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Armutsprävention
Projektbörse “Familienbezogene Armutsprävention”
Handeln - bevor es eng wird!
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist seit seiner Gründung durch Agnes Neuhaus im Jahr 1899 ein katholischer Frauen- und Fachverband der sozialen Arbeit, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, ins-besondere Frauen, Mädchen und Kindern, aber auch generell benachteiligten Familien in Not zu helfen. Armutsbekämpfung und Armutsverhinderung haben eine lange Tradition im SkF, da sich das Klientel überwiegend aus von Armut bedrohten und betroffenen gesellschaftlichen Gruppierungen zusammensetzt. Der Verband unterhält sowohl ambulante als auch stationäre Beratungs- und Hilfeangebote und ist entsprechend präventiv und nachsorgend tätig. Er nimmt seine Aufgaben in Anwaltschaft für die Betroffenen wahr, indem er sich in politischen und kirchenpolitischen Gremien und in der Öffentlichkeit für die Belange der Ratsuchenden einsetzt. Die Arbeit des Verbandes orientiert sich an den Prinzipien von Personalität, Solidarität und Subsidiarität. Dies entspricht der katholischen Soziallehre und ist heute so aktuell wie damals. Der SkF arbeitet heute in folgenden sozialen Feldern:
Beratung und Hilfe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- Beratung und Hilfe für Frauen und Familien in besonderen Belastungssituationen
- Beratung und Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen (Gefährdetenhilfe)
- Betreuungen nach BTG
- Beratung und Hilfe für psychisch kranke Frauen.
In den o. g. Fachgebieten werden überproportional viele Frauen und Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen beraten und betreut. Bereits in der Auswertung der Armutsuntersuchung des Deutschen Caritasverbandes von 1993 „Arme unter uns“ wird dies mit eindeutigem statistischen Zahlenmaterial belegt. (vgl.: R. Hauser/W. Hübinger u .a., 1993, „Arme unter uns“, Schaubild 4.6.1)
Auch die Bestandsaufnahme der Lebenslagen in Deutschland bis 1998 im 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung machte in fast allen Lebensbereichen deutlich, dass die soziale Ausgrenzung zugenommen und die Verteilungsgerechtigkeit abgenommen hat. Speziell Arbeitslosigkeit, vor allem über einen längeren Zeitraum, verursacht durch unzureichende Qualifikation, gesundheitliche Beeinträchtigung oder durch familiäre Problematik bedeutet nicht nur Einkommensverlust, sondern auch soziale Ausgrenzung und damit oftmals den Verlust des Selbstwertgefühls. Die derzeitige wirtschaftliche und sozialpolitische Lage in Deutschland verstärkt diese Problematik.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat bereits 1999 begonnen, ein Maßnahmekonzept zur Armutsprävention aufzubauen. Inhaltliche Schwerpunkte, wie die Förderung der Entwicklung kommunaler Strategien zur Armutsprävention und der wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Bildung von Familie, Kindern und Jugendlichen in belasteten Lebensverhältnissen zielen dabei auf die Entwicklung eines sozialen Risikomanagements.
Die oben beschriebenen Prozesse haben den Sozialdienst katholischer Frauen veranlasst, in der Zentrale einen eigenen Fachbereich „Familienbezogene Armutsprävention“ einzurichten. Das Ziel von familienbezogener Armutsprävention ist es, durch eine frühzeitige Information und Unterstützung von Risikofamilien eine erschwerte Armutssituation zu verhindern und vorhandene Ressourcen zu schützen, zu erhalten bzw. auszubauen (z.B. den Erhalt der Wohnung, den Erhalt der Motivation für eine berufliche Wiedereingliederung oder weitere Qualifizierung, gemeinschaftliche Stadtteilaktionen initiieren etc.). Diese Ziele verfolgen in unterschiedliche Weise viele Projekte und Initiativen in SkF Ortsvereinen.
Unter dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ hat die Zentrale des Sozialdienst katholischer Frauen im Sommer 2002 eine Erhebung in den Ortsvereinen durchgeführt, um Armutspräventionsprojekte zu dokumentieren. Insgesamt wurden von 50 Ortsvereinen 82 Projekte gemeldet. (3 Maßnahmen zum Bereich Babyfenster/Aktion Moses wurden in diese Erhebung nicht aufgenommen, da hierfür eine spezielle Erhebung vorgesehen ist.)
Im Interesse der Vielfalt und der Ideenschöpfung, der Multiplikatorenfunktion und als Informationsquellen sind sonst alle Projekte und Maßnahmen, die der SkF-Zentrale gemeldet wurden, aufgenommen worden, auch wenn es in der Zwischenzeit Regelangebote geworden sind bzw. die Projekte schon ausgelaufen sind oder wieder verlängert wurden. Als Projekte wurden u.a. auch Angebote gemeldet, die zwar zu Regelangeboten der einzelnen Fachbereiche gehören, aber immer wieder befristet finanziert werden. Die vorliegende Dokumentation erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, gibt aber einen guten Überblick über die Vielfalt der Projekte und Initiativen in SkF-Ortsvereinen im Sinne familienbezogener Armutsprävention.
Unter dem Link Projektbörse ‘Familienbezogene Armutsprävention’ finden Sie alle Projekte der Erhebung aufgeführt (nach Fachbereichen bzw. Städten geordnet) sowie eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Projekte.
Die Gesamtdokumentation “Handeln - bevor es eng wird! Familienbezogene Armutsprävention im Sozialdienst katholischer Frauen” erhalten Sie zusätzlich zum downloaden als PDF-Datei.
Ansprechpartnerin: Brunhilde Ludwig Referat Frauen und Familien in besonderen Belastungssituationen Tel. (02 31) 55 70 26 -10 eMail ludwig@skf-zentrale.de
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Informationen zu Hartz IV / SGB II / 1-Euro-Jobs
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- Empfehlungen zu § 22 Abs. 2a SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Personen unter
25 Jahren) Der Gesetzgeber hat 2006 die Vorschriften zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für Personen unter 25 Jahren im Rechtskreis SGB II verschärft. Nach einem Umzug sollen sie nur dann Leistungen erhalten, wenn der zuständige Träger dem Umzug vorher zugestimmt hat. Die gesetzliche Vorschrift benennt die Voraussetzungen für eine Zusicherung durch die unbestimmten Begriffe „schwerwiegender sozialer Grund“ und „sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund“ nur unzureichend. Der Deutsche Verein hat zur Konkretisierung dieser Vorschrift Empfehlungen erarbeitet. Empfehlungen des Deutschen Vereins zu § 22 Abs. 2 a SGB II
- Positionspapier des Deutschen Vereins zur Förderung der Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in Arbeit
Der Deutsche Verein hat am 06.12.2006 das o.g. Positionspapier verabschiedet. In diesem Papier befürwortet er Maßnahmen zur Förderung der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen und macht erste Vorschläge zur Ausgestaltung. Positionspapier des Deutschen Vereins 
- Rechnungshof stellt erhebliche Mängel bei Hartz-IV-Umsetzung fest
Der Bundesrechnungshof hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erhebliche Mängel festgestellt. Diese hätten vor allem den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die Steuerung der Aufgabenerledigung betroffen, wie aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes für das Jahr 2006 (16/3200) hervorgeht. Weitere Informationen 
- „Weiterentwicklung“ des Kinderzuschlags zum 1. August 2006
Der Kinderzuschlag wurde mit Inkrafttreten des SGB II zum 1. Januar 2005 eingeführt, um zu vermeiden, dass Eltern allein aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen ihren Kindern gegenüber auf den Bezug von SGB II-Leistungen angewiesen sind. Ab 01.08.2006 tritt mit dem Fortentwicklungsgesetz zum SGB II eine neue Regelung in Kraft. Weitere Information unter 
- DCV bringt gültige Fassung des SGB II auf den Markt
Der DCV legt mit einem handlichen Band eine ab 1. August 2006 gültige Fassung des Sozialgesetzbuches II vor, der die aktuellen Änderungen durch das SGB II-Änderungsgesetz und das SGB II- Fortentwicklungsgesetz übersichtlich darstellt, weil farblich hervorhebt. Dieser Text erleichtert damit den schnellen Übergang vom bisher geltenden zum neuen Recht in der täglichen Praxis. Kosten: 9,90 Euro. Das erforderliche Bestellformular und einen Werbeflyer finden Sie unter hier 
- Der DICV Mainz hat eine Handreichung zur Erbringung von Beratungsleistungen nach SGB II herausgegeben. Das vollständige Dokument im PDF-Format hier zum downloaden

- Gemeinsame Stellungnahme von SkF und IN VIA:
Umsetzung des SGB II und Auswirkungen auf junge Menschen, Frauen und Familien – IN VIA und SkF fordern Nachbesserungen 
- Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten im Sozialdienst katholischer Frauen 2005
Erste Erhebungsergebnisse zum Stichtag 31.12.2005 An der Erhebung beteiligten sich insgesamt 42 Ortsvereine. Von den 42 Ortsvereinen meldeten 17 Orts-vereine plus SkF-Zentrale die Einrichtung von 181 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten. Von den 181 Arbeitsgelegenheiten waren 136 von Frauen und 45 von Männern besetzt. Insgesamt meldeten die Ortsvereine 210 geförderte Personen im Jahre 2005 in zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten. Von den 210 Personen wurden 28 Personen in Arbeit bzw. geringfügige Beschäftigungen vermittelt, in Ausbildung wurden 3 Personen vermittelt. Weitere 18 Personen nahmen anschließend an weiterführenden Maßnahmen teil, 74 Personen waren allerdings nach Abschluss der Arbeitsgelegenheiten weiter arbeitslos Die gesamten Ergebnisse und Auswertungen der Befragung zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten im Sozialdienst katholischer Frauen im Jahr 2005 finden Sie unter nachfolgendem Link: Ergebnisse Arbeit 2005
- Änderungen im SGB II zum 01.04.2006 betreffen vor allem junge Erwachsene unter 25 Jahren
Der Bundesrat hat den Änderungen im SGB II, die bereits am 17. Februar 2006 im Deutschen Bundestag beschlossen wurden, zugestimmt. Diese Änderungen treten zum 1. April 2006 in Kraft. ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren werden künftig in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen. Angewandt wird diese Regelung auch auf Kinder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Der Regelbedarf dieser jungen Erwachsenen wird von derzeit 100% auf 80% abgesenkt mit der Begründung, dass Personen, die im Haushalt der Eltern leben, nicht für die Gemeinkosten eines Haushaltes aufkommen müssen. Weitere Ausführungen
- „Soziale Sicherung im Überblick“
Eine neue Fassung der Broschüre "Soziale Sicherung im Überblick" ist verfügbar. Sie kann kostenlos unter folgenden Adressen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt werden: online www.bmas.bund.de / eMail info@bmas.bund.de
- Überarbeitete Arbeitshilfe zum SGB II, die von Kolleginnen und Kollegen der Caritas Freiburg und Rottenburg-Stuttgart und der Evangelischen Landeskirche Baden und Würtemberg sowie der Kath. Fachhochschule Freiburg erstellt wurde.

- Arbeitshilfe der Bundesagentur zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs). Stand: 02.09.2005

- Freibetragslösung für erwerbstätige SGB II-Bezieher

- Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des § 16, Absatz 3 SGB II (Zusatzjobs) im SkF
- Ergebnisse einer Befragung von April / Mai 2005 -
- Anforderungen für gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Eckpunkte des Sozialdienst katholischer Frauen
- Aktuelle Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitsangelegenheiten/Zusatzjobs
nach SGB II
- Ideenbörse für Ein-Euro-Jobs der Landesregierung Schleswig-Holstein (PDF-Datei)
- Stellungnahme des SkF zum Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB II, Stand: 25.07.2003)
- "Hartz IV - Menschen in Arbeit bringen" heißt die sehr informative Broschüre des BMWA. Neben den vier Elementen von Hartz IV (Eigenleistung, Serviceleistung, Förderleistung, Geldleistung) finden Sie auf den Seiten 20 bis 22 auch Hinweise zur Unterstützung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, z. B. dass in kleineren und mittleren Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten, die Qualifizierung ab dem 50. Lebensjahr durch die Übernahme der Weiterbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Die Broschüre finden Sie unter www.bmwa.bund.de/Navigation/Service/bestellservice,did=56638.html Kostenlose Bestellung: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Postfach 30 02 65, 53182 Bonn, Artikelnummer: 0304, Tel. (0 18 88) 6 15 41 71, Fax (02 28)-4223462, eMail: info@bmwa.bund.de
- Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit zum neuen SGB II finden Sie unter www.tacheles-sozialhilfe.de Diese Seite bietet insgesamt einen guten Überblick zu aktuellen Informationen zum neuen SGB II und SGB XII. Hier wird auch das neue Buch von Prof. Dr. Albrecht Brühl und Prof. Jürgen Sauer „Mein Recht auf Sozialleistungen“ empfohlen, das für 9,50 Euro im dtv Nr. 5243 erschienen ist.
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Weiterführende Informationen
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