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Allgemeine Sozialberatung (ASB) im Sozialdienst katholischer Frauen
Die allgemeine Sozialberatung zählt zu den originären Aufgabenfeldern des Sozialdienst katholischer Frauen und firmiert in den SkF-Ortsvereinen unter den unterschiedlichen Bezeichnungen: Allgemeiner Sozialer Dienst, Allgemeine Lebens- und Sozialberatung, Allgemeine Sozialberatung, Allgemeine Lebensberatung, Bezirks-Sozialarbeit.
Insbesondere in Phasen krisenhafter ökonomischer Entwicklungen, mit den sie begleitenden sozialen Problemen (Massenarbeitslosigkeit, hohe Verschuldung, Armut etc.), ist die Allgemeine Sozialberatung ein bedeutender Basisdienst zur Unterstützung von Hilfebedürftigen bei der Wahrung von Lebenschancen.
An die Allgemeine Sozialberatung des Sozialdienst katholischer Frauen können sich Menschen, insbesondere benachteiligte Frauen und Familien wenden, die sich in unterschiedlichsten psychosozialen und materiellen Notlagen befinden.
In der Beratungssituation werden die individuellen Lebenslagen und Lebenswelten der Hilfesuchenden berücksichtigt. Dabei gilt es, die Menschen in ihrer Gesamtsituation zu sehen, sie angemessen zu unterstützen, ihre Eigenkräfte zu mobilisieren und sie so lange wie nötig zu begleiten bzw. an andere Fachdienste weiterzuvermitteln.
Als niederschwelliges Angebot ermöglicht die Allgemeine Sozialberatung den Hilfesuchenden sich Information, Beratung und Begleitung zu holen, ohne vorab bereits ihre belastende Lebens- bzw. Problemsituation einem speziellen Beratungsangebot zuordnen zu müssen (Erziehungs-, Schuldner-, Suchtberatung etc.).
Das Beratungsspektrum der Allgemeinen Sozialberatung umfasst Beratung und Hilfe:
- bei familiären Konflikten
- zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Unterkunft
- bei Verschuldung
- zur Weiterführung des Haushalts
- bei Erziehungsproblemen
- bei Partnerschafts- und Generationenkonflikten
- bei Trennung und Scheidung
- bei Straffälligkeit Jugendlicher
- etc.
Im Rahmen dieser Aufgabenschwerpunkte übernehmen SkF-Ortsvereine auch so genannte hoheitliche Aufgaben im Rahmen der Vormundschafts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe (§76 SGB VIII).
Ansprechpartnerin in der SkF-Zentrale: Brunhilde Ludwig Referat Frauen und Familien E-Mail ludwig@skf-zentrale.de
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