Sozialdienst katholischer Frauen

 

 

 

Info-Dienst

 

Herausgeber: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.

Verantwortlich: Gaby Hagmans, Bundesgeschäftsführerin

Redaktion: Claudia Steinborn, Britta Plonka

Agnes-Neuhaus-Straße 5, 44135 Dortmund

Telefon: +49 231 557026-0, Telefax: +49 231 557026-60

eMail: plonka@skf-zentrale.de, Internet: www.skf-zentrale.de

 

 

 

 

Februar 2010

 

Auf einen Blick

 

Aktuelles aus den Ortsvereinen und Einrichtungen

SkF Meppen: Mehr Hilfe, wenn die Schwangerschaft Probleme macht

Allgemeines

Günstig ins Legoland

Allgemeine Soziale Beratung / Familienbezogene Armutsprävention

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen vom 09. Februar 2010

BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze

Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

Kinder aus hilfebedürftigen Familien erhalten Unterstützung für Klassenfahrten

BSG-Rechtssprechungsinfo SGB II 2009

Neue Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu atypischen Bedarfen im SGB II

Armutsgefährdung in Deutschland

Arbeit mit allein Erziehenden

BMFSFJ–Modellprojekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden“ 2009 bis 2010

Ehrenamt

Neue Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Ehrenamtspauschale an Vereinsvorstände

Genshagener Erklärung zu Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement

Forum „Engagementförderung durch Stiftungen“ am 4. und 5. März in Hamburg

Ausschreibung der Civil Academy 2010 – Bewerbungsschluss: 7. März 2010

6. Aktionswoche des bürgerschaftlichen Engagements im September 2010

Finanzreferat / Verwaltung

Sammelversicherung 2010

Frühe Hilfen

Fachtagung „Frühe Hilfen für Kinder und Familien - Soziale Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen“ am 26. März 2010

Pressemitteilung des BMFSFJ zur Neuaufnahme des Bundeskinderschutzgesetzes

Gewalt gegen Frauen

Arbeitsgruppe Frauenhausfinanzierung

Frauenhauskoordinierung

Integration durch Arbeit

Land NRW fordert Weiterführung JobPerspektive

Information zur Tagung „Hand in Hand: Arbeitsförderung und öffentliche Jugendhilfe - Hilfen der Sozialgesetzbücher II, III und VIII“ am 13.01.2010

Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Kinder- und Jugendhilfe

Zwischenbericht Runder Tisch Heimerziehung

Neuauflage Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung

Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilung

Weitere Öffentlichkeitsarbeit

DCV bietet Homepage im Corporate Design des SkF

Schwangerschafts- und Familienberatung

Hilfe für Eltern nach Tot- und Fehlgeburt

Sozialmarketing

Fundraising Impuls 2010 am 3. März in Berlin

Mitteldeutscher Fundraisingtag am 9. März in Jena

Deutsche StiftungsAkademie: Neue Seminarreihe "Basiswissen Stiftungen" beginnt am 17. März 2010

Deloitte-Stiftung prämiert Modellprojekte für den Berufseinstieg – Bewerbungsschluss: 19. März 2010

Fundraising Kongress vom 14. bis 16. April in Fulda

Neue Förderrichtlinien der Aktion Mensch e.V.

Entwurf neuer Richtlinien für das Spendensiegel

 

 

Aktuelles aus den Ortsvereinen und Einrichtungen

 

SkF Meppen: Mehr Hilfe, wenn die Schwangerschaft Probleme macht

SkF und Caritas stärken psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik

Ein gesundes Kind – das wünschen sich viele. Doch nicht immer verläuft eine Schwangerschaft ohne Probleme. Mit einem Pilotprojekt will der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) die vorgeburtliche psychosoziale Beratung im Emsland stärken und hat dafür in Meppen eine neue Stelle eingerichtet. Weitere Informationen http://www.skf-zentrale.de/SkF_Meppen_Info_2010.pdf / zurück

 

 

Allgemeines

 

Günstig ins Legoland

Das LEGOLAND in Günzburg ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas sowie ihrer Mitgliedsverbände und Einrichtungen den Bezug vergünstigter Eintrittskarten. Das Angebot gilt bundesweit für hauptamtlich Tätige sowie für Ehrenamtliche und ihre Familien. Die Eintrittskarten gelten für einen Besuch an einem beliebigen Tag in der Saison 2010. Diese geht vom 27. März bis 7. November 2010 (Bitte beachten Sie, dass der Park vom 19. – 28. April sowie vom 14. – 22. September 2010 Montag bis Mittwoch geschlossen ist). Bis zum 28. März 2010 kann die 1-Tageskarte zum Frühbucher-Sonderpreis von nur 18 Euro pro Person (ab 3 Jahren) bestellt werden (50% Ersparnis). Die Bestellung der Tickets erfolgt über das Online-Portal www.LEGOLAND.de/firmen mit den folgenden Zugangsdaten: Kundennummer: 8339, Passwort: LEGO, Promotion Code: LLD50 (freigeschaltet ab dem 24.02.10). Mit diesen Zugangsdaten ist die Bestellung ohne großen formalen Aufwand möglich. Die Buchung, die Bezahlung und auch der Ausdruck der Tickets erfolgt durch den Besteller selbst. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Tel.-Nr.: 08221-700213 oder firmen@LEGOLAND.de / zurück

 

 

Allgemeine Soziale Beratung / Familienbezogene Armutsprävention

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen vom 09. Februar 2010

Hier eine kurze Zusammenfassung von Dr. Verena Liessem vom Deutschen Caritasverband e. V. (DCV) vom 09.02.2010: Die Regelsätze für Kinder und für Erwachsene sind nicht verfassungsgemäß. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesverfassungsgericht. Wichtig ist dabei: Das Bundesverfassungsgericht kritisiert nicht direkt die Höhe der Regelsätze, sondern die Art ihrer Berechnung. Erst nach einer korrekten, neuen Berechnung lässt sich sagen, ob die bisherigen Regelsätze verfassungskonform waren oder nicht.

Die Kritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts beziehen sich auf folgende Punkte:

·         In der Berechnung der Kinderregelsätze müssen die Bedarfe der Kinder berücksichtigt werden. Die bisherige Ableitung der Kinderregelsätze vom Erwachsenenregelsatz ist nicht vertretbar und beruht „auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung“.

·         Es muss eine Öffnungsklausel für unabweisbare, dauerhafte, atypische Bedarfe geben, damit auch für Menschen mit einem solchen atypischen Bedarf das Existenzminimum gesichert ist. Hier setzt das Bundesverfassungsgericht enge Voraussetzungen, ab wann so ein Bedarf dauerhaft atypisch ist.

·         Die Anpassung der Regelsätze an den Rentenwert ist nicht korrekt, weil dieser nichts mit dem Existenzminimum zutun hat.

·         Wenn bestimmte Dinge als nicht „regelsatzrelevant“, d. h. als nicht zum Existenzminimum zugehörig, klassifiziert werden, muss das empirisch und nachvollziehbar sowie transparent begründet werden.

Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31. Dezember 2010 Zeit, eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin gelten die alten Regelungen. Aber: Atypische Bedarfe können schon jetzt geltend gemacht werden. / zurück

 

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BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010: Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können. Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen. / zurück

 

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Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben“. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt. Die Geschäftsanweisung enthält einen entsprechenden Katalog für die Grundsicherungsstellen. Dieser wird kurzfristig vor Ort zur Verfügung gestellt. Nach der heute auf den Weg gebrachten Geschäftsanweisung können etwa folgende Aufwendungen als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden:

·         Im Ausnahmefall: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion,

·         Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten,

·         Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.

·         Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzelfall gewährt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit der Regelleistung auszugleichen. Aus der Regelleistung und nicht mithilfe der Härtefallklausel sind etwa folgende Posten zu bestreiten: Praxisgebühr, Bekleidung für Übergrößen, Brille, Waschmaschine, Zahnersatz und Orthopädische Schuhe. Mit der Positiv- und Negativliste setzt das Bundesarbeitsministerium in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die Handreichung für die Praxis bewirkt Klarheit. Die Mitarbeiter vor Ort und die Leistungsbezieher können sich auf die möglichen ergänzenden Leistungen einstellen. Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 16.2.2010 / zurück

 

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Kinder aus hilfebedürftigen Familien erhalten Unterstützung für Klassenfahrten

Auch Kinder aus hilfebedürftigen Familien haben die Möglichkeit, an mehrtägigen Klassenfahrten teilzunehmen. Die Kosten hierfür werden nicht von den Regelleistungen gedeckt, sondern gesondert erbracht (siehe Antwort der Bundesregierung 17/634 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion 17/431). Dies gelte auch dann, wenn die Familien keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen würden, weil das Einkommen zwar für den Lebensunterhalt ausreiche, jedoch nicht für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt. ”Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass finanzielle Probleme von Kindern und Jugendlichen in hilfebedürftigen Familien beziehungsweise in Familien mit einem laufenden Budget knapp oberhalb des laufenden Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts, an mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen, nicht bestehen“, schreibt die Regierung. Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 038 vom 12.02.2010 / zurück

 

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BSG-Rechtssprechungsinfo SGB II 2009

Rechtsprechungsinfo zu Entscheidungen des BSG zum SGB II aus dem Jahr 2009: http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsprechung-SGB-II-Info-2009.pdf / zurück

 

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Neue Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu atypischen Bedarfen im SGB II

Unter nachstehendem Link finden Sie die neue Geschäftsanweisung sowie die Anlagen der BA zu den atypischen Bedarfen im SGB II: http://www.skf-zentrale.de/10_02_17_Geschaftsanweisung_08_2010.pdf und http://www.skf-zentrale.de/10_02_17_Anlage_GA__08_2010_Sonderbedarfe.pdf / zurück

 

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Armutsgefährdung in Deutschland

Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Bundesweit waren im Jahr 2008 14,4% der Bevölkerung armutsgefährdet. Dabei gibt es einen deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) nur 13,1% der Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern (10,2%) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren Bundesgebiet (12,5%). Daneben lag die Armutsgefährdungsquote der Frauen im Westen mit 13,7% höher als bei den Männern (12,4%), während es im Osten keine nennenswerten Unterschiede gibt (Frauen: 19,6; Männer 19,4%). Zwischen den Bundesländern zeigt sich nicht nur der deutliche Ost-West-Unterschied. Auch innerhalb Westdeutschlands sind zum Beispiel Menschen in Bremen (22,2%) deutlich häufiger armutsgefährdet als etwa in Hamburg (13,1%). Bundesweit sind besonders erwerbslose Personen sowie Alleinerziehende und deren Kinder armutsgefährdet. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede: Während 2008 in Baden-Württemberg 42,7% der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, hatten in Bremen 68,7% der Erwerbslosen ein erhöhtes Armutsrisiko. Mitglieder von Alleinerziehenden-Haushalten waren in Baden-Württemberg (31,8%) und Hamburg (32,1%) am seltensten von Armut bedroht, in Mecklenburg-Vorpommern (62,7%) am häufigsten. Quelle: Auszüge aus Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 487 vom 15.12.2009 Weitere Informationen unter: www.amtliche-sozialberichterstattung.de / zurück

 

 

Arbeit mit allein Erziehenden

 

BMFSFJ–Modellprojekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Alleinerziehenden“ 2009 bis 2010

Ziel des Projektes ist es, Unterstützungsangebote für Alleinerziehende auf örtlicher Ebene systematisch zu vernetzen und über Fallmanagement bzw. spezielle Anlaufstellen für die Zielgruppe besser nutzbar zu machen. An 12 Projektstandorten wurde die Arbeit am 1. April 2009 aufgenommen und endet am 31. März 2010. Die Projektbegleitung übernimmt das Institut für Stadt- und Regionalentwicklung der Fachhochschule Frankfurt. Da die Zielsetzung der Projektvorhaben darin besteht, Alleinerziehende in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, gehören die ARGEN und Arbeitsagenturen zu den wichtigsten Netzwerkpartnern. Häufig sind die Lokalen Bündnisse für Familien in die Projektvorhaben vor Ort eingebunden (Akteure der Pilotprojekte sind gleichzeitig Mitglieder der lokalen Bündnisse für Familie). Auf der Internetseite www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de stehen unter der Rubrik „Entwicklungspartnerschaft Alleinerziehende“ verschiedene Materialien zum Thema als PDF-Download zur Verfügung. / zurück

 

 

Ehrenamt

 

Neue Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Ehrenamtspauschale an Vereinsvorstände

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde in 2007 mit § 3 Nr. 26a EStG (Einkommensteuergesetz) ein Steuerfreibetrag für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro pro Jahr geschaffen. Zur Anwendung der Ehrenamtspauschale hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im November 2008, sowie im März, April und Oktober 2009 diverse Schreiben erlassen. Auch das vierte Schreiben des BMF konnte nicht alle Anwendungsfragen klären, so dass sich das Ministerium nun in einem weiteren Schreiben erneut hierzu geäußert hat. Mit dem 4. Schreiben hat das BMF die Frist für einen heilenden Beschluss der Mitgliederversammlung verlängert: Falls ein gemeinnütziger Verein bis zum 14. Oktober 2009 ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung bereits Tätigkeitsvergütungen gezahlt hat, sind diese nicht gemeinnützigkeits­schädlich, sofern die Zahlungen nicht unangemessen hoch waren und die Mitgliederversammlung bis zum 31. Dezember 2010 eine entsprechende Satzungsänderung beschließt. Offen geblieben war jedoch die Frage, wie Zahlungen zwischen dem 14. Oktober 2009 und dem 31. Dezember 2010 steuerlich zu qualifizieren sind. Nach der Formulierung des 4. BMF-Schreibens wäre die Gewährung der Ehrenamtspauschale bei Vereinen ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung in diesem Zeitraum gemeinnützigkeitsschädlich. Dieses Ergebnis ist jedoch unbefriedigend, da auch für Zahlungen in diesem Zeitraum eine Heilung durch eine entsprechende Satzungsänderung möglich sein sollte. In einem nicht veröffentlichten Schreiben vom 28. Dezember 2009 teilte das BMF nun mit, dass die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder entschieden haben, dass die Regelungen des 4. BMF-Schreibens auch auf Zahlungen nach § 3 Nr. 26a EStG anzuwenden sind, die zwischen dem 14. Oktober 2009 und dem 31. Dezember 2010 an Vereinsvorstände geleistet werden. Damit kann ein gemeinnütziger Verein seinen Vorständen auch ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung über den 14. Oktober 2009 hinaus bis zum 31. Dezember 2010 eine Vergütung leisten, sofern er bis zum 31. Dezember 2010 seine Satzung entsprechend ändert und die Vergütung nicht unangemessen hoch ist. Fragen beantwortet Frau Gutmann, DCV Freiburg, lucia.gutmann@caritas.de. Quelle: Infodienst Caritas 02/2010. / zurück

 

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Genshagener Erklärung zu Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement

Für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sind Rahmenbedingungen nötig, die jetzt in der „Genshagener Erklärung“ vom „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ zusammengestellt wurden. Ohne Engagement könne weder dem demografischen Wandel noch anderen Herausforderungen begegnet werden. Bürger dürften dabei aber nicht zu Lückenbüßern werden. Rahmenbedingungen für Förderung, eine nationale Engagementstrategie, eine nachhaltige Infrastruktur und gesetzliche Initiativen sowie eine Stärkung des Stiftungswesens werden in der Erklärung unter anderem gefordert. Ferner werden die Förderung von Freiwilligendiensten und Engagementforschung als notwendig angesehen. Weitere Informationen unter http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2010/02/nl3_genshagenererklaerung.pdf / zurück

 

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Forum „Engagementförderung durch Stiftungen“ am 4. und 5. März in Hamburg

Um die Rolle der Stiftungen bei der Engagementförderung geht es beim »1. Forum Engagementförderung«, das am 4. und 5. März in Hamburg stattfindet. Themen sind Projektförderung, Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Akteure und Qualitätsstandards. Zugleich dient das Forum als Vernetzungsplattform für Experten und Entscheidungsträger aus Stiftungen, die bürgerschaftliches Engagement fördern. Darüber hinaus soll das Forum Stiftungen motivieren, sich stärker mit Engagementförderung zu beschäftigen. Im Rahmen der Tagung wird eine Kurzstudie zum Thema veröffentlicht. Veranstaltungsflyer unter http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2010/02/nl3_engagementfoerderung.pdf. Weitere Informationen unter http://www.stiftungen.org/engagementfoerderung / zurück

 

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Ausschreibung der Civil Academy 2010 – Bewerbungsschluss: 7. März 2010

Projektideen verwirklichen mit dem Wissen aus Wirtschaft und aus dem gemeinnützigen Bereich: Wie das geht, zeigt das Trainingsprogramm der Civil Academy, für das sich jetzt wieder freiwillig Engagierte zwischen 18 und 27 Jahren mit einer Projektidee bewerben können. Bewerbungsschluss ist Sonntag, der 7. März 2010. Die Civil Academy ist ein Projekt des BBE und der deutschen BP. Eine fachkundige Jury wird die Auswahl treffen. Die drei Kompaktseminare des Programms zu Projektmanagement, Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit werden im April, Mai und Juli stattfinden. Die Projektideen, die dort bis zur Umsetzungsreife weiter entwickelt werden, können aus einem beliebigen Engagementbereich kommen, sei es Soziales, Bildung, Umwelt oder Kultur. Weitere Informationen unter http://www.civil-academy.de / zurück

 

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6. Aktionswoche des bürgerschaftlichen Engagements im September 2010

Dieses Jahr findet vom 17. bis 26. September zum sechsten Mal die Woche des bürgerschaftlichen Engagements statt. Nutzen Sie die Aktionswoche, um auf Ihre Organisation, Aktion oder Ihren Verein aufmerksam zu machen und für bürgerschaftliches Engagement zu werben. Zu diesem Zweck können Sie kostenlos den offiziellen Flyer zur Aktionswoche 2010 online unter www.engagement-macht-stark.de oder per Mail unter aktionswoche@b-b-e.de bestellen. Zusätzlich steht Ihnen der Flyer auf der Homepage im PDF-Format als Download zur Verfügung. zurück

 

 

Finanzreferat / Verwaltung

 

Sammelversicherung 2010

Hinweise zu den Sammelverträgen des SkFzurück

 

 

Frühe Hilfen

 

Fachtagung „Frühe Hilfen für Kinder und Familien - Soziale Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen“ am 26. März 2010

Programmflyer zur Projektbörse/Fachtagung in Duisburg/Mercatorhalle. Die Tagung wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Anmelden können Sie sich auf der Internetseite www.isa-muenster.de in der Rubrik Veranstaltungen. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=133726.html / zurück

 

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Pressemitteilung des BMFSFJ zur Neuaufnahme des Bundeskinderschutzgesetzes

Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu wird die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das Prävention und Intervention gleichermaßen stärkt. Weitere Information/Pressemitteilung: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=133726.html / zurück

 

 

Gewalt gegen Frauen

 

Arbeitsgruppe Frauenhausfinanzierung

Die Arbeitsgruppe Frauenhausfinanzierung des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat am 13.01.2010 erstmalig getagt. Mitglieder sind Frau Dr. Zakrzewski und Frau von Laer (Bundesvorstand), Herr Ganter (Geschäftsführer Karlsruhe), Frau Kortmann (Frauenhausleiterin Münster), Frau Kriegs (Frauenhausleiterin Berlin) sowie Frau Wallner-Moosreiner (Landesstelle Bayern). Ziel ist eine Positionierung des SkF zum Thema Frauenhausfinanzierung. / zurück

 

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Frauenhauskoordinierung

Der Antrag an das BMFSFJ zur Förderung der Koordinierungsstelle für weitere drei Jahre wurde genehmigt. Die Förderung über das BMFSFJ läuft nun vom 01.01.2010 bis 31.12.2012. Die zusätzlich beantragte Personalstelle (50%) wurde ebenfalls genehmigt, sodass zum 01.03.2010 Heike Herold (CORA, Rostock) die Koordinierungsstelle verstärkt. In der zweiten Märzwoche wird die Geschäftsstelle von Frankfurt nach Berlin ziehen. Dort bezieht sie Büroräume in einem Haus des Paritätischen in der Tucholsky Strasse.

Ab Mai 2010 wird eine „Zukunftswerkstatt“ eingerichtet, in der die Frauenhauskoordinierung gemeinsam mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und den autonomen Frauenhäusern an einer neuen gemeinsamen Kooperationsstruktur auf Bundesebene arbeiten werden.

Die Arbeitsgruppe „Frühe Hilfen“ hat bisher zweimal (Dezember 2009 und Januar 2010) getagt. Ziel ist ein Positionspapier „Häusliche Gewalt und Frühe Hilfen im Kontext der Frauenhausarbeit“ zu erstellen. Im Herbst dieses Jahres soll der fertige Entwurf den Verbänden vorliegen. / zurück

 

 

Integration durch Arbeit

 

Land NRW fordert Weiterführung JobPerspektive

Für eine Weiterzahlung des Kombilohns für schwervermittelbare Langzeitarbeitslose hat sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW in einem Schreiben an Bundesministerin Ursula von der Leyen eingesetzt. Das gemeinsame Schreiben des Ausschussvorsitzenden Günter Garbrecht (SPD) und der arbeitsmarktpolitischen Obleute der Fraktionen Norbert Post (CDU), Rainer Schmeltzer (SPD), Stefan Romberg (FDP) und Barbara Steffens (GRÜNE) an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales bezieht sich dabei auf die Finanzierung des Beschäftigungszuschusses nach Paragraph 16e des Sozialgesetzbuches II und verweist auf die Erfolge, die durch die Zahlung eines Lohnkostenzuschusses im Rahmen der Arbeitsmarktförderung des SGB II an Arbeitgeber und durch die Unterstützung des Landes erzielt werden konnten. So hätten seit In-Kraft-Treten der gesetzlichen Regelung allein in Nordrhein-Westfalen mehr als 12.500 Menschen eine neue Perspektive im Erwerbsleben erhalten, die es ihnen ermöglicht habe, durch einen tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn ihre Existenz weitgehend zu sichern. Mit Sorge reagieren die Ausschussmitglieder auf Informationen über die geplante Verteilung und Höhe der Finanzmittel für 2010. Die Mittelzuweisungen würden nicht ausreichen, die Verpflichtungen aus den Vorjahren zu finanzieren. Der Brief an Bundesministerin von der Leyen endet mit einem eindringlichen Appell: Wir als Vertreter des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fordern Sie deshalb auf, sich zu einer Weiterführung der Förderung nach § 16e SGB II zu bekennen und bei der Haushaltsplanung die Bereitstellung der Mittel für alle Grundsicherungsstellen sicherzustellen. Die Haushaltsmittel müssen es ermöglichen, die Verpflichtungen aus den Vorjahren zu erfüllen. Sie müssen eine Dauerförderung sicherstellen und somit die Bewilligung weiterer Neufälle im ursprünglich geplanten Umfang von bundesweit 100.000 Arbeitsplätzen zulassen. Quelle: Info der Arbeitsgruppe » DiCV Paderborn » Arbeit und Qualifizierung » Beiträge » vom 11.2.2010. / zurück

 

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Information zur Tagung „Hand in Hand: Arbeitsförderung und öffentliche Jugendhilfe - Hilfen der Sozialgesetzbücher II, III und VIII“ am 13.01.2010

Die bundesweite Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und des BMAS, hat für die Schnittstellenprobleme in der beruflichen Förderung junger Menschen zwischen SGB II, III und VIII Lösungsansätze diskutiert. Thomas Niermann hat bei der Tagung nach Abstimmung im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit einen konkreten Vorschlag für eine gesetzliche Weiterentwicklung des § 13 SGB VIII im Verhältnis zum SGB II und III präsentiert. Seinen Vortrag wie auch weitere Referentenbeiträge und einen Audiomitschnitt der gesamten Veranstaltung hat die BAGFW-Geschäftsstelle jetzt bereitgestellt. Link: www.bagfw.de/spezialseiten/artikeldetail/zurück

 

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Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen veröffentlichte einen Gesetzentwurf zur Reform der Jobcenter. Dieser sieht eine Trennung der kommunalen Leistungen von den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Die Entscheidungen über die Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen soll der BA obliegen. Ebenso soll die Entscheidung über den Leistungsbezug und eventuell anzurechnendes Einkommen allein bei der BA liegen. Die Kommunen dürfen demnach ausschließlich über die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung entscheiden. Entsprechendes ist für Sanktionen bei Pflichtverletzungen vorgesehen: allein der BA obliegt die Entscheidung, ob ein Hilfebedürftiger sanktioniert wird oder nicht und in welcher Höhe. Der Gesetzentwurf rief vielfältige Kritik hervor. Die Kommune soll Leistungen für Unterkunft und Heizung mindern können. Sozialverbände, Oppositionsparteien sowie Kommunen bemängeln, dass die Bundesregierung Hilfeleistungen aus einer Hand aufgeben will. Weitere Infos unter: http://news.jugendsozialarbeit.de/jsa/bagkjs/bagkjs.nsf zurück

 

 

Kinder- und Jugendhilfe

 

Zwischenbericht Runder Tisch Heimerziehung

Am 21. Januar 2010 hat der „Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ nach knapp einjähriger Arbeit seinen Zwischenbericht vorgelegt. In seiner Bewertung zu der Gewalt und dem Unrecht gegenüber Kindern und Jugendlichen in Heimen der Bundesrepublik in den 50er/60er Jahren kommt er zu folgender Bewertung:

„Der Runde Tisch sieht und erkennt, dass insbesondere in den 50er und 60er Jahren auch unter Anerkennung und Berücksichtigung der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen der kommunalen Erziehungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der Freiwilligen Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist. Nach den vorliegenden Erkenntnissen hat er Zweifel daran, dass diese Missstände ausschließlich in individueller Verantwortung Einzelner mit der pädagogischen Arbeit beauftragter Personen zurückzuführen ist. Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das „System Heimerziehung“ große Mängel sowohl in fachlicher wie auch in aufsichtlicher Hinsicht aufwies. Zu bedauern ist vor allem, dass verantwortliche Stellen offensichtlich nicht mit dem notwendigen Nachdruck selbst auf bekannte Missstände reagiert haben. Der Runde Tisch bedauert dies zutiefst. Er hält daran fest, dass es einer grundlegenden gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Heimerziehung in dieser Zeit und den sich daraus ergebenen gesellschaftlichen wie individuellen Folgen bedarf.“ (Zwischenbericht, S. 40)

Der Runde Tisch will bis Dezember 2010 u. a. prüfen,

·         ob eine Sonderregelung möglich sein wird, um Arbeitszeiten in Heimen zu berücksichtigen, für die keine Versicherungsbeiträge abgeführt worden sind und

·         ob eine materielle Entschädigung mittels eines Fonds möglich ist.

http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht.pdf / zurück

 

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Neuauflage Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat die 6., neu bearbeitete Auflage der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung herausgegeben. / zurück

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Pressemitteilung

·         Pressemitteilung Nr. 2,10.02.2010, SkF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung von eigenständigen Kinderregelsätzen / zurück

 

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Weitere Öffentlichkeitsarbeit

·         Februar 2010, neue caritas 02/10, Kommentar von Maria Elisabeth Thoma, SkF-Bundesvorsitzende, zu Babyklappen

·         04.02.2010, Radio Horeb, Sendung „Tagesgespräch“, Interview mit Gaby Hagmans, Geschäftsführerin SkF Gesamtverein e.V., zum Thema Auslandsadoption/Adoptionsmöglichkeiten Haiti

·         28.01.2010, Südwestrundfunk, Interview mit Gaby Hagmans, Geschäftsführerin SkF Gesamtverein e.V., zum Thema Auslandsadoption/Adoptionsmöglichkeiten Haiti

·         27.01.2010, KNA-Radio/Deutschlandfunk, Interview mit Sabina Dörfling, Zentrale Fachstelle für Adoptions- und Auslandsadoptionsdienste in kath. Trägerschaft/SkF Gesamtverein, und Gaby Hagmans, Geschäftsführerin SkF Gesamtverein e.V., zum Thema Auslandsadoption/Adoptionsmöglichkeiten Haiti. 18 DLF Auslandsadoption und 19 Auslandsadoption

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DCV bietet Homepage im Corporate Design des SkF

SkF Ortsvereine können ihre Homepage in Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband nun auch im eigenen Corporate Design des Verbandes gestalten. Ein Beispiel ist der SkF Bremen: http://www.skf-bremen.de/. Ansprechpartner beim DCV Freiburg: Martin Bartel, Kontakt: martin.bartel@caritas.de, Telefon: 0761 200163. / zurück

 

 

Schwangerschafts- und Familienberatung

 

Hilfe für Eltern nach Tot- und Fehlgeburt

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA will Eltern mit dem neuen Online-Themenschwerpunkt „Früher Abschied“ (www.familienplanung.de/schwangerschaft/frueher-abschied) nach Fehl- und Totgeburt Hilfestellung geben. Die Texte informieren über Ursachen, gehen auf die seelische Situation der Betroffenen ein und geben Anregungen für die Trauerarbeit. / zurück

 

 

Sozialmarketing

 

Fundraising Impuls 2010 am 3. März in Berlin

Der Fundraising Impuls 2010 ist ein vom SynTrust Fundraising-Netzwerk ausgerichteter Fachtag zu aktuellen Themen des Fundraising-Marktes. Fundraising-Experten geben Einblick in aktuelle Entwicklungen und berichten aus der praktischen Arbeit mit unterschiedlichsten Nonprofit-Partnern. Der Tag richtet sich an Fundraising-Mitarbeiter/innen aus Organisationen, die auf der Suche nach kreativem Input für ihre Arbeit sind. Termin: 03. März 2010, 10.00-16.30 Uhr; Kosten: 49 Euro inkl. Mittagsimbiss, Seminarort: Berliner Bank AG & Co. KG, Convention Center (9. OG), Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin, Anmeldung bis zum 22.02.10 per Fax: 0221 - 990 1099 oder Email an info@syntrust-fundraising.de / zurück

 

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Mitteldeutscher Fundraisingtag am 9. März in Jena

Auch in diesem Jahr findet ein umfangreiches Seminarprogramm mit mehr als 25 Workshops statt. Präsentationen zu erfolgreichen Kampagnen und Fundraisingformen im Web 2.0 runden das Programm ab. Termin: 09.03.2010, 09.00 bis 17.00 Uhr, Ort: FH - Fachhochschule Jena, Carl-Zeiss-Promenade 2, Jena. Das Programm mit Anmeldeformular finden Sie unter: www.mitteldeutscher-fundraisingtag.de / zurück

 

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Deutsche StiftungsAkademie: Neue Seminarreihe "Basiswissen Stiftungen" beginnt am 17. März 2010

Das Stiftungswesen wächst ebenso wie die Zahl der im Sektor tätigen Mitarbeiter. Sie sind die Hauptzielgruppe dieser neuen vier Schwerpunkte umfassenden Seminarreihe, deren Gegenstand zentrale Stiftungsfragen sind. Im ersten Seminar am 17. März 2010 geht es um Gemeinnützigkeit, Spenden und Steuern: Wie sehen die rechtlichen Voraussetzungen aus, um die Gemeinnützigkeit zu erlangen? Wie wird eine gemeinnützige Stiftung besteuert? Auch die Spendenabzugsmöglichkeiten gehören zum Grundwissen dazu, das von Stiftungsexperten detailliert und praxisnah vermittelt wird. Infos: www.stiftungen.org/dsa / zurück

 

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Deloitte-Stiftung prämiert Modellprojekte für den Berufseinstieg – Bewerbungsschluss: 19. März 2010

Mit dem bundesweiten Wettbewerb "Hidden Movers 2010" wird die Deloitte-Stiftung von nun an jährlich unentdeckte, vorbildliche Bildungsinitiativen mit besonderen Ideen auszeichnen. Für die erste Ausschreibung werden Netzwerkprojekte gesucht, die junge Menschen in der entscheidenden Lebensphase des Übergangs von der Schule in den Beruf unterstützen. Für den Preis in Höhe von insgesamt 50.000 Euro endet die Bewerbungsfrist am 19. März 2010. Infos: www.deloitte-stiftung.de / zurück

 

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Fundraising Kongress vom 14. bis 16. April in Fulda

Der Deutsche Fundraising-Kongress ist mit rund 700 Teilnehmenden die größte Fachveranstaltung zum Spendenwesen im deutschsprachigen Raum. Mit 90 Workshops, Seminaren, Foren und Vorträgen bietet er neben dem Einmaleins des Spendensammelns, internationale Expertise, Erfahrungsberichte und Trainings für Führungskräfte an. Veranstalter ist der Deutsche Fundraising Verband (DFRV) in Berlin. Das Programm ist online unter www.fundraisingkongress.de verfügbar. Ein Schwerpunkt des diesjährigen Fundraising-Kongresses ist der Blick auf verschiedene Spendergenerationen. Aus dem breiten Angebot des Fundraising-Kongresses 2010 können sich die Teilnehmenden ihr individuelles Programm zusammenstellen. Die Palette reicht von ganztägigen Workshops und halbtägigen Kompaktkursen über einstündige Seminare und Diskussionsforen bis hin zu Plenar- und Kurzvorträgen. Online-Anmeldung: www.fundraisingkongress.de / zurück

 

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Neue Förderrichtlinien der Aktion Mensch e.V.

Die Mitgliederversammlung der Aktion Mensch und der Stiftungsrat der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe haben neue Förderrichtlinien für alle ab dem 1. Januar 2010 eingehenden Anträge beschlossen. Der Richtlinientext sowie die Merkblätter wurden grundlegend überarbeitet: http://foerderung.aktion-mensch.de/de/formulare_und_infos/infopakete/Infopakete_1.html / zurück

 

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Entwurf neuer Richtlinien für das Spendensiegel

Die neuen Richtlinien für das Spenden-Siegel sind jetzt vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen in einer Synopse zusammengefasst worden. Fragen der Darstellung von Organisationen in der Öffentlichkeit, Bedingungen für die Mittelverwendung, Vergütungsregelung und Rechnungslegung sind darin enthalten. Leitlinienentwurf unter http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2010/02/nl3_synopseleitlinienentwurf.pdf weitere Informationen unter http://www.dzi.de. / zurück