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Allgemeine Sozialberatung

Qualitätsleitlinien Allgemeine Sozialberatung


Die von der Bundesreferentenkonferenz ASB verabschiedeten Qualitätsleitlinien (siehe unten) werden in den bundesweiten verbandlichen Abstimmungsprozess gegeben. Eingeleitet wird dieses Verfahren durch ein Schreiben des Deutschen Caritasverbandes an die Diözesan-Caritasdirektor(inn)en und die relevanten Fachverbände (SkF/SkM) mit der Bitte, die Qualitätsleitlinien in ihrem Verantwortungsbereich zu diskutieren. Der Konsultationsprozess soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Die Rückmeldungen werden (über die DiCVs) von der Arbeitsstelle Qualitätsmanagement im Deutschen Caritasverband gebündelt und in einer Synopse systematisiert (fachliche und strategische Rückmeldungen). Die Anmerkungen des strategischen Beirats Verbundprojekt werden wie die Rückmeldungen aus dem verbandsweiten Konsultationsprozess behandelt. Die aufbereiteten Rückmeldungen werden in einer Redaktionsgruppe diskutiert. Diese Redaktionsgruppe wird von der Bundeskonferenz ASB und dem Vorstand/Beirat Verbundprojekt benannt. Aus diesem Verständigungsprozess entsteht die Version 1.0, die vom Vorstand des DCV verabschiedet und zur Umsetzungen empfohlen wird.

Die Qualitätsleitlinien werden dann in einem nächsten Schritt evaluiert. Evaluation der Qualitätsleitlinien meint in diesem Zusammenhang vor allem, folgende Frage zu beantworten: Wie können die Qualitätsleitlinien als Instrument genutzt werden, um die spezifische Qualität der Allgemeinen Sozialberatung zu beschreiben, darzulegen, zu überprüfen und kontinuierlich weiter zu entwickeln?

Qualitätsleitlinien der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas, Version 3.0, 16.01.2007