Fachhochschule Freiburg erstellt wurde.

     
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