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Arbeit mit allein Erziehenden



Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA)
vom 12. November 2004

Familienfeindliche Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt

Die aktuellen Verhandlungen über eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, eine Reduzierung des Jahresurlaubs, erhöhte zeitliche und örtliche Flexibilität der Arbeitnehmer/innen und vieles andere mehr gehen zu Lasten von Familien.

Berufstätige Mütter und Väter werden es unter derart verschlechterten Bedingungen zukünftig zunehmend schwerer haben, Beruf und Familie zu vereinbaren und gemeinsame Zeit für Kinder und Partnerschaft zu finden.

Zudem bewirkt die Verdichtung der Arbeit, die Erhöhung der Anforderungen und die allgemeine Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes Stress, der das Familienleben belastet und das Erkrankungsrisiko erhöht.

Darauf machen insbesondere Untersuchungen zur Situation von allein Erziehenden und ihren Kindern aufmerksam. Sie verdeutlichen, dass sowohl ein Zuviel an Arbeit (weite Anfahrtswege, hohe Anzahl an Wochenarbeitsstunden etc.) verbunden mit der Alleinzuständigkeit für die alltägliche Versorgung des Kindes/der Kinder und der Haushaltsführung als auch auf der anderen Seite ein Zuwenig an Arbeit (Arbeitslosigkeit, geringfügige Beschäftigung) und ein geringes Einkommen vielfältige Belastungen zufolge haben und nicht selten zu Erkrankung führen.

Besonders problematisch wird ab Januar 2005 die Situation der von Arbeitslosigkeit betroffenen Familien. Viele von ihnen werden – beispielsweise aufgrund der verschärften Anrechnung von Partnereinkommen auf das Arbeitslosengeld – Einkommensverluste haben und bereits nach einjährigem Bezug von Arbeitslosengeld auf ein Einkommensniveau absinken, das nur knapp über dem heutigen Sozialhilfesatz liegt.

Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) fordert deshalb eine stärkere Berücksichtigung von Erziehungsleistungen im Erwerbsleben und familiengerechte Kriterien im Hinblick auf die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten insbesondere im Rahmen des neuen SGB II (Hartz IV).

Die aktuellen politischen Bemühungen um bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie z. B. durch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote werden durch die zuvor beschriebenen Entwicklungen jedenfalls konterkariert.

Dortmund, den 12. November 2004

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