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Arbeit mit allein Erziehenden im SkF
AGIA-Stellungnahme zur 2. Stufe des Gesetzes zur Familienförderung
Zum 01.01.2002 tritt die 2. Stufe des Gesetzes zur Familienförderung in Kraft.
Als Beitrag zu den derzeit laufenden Reformüberlegungen erachtet die ARBEITSGEMEINSCHAFT INTERESSENVERTRETUNG ALLEINERZIEHENDE (AGIA) folgende Aspekte mit Blick auf die Situation allein Erziehender und ihrer Kinder für unabdingbar:
Kindergelderhöhung
Die AGIA plädiert für eine deutliche Anhebung des Kindergeldes (auf mindestens 420,- DM), da allein Erziehenden - und viele andere Familien mit geringem Einkommen ebenso - aufgrund ihrer Einkommens- verhältnisse von höheren Steuerfreibeträgen i.d.R. nicht profitieren werden.
Eine Anhebung des Kindergeldes ist zur Absicherung des Existenzminimums von Kindern in Einelternfamilien dringend geboten.
Eine deutliche Anhebung des Kindergeldes würde zumindest einen Teil der Einkommenseinbußen, die allein Erziehenden durch die Streichung des Haushaltfreibetrages zum 01.01.2002 haben werden, kompensieren.
Nachdem zum 01.01.2001 bereits die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten für Kinderbetreuungskosten gekürzt wurden, soll zukünftig auch der Haushaltsfreibetrag als Förderung der Einelternfamilien entfallen.
Eine ersatzlose Streichung des Haushaltsfreibetrages für allein Erziehenden wird von der AGIA scharf kritisiert. Für allein Erziehenden mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 bis 60.000 DM bedeutet die Abschaffung des Haushaltsfreibetrages ein monatliches Minus von ca. 100 DM!
Das Kindergeld muss also um mehr als 100 DM angehoben werden, damit allein Erziehenden finanziell nicht schlechter gestellt sind als vor Jahresbeginn 2002.
Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung auf die Sozialhilfe Mit Blick auf allein Erziehenden, die mit ihren Kindern von Sozialhilfe leben ist es erforderlich, die seit Januar 2000 geltende Regelung - Kindergelderhöhungen nicht mit der Sozialhilfe zur verrechnen - fortzuschreiben bzw. den Neuregelungen anzupassen.
Ausbau von außerfamiliären Kinderbetreuungsangeboten Parallel kommt nach wie vor dem quantitativen und qualitativen Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten - insbesondere für Kinder unter 3 Jahren und für Schulkinder am Nachmittag und in den Ferien - große Bedeutung zu. In einer aktuellen Studie (1) wurde erneut festgestellt, dass immer noch erhebliche
Bedarfslücken bestehen, die einer Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kinderversorgung und -erziehung entgegenstehen bzw. eine Kombination verschiedener Betreuungsarrangements und erheblichen planerischorganisatorischen Aufwand erforderlich machen.
Deshalb fordert die AGIA insbesondere die Bundesländer und Kommunen auf den bedarfsgerechten Ausbau qualifizierter Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen gezielt voranzutreiben.
Die Verbesserung der außerfamiliären Kinderbetreuungsangebote ist eine sinnvolle und erforderliche familienpolitische Maßnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie - keinesfalls eine Alternative zur anstehenden Erhöhung des Kindergeldes!
Dortmund, März 2001
(1) "Alleinerziehen. Vielfalt und Dynamik einer Lebensform". Projekt des BMFSFJ und des bayr. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit. Durchgeführt von Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg, dem Institut Frau und Gesellschaft Hannover und der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
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