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Info-Dienst |
Herausgeber: Sozialdienst katholischer
Frauen Gesamtverein e. V. Verantwortlich: Gaby Hagmans,
Bundesgeschäftsführerin Redaktion: Agnes-Neuhaus-Straße 5, 44135 Dortmund Telefon: +49 231 557026-0, Telefax:
+49 231 557026-60 eMail: plonka@skf-zentrale.de, Internet: www.skf-zentrale.de |
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Februar 2010 |
Auf
einen Blick
Aktuelles aus
den Ortsvereinen und Einrichtungen
SkF
Meppen: Mehr Hilfe, wenn die Schwangerschaft Probleme macht
Allgemeines
Allgemeine
Soziale Beratung / Familienbezogene Armutsprävention
Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen vom 09. Februar 2010
BA
zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II
Regelsätze
Bundesarbeitsministerium
erstellt Katalog zur Härtefallregelung
Kinder
aus hilfebedürftigen Familien erhalten Unterstützung für Klassenfahrten
BSG-Rechtssprechungsinfo
SGB II 2009
Neue
Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu atypischen Bedarfen im SGB
II
Armutsgefährdung
in Deutschland
Arbeit mit
allein Erziehenden
BMFSFJ–Modellprojekt
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden“ 2009 bis 2010
Ehrenamt
Neue
Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Ehrenamtspauschale an
Vereinsvorstände
Genshagener
Erklärung zu Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement
Forum
„Engagementförderung durch Stiftungen“ am 4. und 5. März in Hamburg
Ausschreibung
der Civil Academy 2010 – Bewerbungsschluss: 7. März 2010
6.
Aktionswoche des bürgerschaftlichen Engagements im September 2010
Finanzreferat
/ Verwaltung
Frühe Hilfen
Pressemitteilung
des BMFSFJ zur Neuaufnahme des Bundeskinderschutzgesetzes
Gewalt gegen
Frauen
Arbeitsgruppe
Frauenhausfinanzierung
Integration
durch Arbeit
Land
NRW fordert Weiterführung JobPerspektive
Gesetzentwurf
zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Kinder- und
Jugendhilfe
Zwischenbericht
Runder Tisch Heimerziehung
Neuauflage
Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung
Öffentlichkeitsarbeit
DCV
bietet Homepage im Corporate Design des SkF
Schwangerschafts-
und Familienberatung
Hilfe
für Eltern nach Tot- und Fehlgeburt
Sozialmarketing
Fundraising
Impuls 2010 am 3. März in Berlin
Mitteldeutscher
Fundraisingtag am 9. März in Jena
Deutsche
StiftungsAkademie: Neue Seminarreihe "Basiswissen Stiftungen" beginnt
am 17. März 2010
Deloitte-Stiftung
prämiert Modellprojekte für den Berufseinstieg – Bewerbungsschluss: 19. März
2010
Fundraising
Kongress vom 14. bis 16. April in Fulda
Neue
Förderrichtlinien der Aktion Mensch e.V.
Entwurf
neuer Richtlinien für das Spendensiegel
Aktuelles aus den Ortsvereinen und Einrichtungen
SkF und Caritas stärken psychosoziale
Beratung bei Pränataldiagnostik
Ein gesundes Kind – das wünschen sich viele. Doch
nicht immer verläuft eine Schwangerschaft ohne Probleme. Mit einem Pilotprojekt
will der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) die vorgeburtliche
psychosoziale Beratung im Emsland stärken und hat dafür in Meppen eine neue
Stelle eingerichtet. Weitere Informationen http://www.skf-zentrale.de/SkF_Meppen_Info_2010.pdf
/ zurück
Allgemeines
Das LEGOLAND in Günzburg ermöglicht allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas sowie ihrer Mitgliedsverbände und
Einrichtungen den Bezug vergünstigter Eintrittskarten. Das Angebot gilt
bundesweit für hauptamtlich Tätige sowie für Ehrenamtliche und ihre Familien.
Die Eintrittskarten gelten für einen Besuch an einem beliebigen Tag in der Saison
2010. Diese geht vom 27. März bis 7. November 2010 (Bitte beachten Sie, dass
der Park vom 19. – 28. April sowie vom 14. – 22. September 2010 Montag bis
Mittwoch geschlossen ist). Bis zum 28. März 2010 kann die 1-Tageskarte zum
Frühbucher-Sonderpreis von nur 18 Euro pro Person (ab 3 Jahren) bestellt werden
(50% Ersparnis). Die Bestellung der Tickets erfolgt über das Online-Portal www.LEGOLAND.de/firmen mit
den folgenden Zugangsdaten: Kundennummer: 8339, Passwort: LEGO, Promotion Code:
LLD50 (freigeschaltet ab dem 24.02.10). Mit diesen Zugangsdaten ist die
Bestellung ohne großen formalen Aufwand möglich. Die Buchung, die
Bezahlung und auch der Ausdruck der Tickets erfolgt durch den Besteller selbst.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Tel.-Nr.: 08221-700213 oder firmen@LEGOLAND.de / zurück
Allgemeine Soziale Beratung / Familienbezogene Armutsprävention
Hier
eine kurze Zusammenfassung von Dr. Verena Liessem vom Deutschen Caritasverband
e. V. (DCV) vom 09.02.2010: Die Regelsätze für Kinder und für Erwachsene
sind nicht verfassungsgemäß. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesverfassungsgericht.
Wichtig ist dabei: Das Bundesverfassungsgericht kritisiert nicht direkt die
Höhe der Regelsätze, sondern die Art ihrer Berechnung. Erst nach einer
korrekten, neuen Berechnung lässt sich sagen, ob die bisherigen Regelsätze
verfassungskonform waren oder nicht.
Die
Kritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts beziehen sich auf folgende Punkte:
·
In der Berechnung
der Kinderregelsätze müssen die Bedarfe der Kinder berücksichtigt werden. Die
bisherige Ableitung der Kinderregelsätze vom Erwachsenenregelsatz ist nicht
vertretbar und beruht „auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und
methodische Fundierung“.
·
Es muss eine
Öffnungsklausel für unabweisbare, dauerhafte, atypische Bedarfe geben, damit
auch für Menschen mit einem solchen atypischen Bedarf das Existenzminimum
gesichert ist. Hier setzt das Bundesverfassungsgericht enge Voraussetzungen, ab
wann so ein Bedarf dauerhaft atypisch ist.
·
Die Anpassung der
Regelsätze an den Rentenwert ist nicht korrekt, weil dieser nichts mit dem
Existenzminimum zutun hat.
·
Wenn bestimmte
Dinge als nicht „regelsatzrelevant“, d. h. als nicht zum Existenzminimum
zugehörig, klassifiziert werden, muss das empirisch und nachvollziehbar sowie
transparent begründet werden.
Der
Gesetzgeber hat nun bis zum 31. Dezember 2010 Zeit, eine Neuregelung zu
treffen. Bis dahin gelten die alten Regelungen. Aber: Atypische Bedarfe können
schon jetzt geltend gemacht werden. / zurück
* * *
Pressemitteilung
der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010: Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf
die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen
Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine
Neuregelung treffen. Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der
Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt,
werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue
Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein
laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher
bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen
einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich
nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung
anerkannt werden können. Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine
außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur
Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige
Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür
gibt es bereits entsprechende Regelungen. / zurück
* * *
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen
Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen
Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der
Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen „unabweisbaren,
laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben“. Das
·
Im Ausnahmefall: Nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte
bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion,
·
Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten
im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von
anderen erhalten,
·
Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt
regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
·
Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen
Einzelfall gewährt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen
Anlass gibt (z.B. langfristige
Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung
des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens
bis zum Schuljahresende bestehen. In
der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie
Förderkurse zu nutzen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine
erhebliche Unterversorgung drohen würde. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften
mit der Regelleistung auszugleichen. Aus der Regelleistung und nicht mithilfe
der Härtefallklausel sind etwa folgende Posten zu bestreiten: Praxisgebühr,
Bekleidung für Übergrößen, Brille, Waschmaschine, Zahnersatz und Orthopädische
Schuhe. Mit der Positiv- und Negativliste setzt das Bundesarbeitsministerium in
einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die
Handreichung für die Praxis bewirkt Klarheit. Die Mitarbeiter vor Ort und die
Leistungsbezieher können sich auf die möglichen ergänzenden Leistungen einstellen.
Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 16.2.2010 / zurück
* * *
Auch
Kinder aus hilfebedürftigen Familien haben die Möglichkeit, an mehrtägigen Klassenfahrten
teilzunehmen. Die Kosten hierfür werden nicht von den Regelleistungen gedeckt,
sondern gesondert erbracht (siehe Antwort
der Bundesregierung 17/634
auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion 17/431).
Dies gelte auch dann, wenn die Familien keine laufenden Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen würden, weil das Einkommen zwar für
den Lebensunterhalt ausreiche, jedoch nicht für die Teilnahme an einer
mehrtägigen Klassenfahrt. ”Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass
finanzielle Probleme von Kindern und Jugendlichen in hilfebedürftigen Familien
beziehungsweise in Familien mit einem laufenden Budget knapp oberhalb des laufenden
Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts, an mehrtägigen Klassenfahrten im
Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen, nicht bestehen“,
schreibt die Regierung. Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 038 vom 12.02.2010
/ zurück
* * *
Rechtsprechungsinfo zu Entscheidungen des BSG zum
SGB II aus dem Jahr 2009: http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsprechung-SGB-II-Info-2009.pdf
/ zurück
* * *
Unter nachstehendem Link finden Sie die
neue Geschäftsanweisung sowie die Anlagen der BA zu den atypischen Bedarfen im
SGB II: http://www.skf-zentrale.de/10_02_17_Geschaftsanweisung_08_2010.pdf
und http://www.skf-zentrale.de/10_02_17_Anlage_GA__08_2010_Sonderbedarfe.pdf
/ zurück
* * *
Die
Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland ist je nach Bundesland sehr
unterschiedlich. Bundesweit waren im Jahr 2008 14,4% der Bevölkerung
armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in
den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung ein erhöhtes
Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) nur 13,1% der
Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den
neuen Ländern (10,2%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet
(12,5%). Daneben lag die Armutsgefährdungsquote der Frauen im Westen mit 13,7%
höher als bei den Männern (12,4%), während es im Osten keine nennenswerten
Unterschiede gibt (Frauen: 19,6; Männer 19,4%). Zwischen den Bundesländern
zeigt sich nicht nur der deutliche Ost-West-Unterschied. Auch innerhalb
Westdeutschlands sind zum Beispiel Menschen in Bremen (22,2%) deutlich häufiger
armutsgefährdet als etwa in Hamburg (13,1%). Bundesweit sind besonders
erwerbslose Personen sowie Alleinerziehende und deren Kinder armutsgefährdet.
Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2008 in
Baden-Württemberg 42,7% der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, hatten in
Bremen 68,7% der Erwerbslosen ein erhöhtes Armutsrisiko. Mitglieder von
Alleinerziehenden-Haushalten waren in Baden-Württemberg (31,8%) und Hamburg
(32,1%) am seltensten von Armut bedroht, in Mecklenburg-Vorpommern (62,7%) am
häufigsten. Quelle: Auszüge aus Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Nr. 487 vom 15.12.2009 Weitere Informationen unter: www.amtliche-sozialberichterstattung.de
/ zurück
Arbeit mit allein Erziehenden
Ziel
des Projektes ist es, Unterstützungsangebote für Alleinerziehende auf örtlicher
Ebene systematisch zu vernetzen und über Fallmanagement bzw. spezielle
Anlaufstellen für die Zielgruppe besser nutzbar zu machen. An
12 Projektstandorten wurde die Arbeit am 1. April 2009
aufgenommen und endet am 31. März 2010. Die Projektbegleitung
übernimmt das Institut für Stadt- und Regionalentwicklung der Fachhochschule
Frankfurt. Da die Zielsetzung der Projektvorhaben darin besteht,
Alleinerziehende in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, gehören die ARGEN
und Arbeitsagenturen zu den wichtigsten Netzwerkpartnern. Häufig sind die
Lokalen Bündnisse für Familien in die Projektvorhaben vor Ort eingebunden
(Akteure der Pilotprojekte sind gleichzeitig Mitglieder der lokalen Bündnisse
für Familie). Auf der Internetseite www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de
stehen unter der Rubrik „Entwicklungspartnerschaft Alleinerziehende“
verschiedene Materialien zum Thema als PDF-Download zur Verfügung. / zurück
Ehrenamt
Mit
dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde in
2007 mit § 3 Nr. 26a EStG (Einkommensteuergesetz) ein Steuerfreibetrag für
Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen
oder kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro pro Jahr geschaffen. Zur
Anwendung der Ehrenamtspauschale hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im
November 2008, sowie im März, April und Oktober 2009 diverse Schreiben
erlassen. Auch das vierte Schreiben des BMF konnte nicht alle Anwendungsfragen
klären, so dass sich das Ministerium nun in einem weiteren Schreiben erneut hierzu
geäußert hat. Mit dem 4. Schreiben hat das BMF die Frist für einen heilenden
Beschluss der Mitgliederversammlung verlängert: Falls ein gemeinnütziger Verein
bis zum 14. Oktober 2009 ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung bereits
Tätigkeitsvergütungen gezahlt hat, sind diese nicht gemeinnützigkeitsschädlich,
sofern die Zahlungen nicht unangemessen hoch waren und die Mitgliederversammlung
bis zum 31. Dezember 2010 eine entsprechende Satzungsänderung beschließt. Offen
geblieben war jedoch die Frage, wie Zahlungen zwischen dem 14. Oktober 2009 und
dem 31. Dezember 2010 steuerlich zu qualifizieren sind. Nach der Formulierung
des 4. BMF-Schreibens wäre die Gewährung der Ehrenamtspauschale bei Vereinen
ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung in diesem Zeitraum gemeinnützigkeitsschädlich.
Dieses Ergebnis ist jedoch unbefriedigend, da auch für Zahlungen in diesem
Zeitraum eine Heilung durch eine entsprechende Satzungsänderung möglich sein
sollte. In einem nicht veröffentlichten Schreiben vom 28. Dezember 2009 teilte
das BMF nun mit, dass die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und
der Länder entschieden haben, dass die Regelungen des 4. BMF-Schreibens auch
auf Zahlungen nach § 3 Nr. 26a EStG anzuwenden sind, die zwischen dem 14.
Oktober 2009 und dem 31. Dezember 2010 an Vereinsvorstände geleistet werden.
Damit kann ein gemeinnütziger Verein seinen Vorständen auch ohne ausdrückliche
Erlaubnis in der Satzung über den 14. Oktober 2009 hinaus bis zum 31. Dezember
2010 eine Vergütung leisten, sofern er bis zum 31. Dezember 2010 seine Satzung
entsprechend ändert und die Vergütung nicht unangemessen hoch ist. Fragen
beantwortet Frau Gutmann, DCV Freiburg, lucia.gutmann@caritas.de.
Quelle: Infodienst Caritas 02/2010. / zurück
* * *
Für
die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sind Rahmenbedingungen nötig,
die jetzt in der „Genshagener Erklärung“ vom „Bündnis für Gemeinnützigkeit“
zusammengestellt wurden. Ohne Engagement könne weder dem demografischen Wandel
noch anderen Herausforderungen begegnet werden. Bürger dürften dabei aber nicht
zu Lückenbüßern werden. Rahmenbedingungen für Förderung, eine nationale
Engagementstrategie, eine nachhaltige Infrastruktur und gesetzliche Initiativen
sowie eine Stärkung des Stiftungswesens werden in der Erklärung unter anderem
gefordert. Ferner werden die Förderung von Freiwilligendiensten und
Engagementforschung als notwendig angesehen. Weitere Informationen unter http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2010/02/nl3_genshagenererklaerung.pdf / zurück
* * *
Um
die Rolle der Stiftungen bei der Engagementförderung geht es beim »1. Forum
Engagementförderung«, das am 4. und 5. März in Hamburg stattfindet. Themen sind
Projektförderung, Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Akteure und
Qualitätsstandards. Zugleich dient das Forum als Vernetzungsplattform für
Experten und Entscheidungsträger aus Stiftungen, die bürgerschaftliches
Engagement fördern. Darüber hinaus soll das Forum Stiftungen motivieren, sich
stärker mit Engagementförderung zu beschäftigen. Im Rahmen der Tagung wird eine
Kurzstudie zum Thema veröffentlicht. Veranstaltungsflyer unter http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2010/02/nl3_engagementfoerderung.pdf. Weitere Informationen unter http://www.stiftungen.org/engagementfoerderung / zurück
* * *
Projektideen
verwirklichen mit dem Wissen aus Wirtschaft und aus dem gemeinnützigen Bereich:
Wie das geht, zeigt das Trainingsprogramm der Civil Academy, für das sich jetzt
wieder freiwillig
* * *
Dieses
Jahr findet vom 17. bis 26. September zum sechsten Mal die Woche des
bürgerschaftlichen Engagements statt. Nutzen Sie die Aktionswoche, um auf Ihre
Organisation, Aktion oder Ihren Verein aufmerksam zu machen und für
bürgerschaftliches Engagement zu werben. Zu diesem Zweck können Sie kostenlos
den offiziellen Flyer
zur Aktionswoche 2010 online unter www.engagement-macht-stark.de
oder per Mail unter aktionswoche@b-b-e.de
bestellen. Zusätzlich steht Ihnen der Flyer auf der Homepage im PDF-Format als
Download zur Verfügung. / zurück
Finanzreferat / Verwaltung
Hinweise zu den
Sammelverträgen des SkF / zurück
Frühe Hilfen
Programmflyer
zur Projektbörse/Fachtagung in Duisburg/Mercatorhalle. Die Tagung wird vom Land
Nordrhein-Westfalen gefördert. Anmelden können Sie sich auf der Internetseite www.isa-muenster.de in der Rubrik
Veranstaltungen. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=133726.html
/ zurück
* * *
Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern in
Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu wird die Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, ein
Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das Prävention und Intervention
gleichermaßen stärkt. Weitere Information/Pressemitteilung: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=133726.html
/ zurück
Gewalt gegen
Frauen
Die Arbeitsgruppe Frauenhausfinanzierung des Sozialdienst
katholischer Frauen (SkF) hat am 13.01.2010 erstmalig getagt. Mitglieder sind
Frau Dr. Zakrzewski und Frau von Laer (Bundesvorstand), Herr Ganter
(Geschäftsführer Karlsruhe), Frau Kortmann (Frauenhausleiterin Münster), Frau
Kriegs (Frauenhausleiterin Berlin) sowie Frau Wallner-Moosreiner (Landesstelle
Bayern). Ziel ist eine Positionierung des SkF zum Thema Frauenhausfinanzierung.
/ zurück
* * *
Der Antrag an das BMFSFJ zur Förderung der Koordinierungsstelle
für weitere drei Jahre wurde genehmigt. Die Förderung über das BMFSFJ läuft nun
vom 01.01.2010 bis 31.12.2012. Die zusätzlich beantragte Personalstelle (50%)
wurde ebenfalls genehmigt, sodass zum 01.03.2010 Heike Herold (CORA, Rostock)
die Koordinierungsstelle verstärkt. In der zweiten Märzwoche wird die
Geschäftsstelle von Frankfurt nach Berlin ziehen. Dort bezieht sie Büroräume in
einem Haus des Paritätischen in der Tucholsky Strasse.
Ab Mai 2010 wird eine „Zukunftswerkstatt“
eingerichtet, in der die Frauenhauskoordinierung gemeinsam mit dem
Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und den
autonomen Frauenhäusern an einer neuen gemeinsamen Kooperationsstruktur auf
Bundesebene arbeiten werden.
Die Arbeitsgruppe „Frühe Hilfen“ hat bisher zweimal
(Dezember 2009 und Januar 2010) getagt. Ziel ist ein Positionspapier „Häusliche
Gewalt und Frühe Hilfen im Kontext der Frauenhausarbeit“ zu erstellen. Im
Herbst dieses Jahres soll der fertige Entwurf den Verbänden vorliegen. / zurück
Integration durch Arbeit
Für
eine Weiterzahlung des Kombilohns für schwervermittelbare Langzeitarbeitslose hat
sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW in
einem Schreiben an Bundesministerin Ursula von der Leyen eingesetzt. Das
gemeinsame Schreiben des Ausschussvorsitzenden Günter Garbrecht (SPD) und der
arbeitsmarktpolitischen Obleute der Fraktionen Norbert Post (CDU), Rainer
Schmeltzer (SPD), Stefan Romberg (FDP) und Barbara Steffens (GRÜNE) an die
Bundesministerin für Arbeit und Soziales bezieht sich dabei auf die Finanzierung
des Beschäftigungszuschusses nach Paragraph 16e des Sozialgesetzbuches II und
verweist auf die Erfolge, die durch die Zahlung eines Lohnkostenzuschusses im
Rahmen der Arbeitsmarktförderung des SGB II an Arbeitgeber und durch die
Unterstützung des Landes erzielt werden konnten. So hätten seit In-Kraft-Treten
der gesetzlichen Regelung allein in Nordrhein-Westfalen mehr als 12.500
Menschen eine neue Perspektive im Erwerbsleben erhalten, die es ihnen
ermöglicht habe, durch einen tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn ihre Existenz
weitgehend zu sichern. Mit Sorge reagieren die Ausschussmitglieder auf
Informationen über die geplante Verteilung und Höhe der Finanzmittel für 2010.
Die Mittelzuweisungen würden nicht ausreichen, die Verpflichtungen aus den Vorjahren
zu finanzieren. Der Brief an Bundesministerin von der Leyen endet mit einem
eindringlichen Appell: Wir als Vertreter des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fordern Sie deshalb auf, sich zu
einer Weiterführung der Förderung nach § 16e SGB II zu bekennen und bei der Haushaltsplanung
die Bereitstellung der Mittel für alle Grundsicherungsstellen sicherzustellen.
Die Haushaltsmittel müssen es ermöglichen, die Verpflichtungen aus den
Vorjahren zu erfüllen. Sie müssen eine Dauerförderung sicherstellen und somit
die Bewilligung weiterer Neufälle im ursprünglich geplanten Umfang von
bundesweit 100.000 Arbeitsplätzen zulassen. Quelle: Info der Arbeitsgruppe » DiCV
Paderborn » Arbeit
und Qualifizierung » Beiträge
» vom 11.2.2010. / zurück
* * *
Die
bundesweite Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege und des BMAS, hat für die Schnittstellenprobleme in der
beruflichen Förderung junger Menschen zwischen SGB II, III und VIII Lösungsansätze
diskutiert. Thomas Niermann hat bei der Tagung nach Abstimmung im Kooperationsverbund
Jugendsozialarbeit einen konkreten Vorschlag für eine gesetzliche
Weiterentwicklung des § 13 SGB VIII im Verhältnis zum SGB II und III
präsentiert. Seinen Vortrag wie auch weitere Referentenbeiträge und einen
Audiomitschnitt der gesamten Veranstaltung hat die BAGFW-Geschäftsstelle jetzt
bereitgestellt. Link: www.bagfw.de/spezialseiten/artikeldetail/ / zurück
* * *
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen
veröffentlichte einen Gesetzentwurf zur Reform der Jobcenter. Dieser sieht eine
Trennung der kommunalen Leistungen von den Leistungen der Bundesagentur für
Arbeit (BA) vor. Die Entscheidungen über die Erwerbsfähigkeit eines
Hilfebedürftigen soll der BA obliegen. Ebenso soll die Entscheidung über den
Leistungsbezug und eventuell anzurechnendes Einkommen allein bei der BA liegen.
Die Kommunen dürfen demnach ausschließlich über die Angemessenheit der Kosten
für Unterkunft und Heizung entscheiden. Entsprechendes ist für Sanktionen bei
Pflichtverletzungen vorgesehen: allein der BA obliegt die Entscheidung, ob ein
Hilfebedürftiger sanktioniert wird oder nicht und in welcher Höhe. Der Gesetzentwurf
rief vielfältige Kritik hervor. Die Kommune soll Leistungen für Unterkunft und
Heizung mindern können. Sozialverbände, Oppositionsparteien sowie Kommunen
bemängeln, dass die Bundesregierung Hilfeleistungen aus einer Hand aufgeben
will. Weitere Infos unter: http://news.jugendsozialarbeit.de/jsa/bagkjs/bagkjs.nsf
/ zurück
Kinder- und Jugendhilfe
Am 21. Januar 2010 hat der „Runde Tisch
Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ nach knapp einjähriger Arbeit seinen
Zwischenbericht vorgelegt. In seiner Bewertung zu der Gewalt und dem Unrecht
gegenüber Kindern und Jugendlichen in Heimen der Bundesrepublik in den
50er/60er Jahren kommt er zu folgender Bewertung:
„Der Runde Tisch sieht und erkennt, dass
insbesondere in den 50er und 60er Jahren auch unter Anerkennung und Berücksichtigung
der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen
der kommunalen Erziehungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der Freiwilligen
Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist. Nach den
vorliegenden Erkenntnissen hat er Zweifel daran, dass diese Missstände ausschließlich
in individueller Verantwortung Einzelner mit der pädagogischen Arbeit beauftragter
Personen zurückzuführen ist. Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das
„System Heimerziehung“ große Mängel sowohl in fachlicher wie auch in
aufsichtlicher Hinsicht aufwies. Zu bedauern ist vor allem, dass verantwortliche
Stellen offensichtlich nicht mit dem notwendigen Nachdruck selbst auf bekannte
Missstände reagiert haben. Der Runde Tisch bedauert dies zutiefst. Er hält
daran fest, dass es einer grundlegenden gesellschaftlichen Auseinandersetzung
mit der Heimerziehung in dieser Zeit und den sich daraus ergebenen
gesellschaftlichen wie individuellen Folgen bedarf.“ (Zwischenbericht, S. 40)
Der Runde Tisch will bis Dezember 2010 u. a.
prüfen,
·
ob eine Sonderregelung möglich sein wird, um Arbeitszeiten in Heimen zu
berücksichtigen, für die keine Versicherungsbeiträge abgeführt worden sind und
·
ob eine materielle Entschädigung mittels eines Fonds möglich ist.
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht.pdf
/ zurück
* * *
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
hat die 6., neu bearbeitete Auflage der Empfehlungen
zur Adoptionsvermittlung herausgegeben. /
zurück
Öffentlichkeitsarbeit
·
Pressemitteilung Nr. 2,10.02.2010, SkF
begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung von
eigenständigen Kinderregelsätzen / zurück
* * *
·
Februar 2010, neue caritas 02/10, Kommentar
von Maria Elisabeth Thoma, SkF-Bundesvorsitzende, zu Babyklappen
·
04.02.2010, Radio Horeb, Sendung „Tagesgespräch“, Interview mit Gaby
Hagmans, Geschäftsführerin SkF Gesamtverein e.V., zum Thema Auslandsadoption/Adoptionsmöglichkeiten
Haiti
·
28.01.2010, Südwestrundfunk, Interview
mit Gaby Hagmans, Geschäftsführerin SkF Gesamtverein e.V., zum Thema Auslandsadoption/Adoptionsmöglichkeiten
Haiti
·
27.01.2010, KNA-Radio/Deutschlandfunk, Interview mit Sabina Dörfling,
Zentrale Fachstelle für Adoptions- und Auslandsadoptionsdienste in kath.
Trägerschaft/SkF Gesamtverein, und Gaby Hagmans, Geschäftsführerin SkF
Gesamtverein e.V., zum Thema Auslandsadoption/Adoptionsmöglichkeiten Haiti. 18 DLF
Auslandsadoption und 19 Auslandsadoption
/ zurück
* * *
SkF Ortsvereine können ihre Homepage in Kooperation
mit dem Deutschen Caritasverband nun auch im eigenen Corporate Design des
Verbandes gestalten. Ein Beispiel ist der SkF Bremen: http://www.skf-bremen.de/.
Ansprechpartner beim DCV Freiburg: Martin Bartel, Kontakt: martin.bartel@caritas.de,
Telefon: 0761 200163. / zurück
Schwangerschafts-
und Familienberatung
Die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA will Eltern mit dem neuen
Online-Themenschwerpunkt „Früher Abschied“ (www.familienplanung.de/schwangerschaft/frueher-abschied)
nach Fehl- und Totgeburt Hilfestellung geben. Die Texte informieren über
Ursachen, gehen auf die seelische Situation der Betroffenen ein und geben
Anregungen für die Trauerarbeit. / zurück
Sozialmarketing
Der
Fundraising Impuls 2010 ist ein vom SynTrust Fundraising-Netzwerk
ausgerichteter Fachtag zu aktuellen Themen des Fundraising-Marktes. Fundraising-Experten
geben Einblick in aktuelle Entwicklungen und berichten aus der praktischen
Arbeit mit unterschiedlichsten Nonprofit-Partnern. Der Tag richtet sich an
Fundraising-Mitarbeiter/innen aus Organisationen, die auf der Suche nach
kreativem Input für ihre Arbeit sind. Termin: 03. März 2010, 10.00-16.30 Uhr;
Kosten: 49 Euro inkl. Mittagsimbiss, Seminarort: Berliner Bank AG & Co. KG,
Convention Center (9. OG), Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin, Anmeldung bis zum
22.02.10 per Fax: 0221 - 990 1099 oder Email an info@syntrust-fundraising.de
/ zurück
* * *
Auch
in diesem Jahr findet ein umfangreiches Seminarprogramm mit mehr als 25
Workshops statt. Präsentationen zu erfolgreichen Kampagnen und Fundraisingformen
im Web 2.0 runden das Programm ab. Termin: 09.03.2010, 09.00 bis 17.00 Uhr,
Ort: FH - Fachhochschule Jena, Carl-Zeiss-Promenade 2, Jena. Das Programm mit
Anmeldeformular finden Sie unter: www.mitteldeutscher-fundraisingtag.de
/ zurück
* * *
Das
Stiftungswesen wächst ebenso wie die Zahl der im Sektor tätigen Mitarbeiter.
Sie sind die Hauptzielgruppe dieser neuen vier Schwerpunkte umfassenden
Seminarreihe, deren Gegenstand zentrale Stiftungsfragen sind. Im ersten Seminar
am 17. März 2010 geht es um Gemeinnützigkeit, Spenden und Steuern: Wie sehen
die rechtlichen Voraussetzungen aus, um die Gemeinnützigkeit zu erlangen? Wie
wird eine gemeinnützige Stiftung besteuert? Auch die Spendenabzugsmöglichkeiten
gehören zum Grundwissen dazu, das von Stiftungsexperten detailliert und
praxisnah vermittelt wird. Infos: www.stiftungen.org/dsa / zurück
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Mit
dem bundesweiten Wettbewerb "Hidden Movers 2010" wird die
Deloitte-Stiftung von nun an jährlich unentdeckte, vorbildliche
Bildungsinitiativen mit besonderen Ideen auszeichnen. Für die erste
Ausschreibung werden Netzwerkprojekte gesucht, die junge Menschen in der
entscheidenden Lebensphase des Übergangs von der Schule in den Beruf
unterstützen. Für den Preis in Höhe von insgesamt 50.000 Euro endet die
Bewerbungsfrist am 19. März 2010. Infos: www.deloitte-stiftung.de
/ zurück
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Der
Deutsche Fundraising-Kongress ist mit rund 700 Teilnehmenden die größte
Fachveranstaltung zum Spendenwesen im deutschsprachigen Raum. Mit 90 Workshops,
Seminaren, Foren und Vorträgen bietet er neben dem Einmaleins des Spendensammelns,
internationale Expertise, Erfahrungsberichte und Trainings für Führungskräfte
an. Veranstalter ist der Deutsche Fundraising Verband (DFRV) in Berlin. Das
Programm ist online unter www.fundraisingkongress.de
verfügbar. Ein Schwerpunkt des diesjährigen Fundraising-Kongresses ist der
Blick auf verschiedene Spendergenerationen. Aus dem breiten Angebot des
Fundraising-Kongresses 2010 können sich die Teilnehmenden ihr individuelles
Programm zusammenstellen. Die Palette reicht von ganztägigen Workshops und
halbtägigen Kompaktkursen über einstündige Seminare und Diskussionsforen bis
hin zu Plenar- und Kurzvorträgen. Online-Anmeldung: www.fundraisingkongress.de / zurück
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Die
Mitgliederversammlung der Aktion Mensch und der Stiftungsrat der Stiftung
Deutsche Behindertenhilfe haben neue Förderrichtlinien für alle ab dem 1.
Januar 2010 eingehenden Anträge beschlossen. Der Richtlinientext sowie die
Merkblätter wurden grundlegend überarbeitet: http://foerderung.aktion-mensch.de/de/formulare_und_infos/infopakete/Infopakete_1.html / zurück
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Die
neuen Richtlinien für das Spenden-Siegel sind jetzt vom Deutschen
Zentralinstitut für soziale Fragen in einer Synopse zusammengefasst worden.
Fragen der Darstellung von Organisationen in der Öffentlichkeit, Bedingungen
für die Mittelverwendung, Vergütungsregelung und Rechnungslegung sind darin
enthalten. Leitlinienentwurf unter http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2010/02/nl3_synopseleitlinienentwurf.pdf
weitere Informationen unter http://www.dzi.de. / zurück